V. Datenübermittlung
Daten, die bei der Registrierung einzureichen sind:
|
Information |
Kriterien für die Registrierung |
Details |
1 |
Informationen zum Hersteller oder Importeur |
Nicht eingeführter Stoff
(für jedes Unternehmen)
(mehr als 0,1 t/J)
Eingeführter Stoff
(mehr als 1 t/J für jedes Unternehmen)
|
Name, Standort und Vertreter der Person, die beabsichtigt, die Chemikalie herzustellen oder zu importieren |
2 |
Informationen zu chemischen Stoffen |
Identifikation der Chemikalien (wie Name, Summenformel, und Strukturformel der Chemikalie |
3 |
Verwendung von Chemikalien |
Verwendungsklassifizierungssystem, bestätigte Verwendung
Nicht zu verwendende Anwendungen
|
4 |
Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien |
Globale Klassifizierungs- und Kennzeichnungsstandards (z. B. GHS) |
5 |
Physikalische und chemische Eigenschaften |
Unterscheidung nach Tonnageband(bis zu 47 Artikel)
Einreichung einer Zusammenfassung der Testdaten(auf Englisch und Koreanisch)
*Volltext einreichen, falls vorhanden(auf Englisch und Koreanisch) |
6 |
Gefahren |
7 |
Anleitung zur sicheren Verwendung |
·Persönliche Schutzausrüstung, Erste-Hilfe-Maßnahmen usw. im Falle von Explosion, Brand und Austritt |
8 |
Risiken |
Stoffe (mehr als 10 t/J)
Stoffe, die aufgrund der Gefahrenbewertung einer Risikobewertung bedürfen |
Expositionsszenario, das den Umgang, Expositionskontrollen und Managementmaßnahmen während des Lebenszyklus der Chemikalie beschreibt
(Stoffe mehr als 10t/a;Stoffe, die aufgrund der Gefahrenbewertung einer Risikobewertung bedürfen |
5.1 Bestehende Stoffe
Für bestehende Stoffe gibt es unterschiedliche Datenanforderungen basierend auf der Registrierungstonnage (1-10 t/a, 10-100 t/a, 100-1000 t/a und 1000+t/a). Gemäß Gefahrenklassifizierungen können die zuständigen Behörden in Südkorea bestehende Stoffe in drei Kategorien einteilen: nicht klassifiziert, geringe Gefahr und allgemeine Stoffe, wie in der folgenden Tabelle dargestellt.
Daten |
Seit 2019 |
Nicht klassifizierte Chemikalien |
Stoffe, die nicht als "gesundheits- und umweltschädlich" klassifiziert sind oder als "Aquatisch chronisch 3 oder 4" klassifiziert sind, ohne weitere Klassifizierungen |
Chemikalien mit geringer Gefahr |
Stoffe, die wie folgt klassifiziert sind:
- Akute Toxizität, Kategorie 4;
- Hautreizung, Kategorie 2;
- Augenreizung, Kategorie 2;
- Hautsensibilisierung, Kategorie 1;
- Entwicklungs- oder Reproduktionstoxizität (ohne Kategorien 1 und 2);
- Spezifische Zielorgan-Toxizität, Kategorie 3;
- Gefährlich für die Ozonschicht;
- (chronische) aquatische Gefahr, Kategorien 3 oder 4.
|
Allgemeine Stoffe |
Alle Stoffe, die nicht die Kriterien für die Klassifizierung als nicht klassifiziert oder geringe Gefahr erfüllen. |
Die oben genannte Klassifizierung kann sich auf folgende beziehen:
- EU CLP (harmonisiert);
- EU REACH Registrierung (eingereichte Daten);
- Australien HCIS
- Japan NITE
- Korea KOSHA, NCIS
5.2 Neue chemische Stoffe
Neue chemische Stoffe können den zuständigen Behörden je nach Tonnage durch Mitteilung oder Registrierung gemeldet werden.
Tonnage |
Einreichungsmethode |
Datenanforderung |
<1t/a |
Mitteilung |
Keine verpflichtenden Datenanforderungen
Zusatz: Quellen der Klassifizierung hinzufügen (Quellen: z. B. ECHA-Website, QSAR).
|
≥1t/a |
Registrierung |
0,1~1t/a: Ab dem 1. Januar 2020 müssen neue chemische Stoffe verpflichtende Daten einreichen. Vor der Datenübermittlung können vorhandene Daten eingereicht werden, aber die Behörden können von den registrierten Unternehmen weitere Daten anfordern. |
Über 1t/a: Die Datenanforderungen unterscheiden sich je nach Tonnage der Chemikalien. |
Wichtige Punkte: Unter K-REACH kann die Mitteilung neuer Stoffe <1 t/a die Registrierung neuer Stoffe (0,1-1 t/a) unter KOSHA nicht ersetzen; Für die KOSHA-Registrierung neuer Stoffe im Bereich 0,1-1 t/a müssen Daten zur akuten oralen Toxizität bereitgestellt werden.
5.3 Datenanforderungen für die Registrierung neuer und allgemeiner Stoffe
Darüber hinaus wird bei der Registrierung, Gefahrenbewertung und Risikobewertung von Chemikalien die Minimierung von Tierversuchen an Wirbeltieren angewandt. Die zuständigen Behörden werden alternative Tests entwickeln und anwenden, um den Einsatz von Wirbeltieren zu minimieren.
Datenanforderungen für die Registrierung



Hinweis:
- Stoffe mit einem Volumen von 0,1-1t/a und 1-10t/a müssen entweder Daten zur akuten oralen oder akuten Inhalationstoxizität bereitstellen; Stoffe mit einem Volumen über 10t/J müssen akute orale Toxizität sowie akute dermale oder akute Inhalationstoxizität je nach Expositionsweg einreichen;
- Wenn der bakterielle Mutations-Test positiv ist, sind zusätzliche Chromosomenaberrations- und In-vivo-Mikronukleustests erforderlich;
- Kurzzeittoxizität für Fische oder Daphnien kann für Stoffe mit einem Volumen von 0,1t/a~1t/a eingereicht werden;
- Daten mit "*" in der obigen Tabelle müssen in einem OECD GLP-Labor getestet werden; Für Stoffe über 10t/a ist ein Chemikaliensicherheitsbewertungsbericht (CSR) vorzulegen.
5.4 Datenanforderungen für nicht klassifizierte und gering gefährliche bestehende Stoffe
Datenanforderungen für nicht klassifizierte Stoffe: Wenn ein bestehender chemischer Stoff keine Gefahrenklassifizierung und keine Verbraucheranwendung hat, müssen unabhängig von der Registrierungstonnage nur die Datenanforderungen für Stoffe von 1-10t/a bereitgestellt werden.
Datenanforderungen für gering gefährliche Stoffe:
Datenanforderungen für Stoffe von 1-10 t/a und 10-100 t/a entsprechen den regulären Registrierungsdatenanforderungen. Für die Registrierung von Stoffen >100 t/a sind die meisten ökotoxikologischen Daten nicht erforderlich.



5.5 Polymerregistrierung
Wenn ein Polymer nicht die Ausnahmen für Polymere von geringem Interesse (PLC) erfüllt, ist die Registrierung des Polymers selbst erforderlich. Die Datenanforderungen für die Polymerregistrierung unterscheiden sich je nach Tonnage und Gefahren.
|
1-10t/a |
10-100t/a |
100-1000t/a |
1000+:
Szenario 1 |
1000+:
Szenario 2 |
Physikalisch-chemische Eigenschaften |
1)Physikalischer Zustand
2)Wasserlöslichkeit
3)Schmelzpunkt/Frierpunkt |
1)Physikalischer Zustand
2)Wasserlöslichkeit
3)Schmelzpunkt/Frierpunkt |
1) Physikalischer Zustand 2)Wasserlöslichkeit
3)Schmelzpunkt/Frierpunkt
4)Relative Dichte
5)Granulometrie |
1) Physikalischer Zustand 2)Wasserlöslichkeit
3)Schmelzpunkt/Frierpunkt
4)Relative Dichte
5)Granulometrie |
1) Physikalischer Zustand
2)Wasserlöslichkeit
3)Schmelzpunkt/Frierpunkt
4)Relative Dichte
5)Granulometrie |
Toxikologische Informationen |
|
1)*Akute orale Toxizität /Akute Inhalationstoxizität
2)*Bakterielle Reverse-Mutation |
1)*Akute orale Toxizität/Akute Inhalation
2)*Bakterielle Reverse-Mutation
3)*Hautreizung/
Korrosion
4)*Hautsensibilisierung
|
1)*Akute orale Toxizität/Akute Inhalation
2)*Bakterielle Reverse-Mutation
3)*Hautreizung/
Korrosion
4)*Hautsensibilisierung
|
1)*Akute orale Toxizität/Akute Inhalation
2)*Bakterielle Reverse-Mutation
3)*Hautreizung/
Korrosion
4)*Hautsensibilisierung
5)*Akute dermale Toxizität/
Akute Inhalationstoxizität
6)*Augenreizung/
Korrosion
7)*In-vitro-Test auf Chromosomenaberrationen bei Säugetieren
8)*In-vivo-Mikronukleustest
9)*28-Tage-Wiederholungsdosis-Toxizität
10)*Reproduktions-/Entwicklungstoxizitäts-Screeningtest
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Umweltverbleib und -wege, Ökotoxikologische Informationen |
|
1)*Kurzzeittoxizität für Fische/Daphnien |
1)*Kurzzeittoxizität für Fische
2)*Kurzzeittoxizität für Daphnien |
1)*Kurzzeittoxizität für Fische
2)*Akute Daphnientoxizität |
1)*Kurzzeittoxizität für Fische
2)*Akute Daphnientoxizität
3)*Algen-Wachstumshemmtest
4)Hydrolyse in Abhängigkeit vom pH-Wert |
5.6 Zwischenprodukte-Registrierung
Zwischenprodukte |
Erfüllung der Verpflichtungen unter K-REACH |
Anforderungen |
Nicht isolierte Zwischenprodukte |
Von der Registrierung befreit |
Prozessablauf |
Vor Ort isolierte Zwischenprodukte |
Unter streng kontrollierten Bedingungen (SCC) befreit |
Prozessablauf
Detaillierte Beschreibung der SCC |
Transportiertes isoliertes Zwischenprodukt (TII) |
Registrierung
(Daten können reduziert werden) |
Ein vollständiger Prozessablauf, der strenge Kontrollanforderungen erfüllt;
Personen, die TII-Stoffe verwenden, müssen eine spezielle Schulung absolvieren;
die Verwendung von TII muss dokumentiert werden. |
Datenanforderungen für die TII-Registrierung
|
0,1-1t/a |
1-10t/a |
10-100t/a |
100-1000t/a |
1000+t/a |
Physikalisch-chemische Eigenschaften |
(1)Physikalischer und chemischer Zustand
(2)Wasserlöslichkeit
(3)Schmelzpunkt/Frierpunkt
(4)Dampfdruck
(5)Siedepunkt
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(1)Physikalischer und chemischer Zustand
(2)Wasserlöslichkeit
(3)Schmelzpunkt/Frierpunkt
(4)Dampfdruck
(5)Siedepunkt
(6)*Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser
(7)Relative Dichte
(8)Granulometrie
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(1)Physikalischer und chemischer Zustand
(2)Wasserlöslichkeit
(3)Schmelzpunkt/Frierpunkt
(4)Dampfdruck
(5)Siedepunkt
(6)*Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser
(7)Relative Dichte
(8)Granulometrie
(9)Entflammbarkeit
(10)Explosive Eigenschaft
(11)Oxidierende Eigenschaft
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(1)Physikalischer und chemischer Zustand
(2)Wasserlöslichkeit
(3)Schmelzpunkt/Frierpunkt
(4)Dampfdruck
(5)Siedepunkt
(6)*Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser
(7)Relative Dichte
(8)Granulometrie
(9)Entflammbarkeit
(10)Explosive Eigenschaft
(11)Oxidierende Eigenschaft
(12)Viskosität
(13)Dissoziationskonstante |
(1)Physikalischer und chemischer Zustand
(2)Wasserlöslichkeit
(3)Schmelzpunkt/Frierpunkt
(4)Dampfdruck
(5)Siedepunkt
(6)*Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser
(7)Relative Dichte
(8)Granulometrie
(9)Entflammbarkeit
(10)Explosive Eigenschaft
(11)Oxidierende Eigenschaft
(12)Viskosität
(13)Dissoziationskonstante |
Toxikologische Informationen |
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(1)*Akute orale Toxizität/Akute Inhalationstoxizität
(2)*Bakterielle Reverse-Mutation
(3)*Hautreizung/
Korrosion
(4)*Hautsensibilisierung |
Umweltverbleib und -wege, Ökotoxikologische Informationen
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(1)*Kurzzeittoxizitätstest für Fische
(2)*Bereitschaft zur biologischen Abbaubarkeit
(3)*Kurzzeittoxizität für
Daphnien |
Daten mit dem Zeichen “*” in der obigen Tabelle müssen in einem OECD GLP-Labor getestet werden.