Am 2. Dezember 2025 gab das Nationale Institut für Chemikaliensicherheit (NICS) Südkoreas die Bekanntmachung Nr. 127 von 2025 heraus. Gemäß dem Gesetz über Registrierung und Bewertung von Chemikalien (K-REACH) veröffentlichte NICS einen Entwurf zur Überarbeitung der Verordnung über die Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe usw. und bittet um öffentliche Stellungnahmen.
Wesentliche Änderungen
Neue Anforderungen an die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
Basierend auf den Neubewertungsergebnissen von Stoffen, die eine Gefährdungsbeurteilung abgeschlossen haben, klärt die Überarbeitung die Gefahrenklassifizierung und die entsprechenden Kennzeichnungspflichten für Stoffe, die aufgrund starker Hautätzwirkung die Kriterien für die Einstufung als für den Menschen gefährliche Stoffe erfüllen.
- Unter den für den Menschen gefährlichen Stoffen usw. in Anhang 4 wurden 75 neue Stoffe hinzugefügt (mit eindeutigen Identifikationsnummern von 2025-1-1281 bis 2025-1-1355).
Aktualisierungen zu bestehenden Stoffinformationen
- Für den Stoff mit der eindeutigen Identifikationsnummer 97-1-3 wurde die CAS-Nr. 124-43-6 hinzugefügt.
- Die UN-Nummer für den Stoff mit der eindeutigen Identifikationsnummer 97-1-79 wurde auf 2810 geändert.
- Die chemischen Namen der Stoffe mit den eindeutigen Identifikationsnummern 97-1-381 und 97-1-417 wurden auf Natriumfluorid bzw. p-Dimethylaminobenzenediazosulfonat geändert.
- Die Piktogrammkennzeichnungen für den Stoff mit der eindeutigen Identifikationsnummer 2014-1-717 wurden auf GHS02, GHS05 und GHS06 angepasst.
Für detaillierte Aktualisierungen besuchen Sie bitte die offizielle Website von NICS:
https://nics.mcee.go.kr/common/userCmmnFileDown.do?fileId=9141&fileSeq=3
Wirksamkeitsdatum
Die Überarbeitung tritt sofort nach Bekanntgabe in Kraft.
Hintergrund
Diese Überarbeitung resultiert hauptsächlich aus der Aktualisierung des Gesetzes über Registrierung und Bewertung chemischer Stoffe usw. (Inkrafttreten am 7. August 2025). Basierend auf den erweiterten Einstufungskriterien für für den Menschen gefährliche Stoffe usw. (einschließlich akut oder chronisch gefährlicher Stoffe für Menschen und ökologisch gefährlicher Stoffe) und nach Neubewertung ist es erforderlich, die Einstufungs- und Kennzeichnungspflichten für neu hinzugefügte Stoffe bekannt zu geben und einige Informationen zu bestehenden Stoffen zu überarbeiten.
Aufforderung zur Stellungnahme
Personen, Institutionen, Organisationen und Verbände, die Stellungnahmen zu diesem Entwurf abgeben möchten, sollten ihre Kommentare bis zum 22. Dezember 2025 an das Nationale Institut für Chemikaliensicherheit senden (Tel: 032-560-8681, Fax: 032-568-2038).
Übergangsmaßnahmen
Stellen, die gemäß diesen Vorschriften gefährliche Chemikalien kennzeichnen müssen, sind verpflichtet, dies gemäß Artikel 16 des Chemikalienmanagementgesetzes ab dem Inkrafttreten dieser Vorschriften bis zum 1. Januar 2027 zu tun. Für Natriumhypochlorit (eindeutige Identifikationsnummer 2025-1-1355) muss die Kennzeichnung bis zum 1. Januar 2028 abgeschlossen sein.
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