Um die regelkonforme Verbreitung chemischer Stoffe auf dem koreanischen Markt sicherzustellen, müssen ausländische Hersteller/Produzenten die (Vor-)Registrierungsnummern nach Abschluss gemäß K-REACH genau an Importeure weitergeben. In letzter Zeit sind viele Unternehmen unsicher, welche (Vor-)Registrierungsnummer nach Aktualisierungen von Informationen wie Änderungen bei Importeuren, Mengen oder Verwendung weitergegeben werden soll. CIRS bietet die folgende Analyse und Erklärung an:
Grundregel: Jede gültige Nummer ist akzeptabel
Unabhängig von der Art der Aktualisierung (einschließlich Änderungen bei Importeuren, Mengen oder Verwendung) ist es grundsätzlich akzeptabel, dem Importeur jede nach einer Aktualisierung erhaltene und derzeit gültige (Vor-)Registrierungsnummer mitzuteilen.
Offizielle Empfehlung: Verwendung der ursprünglichen Nummer
Der Hauptzweck der Bereitstellung der (Vor-)Registrierungsnummer für Importeure besteht darin, sie darüber zu informieren, dass der Stoff den entsprechenden Registrierungsprozess abgeschlossen hat. Die Behörden können jede gültige Nummer über ihr System abfragen und verifizieren. Daher lautet die offizielle Empfehlung, die ursprüngliche (Vor-)Registrierungsnummer vorrangig mit Importeuren oder nachgelagerten Anwendern zu teilen.
Als einziger Vertreter erfasst CIRS die nach Dossier-Aktualisierungen erhaltenen (Vor-)Registrierungsnummern in unserem RCUM-System, und die Abschlussmitteilungen spiegeln ebenfalls die Liste der Aktualisierungen der (Vor-)Registrierungsnummern wider. Um den Prozess jedoch zu vereinfachen, Verwirrung zu vermeiden und die Informationskonsistenz sicherzustellen, empfiehlt CIRS, die ursprüngliche (Vor-)Registrierungsnummer nach jeder Aktualisierung weiterhin an den Importeur zu übermitteln.



