Kürzlich hat das Umweltmanagementbüro des Ministeriums für Umwelt und natürliche Ressourcen (DENR-EMB) der Philippinen relevante Vorschriften bezüglich der Chemikalienkontrollverordnung (CCO) für Benzol und benzolhaltige Gemische (Gemische, die mehr als 1 % Benzol nach Volumen enthalten) erlassen. Diese Maßnahme basiert auf dem Republikgesetz Nr. 6969 (Gesetz zur Kontrolle toxischer Substanzen sowie gefährlicher und nuklearer Abfälle) und dessen Durchführungsbestimmungen, dem philippinischen Luftreinhaltegesetz von 1999 sowie der Verwaltungsanordnung Nr. 2005-05 des DENR (Liste der Prioritätschemikalien für die Erlassung von Chemikalienkontrollverordnungen).
Chemikalienkontrollverordnung
Eine Chemikalienkontrollverordnung ist eine vom DENR erlassene Regelung, die die Verwendung, Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, den Transport, die Verarbeitung, Lagerung, den Besitz oder Verkauf chemischer Substanzen verbietet, einschränkt oder kontrolliert, um Risiken für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt zu minimieren.
Betroffene Stellen
- Importeure
- Vertriebspartner
- Hersteller
- Industrielle Anwender
- Kommerzielle Anwender
Ausnahmen
Diese Verordnung gilt nicht für die Verwendung von Benzol und benzolhaltigen Gemischen, die durch andere Gesetze oder Behörden geregelt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Kraftstoffe, Kraftstoffzusätze und Erdölprodukte, die vom Energieministerium - Ölindustrie-Verwaltungsbüro reguliert werden.
- Lebensmittel, Arzneimittel, Kosmetika, haushalts- und städtische Gefahrstoffe sowie Gesundheitsprodukte für Verbraucher, die von der Gesundheitsbehörde - Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde reguliert werden.
- Dünger, Pestizide und Agrarchemikalien, die vom Landwirtschaftsministerium - Behörde für Dünger und Pestizide reguliert werden.
- Benzol und benzolhaltige Gemische, die Bestandteile von Gegenständen sind oder natürlich vorkommen, sind von der Einhaltung der Anforderungen dieser CCO ausgenommen, sofern nicht durch relevante Richtlinien anders bestimmt.
Erlaubte Verwendungen
- Herstellung/Produktion von Benzol
- Benzol für chemische Synthese
- Benzol für Kraftstoff
- Benzol und benzolhaltige Gemische für Laboranalysen oder Forschungsarbeiten
- Andere industrielle und kommerzielle Verwendungen von Gemischen mit einem Benzolgehalt von höchstens 1 % nach Volumen
Verbotene Verwendungen
Diese Verordnung verbietet die folgenden Verwendungen von Benzol und benzolhaltigen Gemischen, sofern keine technisch und wirtschaftlich machbaren Alternativen verfügbar sind:
- Farben, Lacke, Beschichtungen, Lösungsmittel und Verdünner
- Klebstoffe, Kontaktkleber und Gummiartikel
- Lösungen für Textilien, Stoffe und Leder
- Tinten und Farbstoffe
- Reinigungs- und Entfettungsmittel
- Spielzeug und andere Kinderprodukte
Antragsteller, die eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Benzol und benzolhaltigen Gemischen in den oben genannten verbotenen Kategorien erhalten möchten, müssen einen schriftlichen Antrag beim DENR einreichen, in dem sie ihre Begründung darlegen und die Nichtverfügbarkeit von Alternativen nachweisen. Ausnahmen können nur nach formeller Genehmigung und Erfüllung aller festgelegten Anforderungen und Verfahren gewährt werden.
Allgemeine Anforderungen und Verfahren
Diese Verordnung stellt die folgenden Anforderungen an Antragsteller, die in den Import, die Herstellung, den Vertrieb und die Verwendung von Benzol und benzolhaltigen Gemischen involviert sind:
- Registrierung und Betriebserlaubnis
Müssen relevante Dokumentationsanforderungen, Handhabungs- und Lagerstandards, Kennzeichnungsvorschriften, Herstellungs- und Verwendungsbestimmungen, Anforderungen an die Abfallentsorgung sowie Schulungsvorgaben erfüllen.
- Import und Einfuhrerlaubnis
Die Antragsunterlagen müssen die Umweltverträglichkeitsbescheinigung (ECC), das Sicherheitsdatenblatt, das Prozessflussdiagramm, die Bescheinigung über die Arbeitssicherheitsschulung, Fotos der Einrichtung, den neuesten Selbstüberwachungsbericht (SMR) usw. enthalten.
Die Einfuhrerlaubnis ist ein Jahr gültig, und die Waren müssen innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums ankommen und abgefertigt werden. Anträge auf Verlängerung sind nicht früher als 20 Arbeitstage vor Ablauf einzureichen. Anträge auf Änderung sind spätestens 20 Arbeitstage vor Ablauf einzureichen.
Strafen
Jede juristische Person oder Einheit, die gegen eine in dieser Verordnung festgelegte Anforderung verstößt, unterliegt den entsprechenden Verwaltungs- und Strafmaßnahmen gemäß dem Republikgesetz Nr. 6969.
Aufhebungsbestimmung
Alle Anordnungen und ähnliche Erlasse oder Teile davon, die mit dieser Verordnung unvereinbar sind, werden hiermit widerrufen oder entsprechend geändert.
Wirksamkeit
Diese Verordnung tritt 15 Tage nach ihrer Veröffentlichung in einer Zeitung mit allgemeiner Verbreitung in Kraft, nachdem drei beglaubigte Exemplare beim Amt für das nationale Verwaltungsregister eingereicht wurden.
Ziele
Diese Verordnung zielt darauf ab, die Risiken der menschlichen Exposition und der Freisetzung in die Umwelt durch Benzol, das in industriellen Prozessen verwendet wird, zu reduzieren, das Bewusstsein für die Toxizität von Benzol und die Verfügbarkeit technisch fortschrittlicher und sichererer Alternativen zu erhöhen, die effektive Umsetzung eines präventionsbasierten Rahmens und Programmen zur Minderung und Beseitigung der durch Benzol verursachten Risiken sicherzustellen sowie Leitlinien zur Identifizierung potenzieller Benzolfreisetzungen oder -expositionen in Industrieanlagen bereitzustellen, um den menschlichen Kontakt zu verringern.
Weitere Informationen

