Am 3. März 2026, hat der Ausschuss für Risikoabschätzung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) seine Bewertung des Beschränkungsvorschlags für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) abgeschlossen. Der RAC hat seine Stellungnahme auf der Grundlage einer umfassenden und unabhängigen Bewertung der Gefahren, Mengen, Emissionen und Risiken von PFAS sowie der potenziellen Wirksamkeit und Praktikabilität der vorgeschlagenen Beschränkungsmaßnahmen einschließlich der Durchsetzbarkeit angenommen.
Hintergrund
Der PFAS-Beschränkungsvorschlag wurde gemeinsam von Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden ausgearbeitet und im Januar 2023 bei der ECHA eingereicht. Eine erste öffentliche Konsultationsrunde, die über 5.000 Beiträge von Branchenvertretern erhielt, wurde zwischen März und September desselben Jahres abgeschlossen. Im Juni 2025 veröffentlichte die ECHA eine überarbeitete 14. Version des PFAS-Beschränkungsvorschlags, die Bewertungen für acht weitere Industriesektoren enthält. Für spezifische Überarbeitungsdetails siehe:
https://www.chemradar.com/en/news/detail/ew0wlmxfdurk
Der RAC ist eines der zwei wissenschaftlichen Gremien der ECHA, die für die Bewertung EU-weiter Beschränkungsvorschläge im Rahmen der REACH-Verordnung zuständig sind. Der RAC bewertet die Risiken, die durch Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Chemikalien für die menschliche Gesundheit und die Umwelt entstehen, während der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) die sozioökonomischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschränkungen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Alternativen bewertet.
Nächste Schritte
Der vollständige Text der Stellungnahme des RAC wird in Kürze offiziell veröffentlicht. Der SEAC wird voraussichtlich nächste Woche seinen entsprechenden Entwurf prüfen und annehmen und anschließend eine 60-tägige öffentliche Konsultation einleiten. Die endgültigen Stellungnahmen sollen bis Ende 2026 formell angenommen werden. Dieser Schritt markiert den Abschluss der wissenschaftlichen Bewertung des Beschränkungsvorschlags durch die ECHA. Die Stellungnahmen werden der Europäischen Kommission als formelle technische Dokumente übermittelt. Die Europäische Kommission wird daraufhin einen spezifischen Beschränkungsvorschlag auf Basis der Stellungnahmen von RAC und SEAC ausarbeiten, der dem REACH-Ausschuss, bestehend aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten, zur Beratung und Abstimmung vorgelegt wird.
Die CIRS-Gruppe wird die anschließenden Entscheidungsprozesse der Ausschüsse der ECHA und der Europäischen Kommission weiterhin genau verfolgen und die legislativen Entwicklungen zum PFAS-Beschränkungsvorschlag in Echtzeit beobachten, um Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen.
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