Neue Substanz mit strengen Nutzungsbedingungen in das australische AIIC aufgenommen

08. June 2026
Australien
AIIC
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Am 5. Juni 2026 gab Australien gemäß Abschnitt 83 des Industrial Chemicals Act 2019 eine Mitteilung heraus, dass der folgende chemische Stoff, nachdem ein Bewertungszertifikat ausgestellt wurde, offiziell in das australische Verzeichnis der Industriechemikalien (AIIC) aufgenommen wurde.

CAS-Nummer

2131091-72-8

Chemischer Name

Tetrapleura tetraptera, ext.

Definierter Bewertungsumfang

Diese Chemikalie wurde bewertet:

  • als ein Extrakt von Tetrapleura tetraptera, gewonnen aus der Frucht durch Ethanolextraktion
  • als Import nach Australien mit bis zu 25 kg/Jahr
  • als Import in Duftformulierungen mit bis zu 1% Konzentration zur lokalen Neuformulierung
  • als importiert oder neu formuliert in fertige Endverbraucherprodukte zur Verwendung in:
  • Körperpflegeprodukte (Kosmetika) außer Mundpflegeprodukte – bis zu 0,1% Konzentration
  • Feine Duftstoffe – bis zu 0,5% Konzentration
  • Reinigungs- und Möbelpflegeprodukte – bis zu 0,1% Konzentration
  • Wasch- und Geschirrspülprodukte – bis zu 0,1% Konzentration
  • Bekleidungs- und Schuhpflegeprodukte – bis zu 0,1% Konzentration
  • Luftpflegeprodukte – bis zu 1% Konzentration in kontinuierlich wirkenden Lufterfrischern und bis zu 0,1% Konzentration in sofort wirkenden Lufterfrischern.

Eintragsdatum

5. Juni 2026

Mit der formellen Aufnahme der oben genannten Chemikalie in das AIIC müssen Hersteller und Importeure der betreffenden Chemikalie die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen strikt einhalten und sicherstellen, dass alle Vorgänge den nationalen Sicherheitsstandards entsprechen. AICIS zielt darauf ab, die Verwaltungseffizienz von Industriechemikalien durch diese Vorschriften zu verbessern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Verwendung dieser Stoffe kein Risiko für die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit darstellt.

 

Weitere Informationen

Regierung

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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