ECHA Risikobewertungsausschuss stuft Trifluoressigsäure (TFA) und ihre Salze als PMT/vPvM-Stoffe ein

12. June 2026
EU
CLH
PFAS
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Am 5. Juni 2026 traf der Risikobewertungsausschuss (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf der RAC-77-Sitzung eine historische Entscheidung, indem er Trifluoressigsäure (TFA) und ihre anorganischen Salze erstmals als PMT (persistent, mobil, giftig) und vPvM (sehr persistent, sehr mobil) einstufte. Basierend auf dem Sitzungsprotokoll der RAC-77 gibt die CIRS Group die folgende Interpretation.

Hintergrund

PMT und vPvM sind relativ neue Gefahrenkategorien gemäß der EU-CLP-Verordnung, die speziell auf chemische Stoffe abzielen, die in der Umwelt persistent sind, leicht in Gewässer migrieren und giftig sind. Anders als traditionelle persistente organische Schadstoffe (POPs) weisen PMT-Stoffe nicht unbedingt Bioakkumulation auf, aber ihre hohe Wasserlöslichkeit und Mobilität ermöglichen es ihnen, Grundwasser und Trinkwasserquellen weitreichend zu kontaminieren.

Als bedeutendes Abbauprodukt von PFAS-Stoffen ist TFA weit verbreitet in:

  • Kältemittel (Abbauprodukte von HFCs und HFOs)
  • Pestizide (Abbau von trifluormethylhaltigen Pestiziden)
  • Pharmazeutische und chemische Zwischenprodukte
  • Feuerlöschschäume

Sitzungsinhalt

1. Umfassende Aufwertung der TFA-Einstufung

Der Ausschuss verabschiedete im Konsens den CLH-Vorschlag (Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung) für TFA-bezogene Stoffe, der vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eingereicht wurde. Zwei Stoffe sind betroffen:

Stoff

CAS-Nr.

EG-Nr.

Wichtige neue Einstufungen

Trifluoressigsäure (TFA) ...%

76-05-1

200-929-3

Reproduktionstoxizität Kategorie 1B, PMT, vPvM, akute Toxizität (Aufwertung)

Natriumtrifluoracetat[1] und andere anorganische Salze[2]

2923-18-4 [1] / - [2]

220-879-6 [1] / - [2]

Reproduktionstoxizität Kategorie 1B, PMT, vPvM

Spezifische Änderungen der TFA-Einstufung

a) Neue Einstufungen:

  • Reproduktionstoxizität Kategorie 1B (H360Df): Kann das ungeborene Kind schädigen
  • PMT (EUH450): Persistenter, mobiler, giftiger Stoff
  • vPvM (EUH451): Sehr persistenter, sehr mobiler Stoff
  • EUH071: Ätzend für die Atemwege

b) Angepasste Einstufungen:

  • Akute Toxizität bei Inhalation aufgewertet von Kategorie 4 (H332) auf Kategorie 3 (H331), mit ATE-Wert verschärft auf 3 mg/L (Dampf)
  • Neue akute orale Toxizität Kategorie 4 (H302), ATE von 500 mg/kg Körpergewicht

c) Beibehaltene bestehende Einstufungen:

  • Hautätzend Kategorie 1A (H314)
  • Chronische aquatische Toxizität Kategorie 3 (H412)

2. Andere genehmigte harmonisierte Einstufungs- und Kennzeichnungsstoffe (CLH)

Stoff

Wichtigste Einstufungsergebnisse

Bromuconazol

Akute Toxizität Kategorie 4 (H302), Karzinogenität Kategorie 2 (H351), Spezifische Zielorgan-Toxizität – wiederholte Exposition Kategorie 2 (H373, Leber), Aquatisch akut/chronisch Kategorie 1

l-Carvon

Hautsensibilisierung Kategorie 1B (H317), Reproduktionstoxizität Kategorie 2 (H361d), Chronische aquatische Toxizität Kategorie 3 (H412)

Pfefferminzöl

Hautsensibilisierung Kategorie 1B (H317), Reproduktionstoxizität Kategorie 2 (H361d), Aspirationsgefahr Kategorie 1 (H304); Chronische aquatische Toxizität wird auf der RAC-78 abschließend festgelegt

Fenazaquin

Akute Toxizität Kategorie 3 (oral H301) / Kategorie 4 (inhalativ H332), Aquatisch akut/chronisch Kategorie 1 (M=100); Derzeit nicht eingestuft für Reproduktionstoxizität (sexuelle Funktion und Fruchtbarkeit)

Resorcin

Neu: Endokriner Disruptor – Human Health Kategorie 1 (ED HH 1, EUH380)

Hinweis: Die Einstufung als endokriner Disruptor für die Umwelt für Propyl-4-hydroxybenzoat wurde zur weiteren Bewertung zurückgezogen; drei Morpholinverbindungen wurden über die A-Liste beschleunigt (keine Plenardebatte erforderlich).

3. Beschränkungsvorschläge

Stoff

Genehmigte Stellungnahme

Octocrilen

Empfohlen zur Beschränkung in kosmetischen Fertigprodukten; der RAC erzielte Konsens über Persistenzbewertung, Emissionsbelastung und Alternativrisiken

Sechswertige Chromverbindungen

REACH-Beschränkung grundsätzlich als geeignete Maßnahme auf EU-Ebene angesehen (unter der Annahme, dass diese Stoffe aus dem REACH-Anhang XIV (Zulassungsliste) gestrichen werden); der aktuelle Vorschlag wurde jedoch hinsichtlich Wirksamkeit, Praktikabilität und Überwachbarkeit als unzureichend angesehen, mit Verbesserungsvorschlägen

ChemRadar Einblicke

Sobald die Europäische Kommission die Einstufungsempfehlungen des RAC genehmigt, werden TFA und ihre Salze in die harmonisierte Einstufungsliste gemäß Anhang VI der CLP-Verordnung aufgenommen. Unternehmen sollten beachten:

  1. Kennzeichnungspflichten: Alle TFA-Produkte müssen die GHS08 (Gesundheitsgefahr), GHS06 (Totenkopf) und GHS05 (Ätzwirkung) Piktogramme tragen, mit dem Signalwort "Gefahr"
  2. Sicherheitsdatenblatt (SDB) Aktualisierungen: Neue Gefahrenhinweise (H360Df, EUH450, EUH451 usw.) müssen aufgenommen werden
  3. Kommunikationspflichten nachgelagert: Alle Stufen der Lieferkette müssen Risikomanagementmaßnahmen neu bewerten
  4. Mögliche Beschränkungsmaßnahmen: Die PMT/vPvM-Einstufung könnte weitere Beschränkungsbewertungen gemäß der REACH-Verordnung auslösen

Die CIRS Group wird die regulatorischen Entwicklungen bezüglich der TFA-Einstufung weiterverfolgen und Unternehmen die neuesten Compliance-Informationen bereitstellen.

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