Kanada veröffentlicht Verordnung zum Verbot bestimmter toxischer Stoffe, 2025

07. January 2026
Kanada
Giftige Chemikalien
PFAS
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Am 31. Dezember 2025 veröffentlichte die Canada Gazette die Verordnung zum Verbot bestimmter toxischer Stoffe, 2025 (SOR/2025-270). Diese Verordnung tritt am 30. Juni 2026 in Kraft und hebt die Verordnung zum Verbot bestimmter toxischer Stoffe von 2012 auf und ersetzt sie.

Kerninhalt

I. Verbot der Herstellung, Verwendung, des Verkaufs und Imports von DP und DBDPE sowie Produkten, die diese Stoffe enthalten (mit Ausnahmen)

DP (Decabromdiphenylether) 

Die folgenden genehmigten Tätigkeiten sind ausgenommen:

  • Bis zum 31. Dezember 2030: Die Verwendung, der Verkauf und der Import von Reibungsbandprodukten für Flugzeugtriebwerksverkleidungen, die DP enthalten, sowie deren Füll- und Kantenversiegelungsmaterialien sind erlaubt.
  • Bis zum 31. Dezember 2030: Die Herstellung oder der Import von Flugzeugtriebwerken, die das vorgenannte Reibungsband enthalten, ist erlaubt.
  • Produkte, die DP enthalten und bereits bei Inkrafttreten der Verordnung in Gebrauch oder auf Lager sind, dürfen weiterhin verwendet und verkauft werden.

Zusätzlich sind für EEE (elektrische und elektronische Geräte), landgestützte Kraftfahrzeuge, Verteidigungs-/Luft- und Raumfahrtprodukte, stationäre Industriemaschinen, Außenstromgeräte, Schiffe und gartenbauliche Produkte folgende genehmigte Tätigkeiten ausgenommen:

  • Für 5 Jahre nach Veröffentlichung der Verordnung: Die Herstellung, Verwendung, der Verkauf und Import von Komponenten, die DP enthalten, sind erlaubt.
  • Für 5 Jahre nach Veröffentlichung der Verordnung: Die Herstellung und der Import kompletter Maschinen, die solche Komponenten enthalten, sind erlaubt.
  • Bis zum Ende der Lebensdauer des Produkts oder zum 31. Dezember 2044 (je nachdem, was zuerst eintritt): Die Verwendung, der Verkauf und der Import von Ersatzteilen, die DP enthalten, sind erlaubt.
  • Komplette Maschinen, die bereits DP enthalten, dürfen weiterhin verwendet und verkauft werden.

DBDPE (Decabromdiphenylethan) 

Die neue Verordnung sieht folgende genehmigte Ausnahmen vor:

  • Für 15 Jahre nach Veröffentlichung der Verordnung: Die weitere Verwendung von Polymer-Thermoplast- oder Duroplast-Granulaten/Platten, die DBDPE enthalten, zur Herstellung von Drähten, Kabeln und Schrumpfprodukten ist erlaubt.
  • Für 15 Jahre nach Veröffentlichung der Verordnung: Die weitere Verwendung von Gummikugeln/Platten/Blöcken, die DBDPE enthalten, zur Herstellung von Gummiartikeln ist erlaubt.
  • Für 15 Jahre nach Veröffentlichung der Verordnung: Die weitere Verwendung von Polyethylen hoher Dichte (HDPE)-Kugeln/Platten, die DBDPE enthalten, zur Herstellung von HDPE-Produkten ist erlaubt.
  • Für 15 Jahre nach Veröffentlichung der Verordnung: Die Herstellung oder der Import von gefertigten Artikeln, die DBDPE enthalten, ist erlaubt.
  • Für 30 Jahre nach Veröffentlichung der Verordnung: Die Herstellung, Verwendung, der Verkauf und Import von Ersatzteilen, die DBDPE für bestimmte Produkte enthalten, sind erlaubt.
  • Bereits gefertigte Artikel, die DBDPE enthalten, dürfen weiterhin verwendet und verkauft werden.
  • Produkte, die DBDPE enthalten und bereits bei Inkrafttreten der Verordnung in Gebrauch oder auf Lager sind, dürfen weiterhin verwendet und verkauft werden.

Wenn ein Hersteller/Importeur Tätigkeiten mit DP oder DBDPE (oder Produkten, die diese enthalten) ausübt, die nicht ausgenommen sind, kann er eine Genehmigung beantragen, die die Frist um bis zu 3 weitere Jahre verlängern kann.

II. Strengere Anforderungen für Stoffe, die bereits unter der Verordnung von 2012 kontrolliert wurden

Die neue Verordnung schränkt die Herstellung, Verwendung, den Verkauf und Import von PFOS, PFOA, LC-PFCAs, HBCD und PBDEs weiter ein, hebt einige Ausnahmen der Verordnung von 2012 auf oder begrenzt sie. Zudem werden "zulässige Konzentrationsgrenzwerte" für HBCD, PBDEs und PFOS (in AFFF) eingeführt, unterhalb derer das Vorkommen als Spuren gilt und nicht dem Verbot unterliegt.

PFOS, PFOA, LC-PFCAs

  • Die Ausnahme für "PFOS, das in Fotolacken/Antireflexbeschichtungen oder fotografischen Filmen, Papieren, Druckplatten verwendet wird" wird aufgehoben.
  • Die Ausnahme für PFOS ≤10 ppm in AFFF wird in eine gleichwertige Ausnahme für "Spurenmengen ≤10 mg/kg (0,001 % w/w)" geändert.
  • Die Ausnahme für den Import und die Verwendung von "Produkten, die PFOA/LC-PFCAs für den persönlichen Gebrauch enthalten" wird aufgehoben.
  • Die Ausnahme für die Verwendung/den Verkauf/Import von "AFFF, das PFOA/LC-PFCAs für die Brandbekämpfung enthält", wird aufgehoben, jedoch bleiben folgende Ausnahmen bestehen:
    • Bis zum 31. Dezember 2028: Prüfung mobiler Brandbekämpfungssysteme auf militärischen Schiffen/Fahrzeugen und Notfallbrandbekämpfung.
    • Bis zum 31. Dezember 2030: Feste Brandbekämpfungssysteme auf militärischen Schiffen/Anlagen.
    • Bis zum 31. Dezember 2027: Andere Brandbekämpfungssysteme.
    • Bis zum 30. Juni 2028: Übertragung und kostendeckender Verkauf von AFFF zwischen gegenseitigen Hilfepartnern innerhalb Kanadas für den Notfalleinsatz.
  • Die Ausnahme für die Verwendung/den Verkauf/Import von "gefertigten Artikeln, die PFOA/LC-PFCAs enthalten", wird aufgehoben, jedoch bleiben folgende Ausnahmen bestehen:
    • Gebrauchte oder bei Inkrafttreten der Verordnung auf Lager befindliche gefertigte Artikel dürfen weiterhin verwendet und verkauft werden.
    • Bis zum 31. Dezember 2026: Komponenten landgestützter Kraftfahrzeuge dürfen weiterhin verwendet/verkauft/importiert werden, und komplette Fahrzeuge dürfen hergestellt/importiert werden.
    • Bis zum 31. Dezember 2041: Ersatzteile, die PFOA/LC-PFCAs für eingestellte Fahrzeugmodelle enthalten, dürfen weiterhin verwendet/verkauft/importiert werden.
    • Bis zum 31. Dezember 2026: Nichtfahrzeug-EEE, die PFOA-Halbleiter (Fotolithographie/Ätzprozesse) oder Komponenten mit LC-PFCAs-Halbleitern enthalten, dürfen weiterhin verwendet/verkauft/importiert werden, und komplette Geräte dürfen hergestellt/importiert werden.
    • Ersatzteile mit PFOA-Halbleitern dürfen bis zum 31. Dezember 2026 verwendet werden; Ersatzteile mit LC-PFCAs-Halbleitern dürfen bis zum 31. Dezember 2031 verwendet werden.
    • Komplette Fahrzeuge und EEE, die bereits Ausnahmen erhalten haben, dürfen weiterhin verwendet und verkauft werden.
  • Importeure von gefertigten Artikeln, die PFOA/LC-PFCAs enthalten und nicht ausgenommen sind, können eine Genehmigung für bis zu 3 Jahre beantragen.
  • Die Ausnahme für die Verwendung/den Verkauf von "nicht gefertigten Artikeln, die PFOA/LC-PFCAs enthalten und vor dem 23. Dezember 2016 hergestellt oder importiert wurden", wird aufgehoben.

HBCD (Hexabromcyclododecan) 

Die Verordnung von 2012 verbot nur HBCD selbst und EPS/XPS-Schaum, der HBCD enthält. Die Verordnung von 2025 erweitert das Verbot auf alle Produkte, die HBCD enthalten, jedoch mit Ausnahmen:

  • Bis zum 31. Dezember 2031: Ersatzteile für landgestützte Kraftfahrzeuge, die HBCD enthalten, dürfen weiterhin verwendet/verkauft/importiert werden, und komplette Fahrzeuge dürfen weiterhin verwendet/verkauft werden.
  • Produkte, die HBCD enthalten und bereits bei Inkrafttreten der Verordnung in Gebrauch oder auf Lager sind, dürfen weiterhin verwendet/verkauft werden.
  • Die Ausnahme für "HBCD, das vor dem 1. Januar 2017 hergestellt oder importiert wurde", wird aufgehoben.
  • Ein neuer "Spurenschwellenwert" für HBCD von 100 mg/kg (0,01 % w/w) für Produkte wird eingeführt.
  • Hersteller/Importeure kompletter Fahrzeuge oder anderer Produkte, die HBCD enthalten und nicht ausgenommen sind, können eine Genehmigung für bis zu 3 Jahre beantragen.

PBDEs (Polybromierte Diphenylether)

  • Die Ausnahme für die Herstellung/Verwendung/den Verkauf/Import von "gefertigten Artikeln, die PBDEs enthalten", wird aufgehoben, jedoch bleiben folgende Ausnahmen bestehen:
    • Bis zum 31. Dezember 2036: Spezifische Ersatzteile für landgestützte Kraftfahrzeuge, die decaBDE enthalten, dürfen weiterhin verwendet/verkauft/importiert werden, und komplette Fahrzeuge dürfen weiterhin verwendet/verkauft werden.
    • Für 5 Jahre nach Veröffentlichung der Verordnung: EEE und deren Komponenten/Ersatzteile für den Einsatz in kanadischen Kernkraftwerken dürfen hergestellt/importiert werden.
    • Gebrauchte oder bei Inkrafttreten der Verordnung auf Lager befindliche gefertigte Artikel, die PBDEs enthalten, dürfen weiterhin verwendet und verkauft werden.
  • Hersteller/Importeure von gefertigten Artikeln, die decaBDE enthalten und nicht ausgenommen sind, können eine Genehmigung für bis zu 3 Jahre beantragen.
  • Die Ausnahme für die Verwendung/den Verkauf von "nicht gefertigten Artikeln, die decaBDE enthalten und vor dem 23. Dezember 2016 hergestellt oder importiert wurden", wird aufgehoben.
  • Neue Spurenschwellenwerte für PBDEs werden eingeführt:
    • Gesamt-PBDEs ≤ 1.000 mg/kg (0,1 % w/w) in EEE (mit einigen Ausnahmen).
    • Gesamt-PBDEs ≤ 500 mg/kg (0,05 % w/w) in anderen gefertigten Artikeln.
    • Jeder Homolog ≤ 10 mg/kg (0,001 % w/w) in handelsüblichen Substanzen, Gemischen, Polymeren oder Harzen.

 

Weitere Informationen

Gazette

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