K-REACH: Das Gesetz zur Registrierung und Bewertung von Chemikalien

Min Cho
01. February 2024
Korea
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K-REACH: Das Gesetz zur Registrierung und Bewertung von Chemikalien
K-REACH: Das Gesetz zur Registrierung und Bewertung von Chemikalien
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I. Einführung des Gesetzes über Registrierung und Bewertung von Chemikalien (K-REACH)

Zweck dieses Gesetzes ist es, die Produktion zu fördern, die öffentliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, indem Bestimmungen über die Registrierung und Meldung von chemischen Stoffen, die Überprüfung und Bewertung von Gefahren und Risiken chemischer Stoffe, die Benennung gefährlicher chemischer Stoffe sowie Informationen über chemische Stoffe bereitgestellt werden. 

1. Die Umsetzung und Änderung von K-REACH

2. K-REACH-Registrierungsstellen

Südkoreanische Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Vorregistrierung/Registrierung/Produktbenachrichtigung gemäß K-REACH zu erfüllen. Ausländische Hersteller können einen einzigen Vertreter (Only Representative, OR) benennen, um die entsprechenden Verpflichtungen unter K-REACH zu erfüllen.

Hinweis: Derzeit unterstützt K-REACH keine Übertragung des OR. Daher ist es bei der Wahl eines OR wichtig, die Stabilität und Leistungsfähigkeit des OR zu bewerten.

II. Anwendungsbereich von K-REACH

K-REACH gilt nicht für chemische Stoffe in den folgenden Bereichen: 

  • Radioaktive Materialien, definiert in Unterabsatz 5 von Artikel 2 des Atomgesetzes;
  • Arzneimittel, definiert in Unterabsatz 4 von Artikel 2 des Arzneimittelgesetzes, und Quasi-Arzneimittel, definiert in Unterabsatz 7 desselben Artikels;
  • Betäubungsmittel, definiert in Unterabsatz 1 von Artikel 2 des Betäubungsmittelgesetzes;
  • Kosmetika, definiert in Unterabsatz 1 von Artikel 2 des Kosmetikgesetzes, und Rohstoffe, die für Kosmetika verwendet werden;
  • Pestizide, definiert in Unterabsatz 1 von Artikel 2 des Pestizidkontrollgesetzes, und Wirkstoffe, definiert in Unterabsatz 3 desselben Artikels;
  • Dünger, definiert in Unterabsatz 1 von Artikel 2 des Düngemittelkontrollgesetzes;
  • Lebensmittel, definiert in Unterabsatz 1 von Artikel 2 des Lebensmittelhygienegesetzes, Lebensmittelzusatzstoffe, definiert in Unterabsatz 2 desselben Artikels, Geräte, definiert in Unterabsatz 4 desselben Artikels, Behälter und Verpackungen, definiert in Unterabsatz 5 desselben Artikels;
  • Futtermittel, definiert in Unterabsatz 1 von Artikel 2 des Gesetzes zur Kontrolle von Vieh- und Fischfutter;
  • Sprengstoffe, definiert in Artikel 2 (3) des Gesetzes zur Kontrolle von Waffen, Schwertern und Sprengstoffen;
  • Munition, definiert in Artikel 2 des Gesetzes zur Verwaltung militärischer Vorräte und Unterabsatz 2 von Artikel 3 des Gesetzes zum Verteidigungsbeschaffungsprogramm (ausgenommen gewöhnliche Waren, die in Artikel 3 des Gesetzes zur Verwaltung militärischer Vorräte vorgeschrieben sind);
  • Gesundheitsfunktionelle Lebensmittel, definiert in Unterabsatz 1 von Artikel 3 des Gesetzes über gesundheitsfunktionelle Lebensmittel;
  • Medizinprodukte, definiert in Artikel 2 (1) des Medizinproduktegesetzes;
  • Hygieneprodukte, definiert in Unterabsatz 1 von Artikel 2 des Gesetzes zur Kontrolle von Hygieneprodukten;
  • Biozide Stoffe und biozide Produkte, definiert in Unterabsätzen 7 und 8 von Artikel 3 des Gesetzes zur Sicherheitskontrolle von Verbraucherchemikalien und Bioziden.
  • Organische Lebensmittel, nicht essbare organische verarbeitete Produkte, pestizidfreie Rohstoffverarbeitete Lebensmittel, organische Fischereimaterialien und zugelassene Stoffe, definiert in Unterabsätzen 4, 5, 5-2, 6 und 7 von Artikel 2 des Gesetzes zur Förderung umweltfreundlicher Landwirtschaft und Fischerei sowie zur Verwaltung und Unterstützung für organische Lebensmittel.

III. Befreiung von der K-REACH-Registrierung oder -Meldung ohne zusätzliche Verfahren

3.1 Stoffe, die unter einen der folgenden Unterabsätze fallen, sind von der Registrierung ausgenommen:

  • Ein chemischer Stoff, der als eingebettet in die Maschine importiert wird;
  • Ein chemischer Stoff, der zusammen mit Maschine oder Ausrüstung für Testbetrieb importiert wird;
  • Ein chemischer Stoff in einem Produkt im festen Zustand mit spezifischer Form für eine bestimmte Funktion und wird während der Nutzung nicht freigesetzt;
  • Verunreinigungen, Nebenprodukte, Mineralien, Erze, Glas, Wasserstoff und Sauerstoff usw.;
  • Ein Stoff, der in der Natur vorkommt und nicht chemisch verändert wurde; und
  • Aminosäuren und deren Salze, die Basen, die DNA oder RNA bilden, Nukleoside, bei denen Base und Zucker kombiniert sind, usw. 

3.2 Beantragen Sie vor der Herstellung oder dem Import eine Bestätigung der Befreiung von der Registrierung bei der Korea Environment CorporationKECO.

Erforderliche Informationen zur Einreichung

-- Name, CAS-Nr. und geschätztes Herstellungs- oder Importvolumen

Gegenstand Zeitraum Einzureichende Dokumente
1. Ein chemischer Stoff, der hergestellt oder importiert wird, um vollständig ins Ausland exportiert zu werden Jährliche Einheit Exportland und Exportvolumen
2. Ein chemischer Stoff, der hergestellt oder importiert wird, um einen anderen chemischen Stoff herzustellen, der vollständig ins Ausland exportiert wird
3. Ein chemischer Stoff für wissenschaftliche Experimente, Analysen oder Forschung wie Reagenzien Erstmalig Spezifische Verwendungen, Dauer der Tests, Analysen, Forschung, Fotos oder Broschüren von Chemikalien oder Produkten usw. 

4. Ein chemischer Stoff für F&E

-Entwicklung usw. eines chemischen Stoffes und Produkts
F&E-Planungseinheit Dauer der F&E, Forschungsinstitut, Sicherheitsmanagementplan (Einreichung des aktuellen Status der Sicherheitsbeauftragten, Folgemaßnahmen und Ergebnisse der Nachbearbeitung von mehr als 0,1 Tonnen) usw. 
5. Einige Polymerverbindungen (PLC) Erstmalig Name der Monomere, CAS-Nr. und Gehaltsanteil (%), Testdaten für den nummerischen Durchschnittsmolekulargewicht und Molekulargewichtsverteilungen

6. Oberflächenbehandelte chemische Stoffe sind konform, wenn das Substratmaterial und das Oberflächenbehandlungsmittel eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Beide haben die Registrierung abgeschlossen;
  • Beide haben Meldungen für neue Stoffe <1 t/a eingereicht;
  • Von der Registrierung befreit;
  • Post-Pre-Registrierung abgeschlossen und in die Übergangsphase eingetreten.
Erstmalig Registrierung des oberflächenbehandelten Gegenstands und des Oberflächenbehandlungsmittels (Registrierungsnummer oder Empfang), Phase-in-Stoff-Meldung (Meldeformular), Nicht-Phase-in-Stoff-Meldung (Meldungsnummer oder Empfang) oder Dokumente wie Prozessdiagramme, Reaktionsstrukturformel und Oberflächenbehandlungsraten, die beweisen, dass sie nicht registrierungspflichtig sind
7. Nicht isoliertes Zwischenprodukt Erstmalig

Prozessdiagramm usw. 

8. Isoliertes Zwischenprodukt, dessen Ausfluss oder Leckage durch technische Mittel blockiert wird  Erstmalig Prozessdiagramm, Methoden zur Blockierung von Ausfluss und Leckage usw.

IV. Registrierungsverfahren

  • Bestehende Chemikalien (nicht-PEC-Stoffe): 

Bestehende Chemikalien, die hergestellt oder importiert werden 1t/a, erhalten eine Registrierungsfrist basierend auf ihrem Volumen und ihrer Toxizität und müssen vor 2030 registriert werden.

Unternehmen, die die Registrierung bestehender Chemikalien beantragen, müssen die Registrierungsdossiers einzeln einreichen. Die Daten sind jedoch für die Registrierung an das Konsortium zu übermitteln.

  • PEC-Stoffe

Die Registrierungsfrist für PEC-Stoffe endete am 30. Juni 2018, was bedeutet, dass PEC-Stoffe vor ihrer Herstellung oder Einfuhr registriert sein müssen.

  • Neue chemische Stoffe

Für neue chemische Stoffe mit Produktions-/Importvolumen <1 t/a: Die Meldung muss vor der Produktion oder Einfuhr erfolgen; Für neue chemische Stoffe mit Produktions-/Importvolumen ≥1 t/a: Die eigenständige Registrierung muss vor der Produktion oder Einfuhr abgeschlossen sein.

Hinweis: Neue chemische Stoffe und bestehende chemische Stoffe können über ChemRadar gesucht werden: ChemRadar

V. Datenübermittlung 

Daten, die bei der Registrierung einzureichen sind: 

  Information Kriterien für die Registrierung Details 
1 Informationen zum Hersteller oder Importeur

Nicht eingeführter Stoff

(für jedes Unternehmen)

(mehr als 0,1 t/J)

Eingeführter Stoff

(mehr als 1 t/J für jedes Unternehmen)

Name, Standort und Vertreter der Person, die beabsichtigt, die Chemikalie herzustellen oder zu importieren 
2 Informationen zu chemischen Stoffen Identifikation der Chemikalien (wie Name, Summenformel, und Strukturformel der Chemikalie  
3 Verwendung von Chemikalien

Verwendungsklassifizierungssystem, bestätigte Verwendung

Nicht zu verwendende Anwendungen

 

4 Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien Globale Klassifizierungs- und Kennzeichnungsstandards (z. B. GHS)
5 Physikalische und chemische Eigenschaften

Unterscheidung nach Tonnagebandbis zu 47 Artikel

Einreichung einer Zusammenfassung der Testdatenauf Englisch und Koreanisch

*Volltext einreichen, falls vorhandenauf Englisch und Koreanisch
6 Gefahren
7 Anleitung zur sicheren Verwendung ·Persönliche Schutzausrüstung, Erste-Hilfe-Maßnahmen usw. im Falle von Explosion, Brand und Austritt
8 Risiken

Stoffe (mehr als 10 t/J)

Stoffe, die aufgrund der Gefahrenbewertung einer Risikobewertung bedürfen

Expositionsszenario, das den Umgang, Expositionskontrollen und Managementmaßnahmen während des Lebenszyklus der Chemikalie beschreibt

(Stoffe mehr als 10t/aStoffe, die aufgrund der Gefahrenbewertung einer Risikobewertung bedürfen 

5.1 Bestehende Stoffe

Für bestehende Stoffe gibt es unterschiedliche Datenanforderungen basierend auf der Registrierungstonnage (1-10 t/a, 10-100 t/a, 100-1000 t/a und 1000+t/a). Gemäß Gefahrenklassifizierungen können die zuständigen Behörden in Südkorea bestehende Stoffe in drei Kategorien einteilen: nicht klassifiziert, geringe Gefahr und allgemeine Stoffe, wie in der folgenden Tabelle dargestellt.

Daten Seit 2019
Nicht klassifizierte Chemikalien Stoffe, die nicht als "gesundheits- und umweltschädlich" klassifiziert sind oder als "Aquatisch chronisch 3 oder 4" klassifiziert sind, ohne weitere Klassifizierungen
Chemikalien mit geringer Gefahr

Stoffe, die wie folgt klassifiziert sind:

  • Akute Toxizität, Kategorie 4;
  • Hautreizung, Kategorie 2;
  • Augenreizung, Kategorie 2;
  • Hautsensibilisierung, Kategorie 1;
  • Entwicklungs- oder Reproduktionstoxizität (ohne Kategorien 1 und 2);
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität, Kategorie 3;
  • Gefährlich für die Ozonschicht;
  • (chronische) aquatische Gefahr, Kategorien 3 oder 4.
Allgemeine Stoffe Alle Stoffe, die nicht die Kriterien für die Klassifizierung als nicht klassifiziert oder geringe Gefahr erfüllen.

Die oben genannte Klassifizierung kann sich auf folgende beziehen

  • EU CLP (harmonisiert)
  • EU REACH Registrierung (eingereichte Daten)
  • Australien HCIS
  • Japan NITE
  • Korea KOSHA, NCIS

5.2 Neue chemische Stoffe

Neue chemische Stoffe können den zuständigen Behörden je nach Tonnage durch Mitteilung oder Registrierung gemeldet werden.

Tonnage Einreichungsmethode Datenanforderung
<1t/a Mitteilung

Keine verpflichtenden Datenanforderungen

Zusatz: Quellen der Klassifizierung hinzufügen (Quellen: z. B. ECHA-Website, QSAR).

≥1t/a Registrierung 0,1~1t/a: Ab dem 1. Januar 2020 müssen neue chemische Stoffe verpflichtende Daten einreichen. Vor der Datenübermittlung können vorhandene Daten eingereicht werden, aber die Behörden können von den registrierten Unternehmen weitere Daten anfordern.
Über 1t/a: Die Datenanforderungen unterscheiden sich je nach Tonnage der Chemikalien. 

Wichtige Punkte: Unter K-REACH kann die Mitteilung neuer Stoffe <1 t/a die Registrierung neuer Stoffe (0,1-1 t/a) unter KOSHA nicht ersetzen; Für die KOSHA-Registrierung neuer Stoffe im Bereich 0,1-1 t/a müssen Daten zur akuten oralen Toxizität bereitgestellt werden.

5.3 Datenanforderungen für die Registrierung neuer und allgemeiner Stoffe

Darüber hinaus wird bei der Registrierung, Gefahrenbewertung und Risikobewertung von Chemikalien die Minimierung von Tierversuchen an Wirbeltieren angewandt. Die zuständigen Behörden werden alternative Tests entwickeln und anwenden, um den Einsatz von Wirbeltieren zu minimieren. 

Datenanforderungen für die Registrierung

Hinweis:

  1. Stoffe mit einem Volumen von 0,1-1t/a und 1-10t/a müssen entweder Daten zur akuten oralen oder akuten Inhalationstoxizität bereitstellen; Stoffe mit einem Volumen über 10t/J müssen akute orale Toxizität sowie akute dermale oder akute Inhalationstoxizität je nach Expositionsweg einreichen;
  2. Wenn der bakterielle Mutations-Test positiv ist, sind zusätzliche Chromosomenaberrations- und In-vivo-Mikronukleustests erforderlich;
  3. Kurzzeittoxizität für Fische oder Daphnien kann für Stoffe mit einem Volumen von 0,1t/a~1t/a eingereicht werden;
  4. Daten mit "*" in der obigen Tabelle müssen in einem OECD GLP-Labor getestet werden; Für Stoffe über 10t/a ist ein Chemikaliensicherheitsbewertungsbericht (CSR) vorzulegen.

5.4 Datenanforderungen für nicht klassifizierte und gering gefährliche bestehende Stoffe

Datenanforderungen für nicht klassifizierte Stoffe: Wenn ein bestehender chemischer Stoff keine Gefahrenklassifizierung und keine Verbraucheranwendung hat, müssen unabhängig von der Registrierungstonnage nur die Datenanforderungen für Stoffe von 1-10t/a bereitgestellt werden.

Datenanforderungen für gering gefährliche Stoffe:

Datenanforderungen für Stoffe von 1-10 t/a und 10-100 t/a entsprechen den regulären Registrierungsdatenanforderungen. Für die Registrierung von Stoffen >100 t/a sind die meisten ökotoxikologischen Daten nicht erforderlich.

5.5 Polymerregistrierung

Wenn ein Polymer nicht die Ausnahmen für Polymere von geringem Interesse (PLC) erfüllt, ist die Registrierung des Polymers selbst erforderlich. Die Datenanforderungen für die Polymerregistrierung unterscheiden sich je nach Tonnage und Gefahren.

  1-10t/a 10-100t/a 100-1000t/a

1000+:

Szenario 1

1000+:

Szenario 2
Physikalisch-chemische Eigenschaften

1)Physikalischer Zustand

2)Wasserlöslichkeit

3)Schmelzpunkt/Frierpunkt

1)Physikalischer Zustand

2)Wasserlöslichkeit

3)Schmelzpunkt/Frierpunkt

1) Physikalischer Zustand 2)Wasserlöslichkeit

3)Schmelzpunkt/Frierpunkt

4)Relative Dichte

5)Granulometrie

1) Physikalischer Zustand 2)Wasserlöslichkeit

3)Schmelzpunkt/Frierpunkt

4)Relative Dichte

5)Granulometrie

1) Physikalischer Zustand

2)Wasserlöslichkeit

3)Schmelzpunkt/Frierpunkt

4)Relative Dichte

5)Granulometrie
Toxikologische Informationen  

1)*Akute orale Toxizität /Akute Inhalationstoxizität

2)*Bakterielle Reverse-Mutation

1)*Akute orale Toxizität/Akute Inhalation

2)*Bakterielle Reverse-Mutation

3)*Hautreizung/

Korrosion

4)*Hautsensibilisierung

1)*Akute orale Toxizität/Akute Inhalation

2)*Bakterielle Reverse-Mutation

3)*Hautreizung/

Korrosion

4)*Hautsensibilisierung

1)*Akute orale Toxizität/Akute Inhalation

2)*Bakterielle Reverse-Mutation

3)*Hautreizung/

Korrosion

4)*Hautsensibilisierung

5)*Akute dermale Toxizität/

Akute Inhalationstoxizität

6)*Augenreizung/

Korrosion

7)*In-vitro-Test auf Chromosomenaberrationen bei Säugetieren

8)*In-vivo-Mikronukleustest

9)*28-Tage-Wiederholungsdosis-Toxizität

10)*Reproduktions-/Entwicklungstoxizitäts-Screeningtest

Umweltverbleib und -wege,  Ökotoxikologische Informationen   1)*Kurzzeittoxizität für Fische/Daphnien

1)*Kurzzeittoxizität für Fische

2)*Kurzzeittoxizität für Daphnien 

1)*Kurzzeittoxizität für Fische

2)*Akute Daphnientoxizität

1)*Kurzzeittoxizität für Fische

2)*Akute Daphnientoxizität

3)*Algen-Wachstumshemmtest

4)Hydrolyse in Abhängigkeit vom pH-Wert

5.6 Zwischenprodukte-Registrierung

Zwischenprodukte Erfüllung der Verpflichtungen unter K-REACH Anforderungen
Nicht isolierte Zwischenprodukte Von der Registrierung befreit Prozessablauf
Vor Ort isolierte Zwischenprodukte Unter streng kontrollierten Bedingungen (SCC) befreit

Prozessablauf

Detaillierte Beschreibung der SCC
Transportiertes isoliertes Zwischenprodukt (TII)

Registrierung

(Daten können reduziert werden) 

Ein vollständiger Prozessablauf, der strenge Kontrollanforderungen erfüllt;

Personen, die TII-Stoffe verwenden, müssen eine spezielle Schulung absolvieren;

die Verwendung von TII muss dokumentiert werden.

Datenanforderungen für die TII-Registrierung

  0,1-1t/a 1-10t/a 10-100t/a 100-1000t/a 1000+t/a
Physikalisch-chemische Eigenschaften

(1)Physikalischer und chemischer Zustand

(2)Wasserlöslichkeit

(3)Schmelzpunkt/Frierpunkt

(4)Dampfdruck

(5)Siedepunkt

(1)Physikalischer und chemischer Zustand

(2)Wasserlöslichkeit

(3)Schmelzpunkt/Frierpunkt

(4)Dampfdruck

(5)Siedepunkt

(6)*Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser

(7)Relative Dichte

(8)Granulometrie

(1)Physikalischer und chemischer Zustand

(2)Wasserlöslichkeit

(3)Schmelzpunkt/Frierpunkt

(4)Dampfdruck

(5)Siedepunkt

(6)*Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser

(7)Relative Dichte

(8)Granulometrie

(9)Entflammbarkeit

(10)Explosive Eigenschaft

(11)Oxidierende Eigenschaft

 

(1)Physikalischer und chemischer Zustand

(2)Wasserlöslichkeit

(3)Schmelzpunkt/Frierpunkt

(4)Dampfdruck

(5)Siedepunkt

(6)*Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser

(7)Relative Dichte

(8)Granulometrie

(9)Entflammbarkeit

(10)Explosive Eigenschaft

(11)Oxidierende Eigenschaft

(12)Viskosität

(13)Dissoziationskonstante

(1)Physikalischer und chemischer Zustand

(2)Wasserlöslichkeit

(3)Schmelzpunkt/Frierpunkt

(4)Dampfdruck

(5)Siedepunkt

(6)*Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser

(7)Relative Dichte

(8)Granulometrie

(9)Entflammbarkeit

(10)Explosive Eigenschaft

(11)Oxidierende Eigenschaft

(12)Viskosität

(13)Dissoziationskonstante
Toxikologische Informationen / / / /

(1)*Akute orale Toxizität/Akute  Inhalationstoxizität

(2)*Bakterielle Reverse-Mutation

(3)*Hautreizung/

Korrosion

(4)*Hautsensibilisierung
Umweltverbleib und -wege, Ökotoxikologische Informationen
/ / / /

(1)*Kurzzeittoxizitätstest für Fische

(2)*Bereitschaft zur biologischen Abbaubarkeit

(3)*Kurzzeittoxizität für

Daphnien

Daten mit dem Zeichen “*” in der obigen Tabelle müssen in einem OECD GLP-Labor getestet werden.

VI. Meldung gefährlicher Stoffe in Produkten

Ähnlich wie die Stoffe von sehr hoher BesorgnisSVHC-Meldung gemäß der EU-REACH wird das koreanische MOE vorrangige Stoffe benennen und veröffentlichen. Hersteller oder Importeure sind verpflichtet, die koreanischen Behörden zu benachrichtigen, wenn ihre Produkte vorrangige Stoffe enthalten und deren Gehalt 0,1 t/a überschreitet bei einer Gesamttonnage von über 1 t/a.

Vorrangige Stoffe können über unser ChemRadar durchsucht werden.

VII. Übermittlung und Verwaltung der Lieferkette

Wenn ein OR benannt wird, ist es notwendig, die nachgelagerten Anwender im Voraus zu informieren. Nach der Registrierung sind das MSDS + Formular 26 (oder Formular 25) an die nachgelagerten Anwender weiterzugeben. Die vorgesehene Verwendung und die Expositionsdetails der Stoffe sind in diesem Formular anzugeben. Lieferanten sind verpflichtet, die Gefahreninformationen des Stoffes entlang der Lieferkette zu übertragen. Wenn es nach der Vorregistrierung oder Registrierung neue Importeure oder neue Verwendungen gibt, ist es zwingend erforderlich, diese Informationen rechtzeitig zu aktualisieren.

Min Cho
ChemRadar Regulatory Analyst
Inhalt
1. Einführung von K-REACH
2. Anwendungsbereich von K-REACH
3. Chemische Stoffe, die von der K-REACH-Registrierung oder -Meldung ausgenommen sind
4. K-REACH Registrierung
5. Datenübermittlung
6. Meldung gefährlicher Stoffe in Produkten
7. Übermittlung und Verwaltung der Lieferkette
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com
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