Am 5. Juni 2026 traf der Risikobewertungsausschuss (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf der RAC-77-Sitzung eine historische Entscheidung, indem er Trifluoressigsäure (TFA) und ihre anorganischen Salze erstmals als PMT (persistent, mobil, giftig) und vPvM (sehr persistent, sehr mobil) einstufte. Basierend auf dem Sitzungsprotokoll der RAC-77 gibt die CIRS Group die folgende Interpretation.
Hintergrund
PMT und vPvM sind relativ neue Gefahrenkategorien gemäß der EU-CLP-Verordnung, die speziell auf chemische Stoffe abzielen, die in der Umwelt persistent sind, leicht in Gewässer migrieren und giftig sind. Anders als traditionelle persistente organische Schadstoffe (POPs) weisen PMT-Stoffe nicht unbedingt Bioakkumulation auf, aber ihre hohe Wasserlöslichkeit und Mobilität ermöglichen es ihnen, Grundwasser und Trinkwasserquellen weitreichend zu kontaminieren.
Als bedeutendes Abbauprodukt von PFAS-Stoffen ist TFA weit verbreitet in:
- Kältemittel (Abbauprodukte von HFCs und HFOs)
- Pestizide (Abbau von trifluormethylhaltigen Pestiziden)
- Pharmazeutische und chemische Zwischenprodukte
- Feuerlöschschäume
Sitzungsinhalt
1. Umfassende Aufwertung der TFA-Einstufung
Der Ausschuss verabschiedete im Konsens den CLH-Vorschlag (Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung) für TFA-bezogene Stoffe, der vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eingereicht wurde. Zwei Stoffe sind betroffen:
|
Stoff |
CAS-Nr. |
EG-Nr. |
Wichtige neue Einstufungen |
|
Trifluoressigsäure (TFA) ...% |
76-05-1 |
200-929-3 |
Reproduktionstoxizität Kategorie 1B, PMT, vPvM, akute Toxizität (Aufwertung) |
|
Natriumtrifluoracetat[1] und andere anorganische Salze[2] |
2923-18-4 [1] / - [2] |
220-879-6 [1] / - [2] |
Reproduktionstoxizität Kategorie 1B, PMT, vPvM |
Spezifische Änderungen der TFA-Einstufung
a) Neue Einstufungen:
- Reproduktionstoxizität Kategorie 1B (H360Df): Kann das ungeborene Kind schädigen
- PMT (EUH450): Persistenter, mobiler, giftiger Stoff
- vPvM (EUH451): Sehr persistenter, sehr mobiler Stoff
- EUH071: Ätzend für die Atemwege
b) Angepasste Einstufungen:
- Akute Toxizität bei Inhalation aufgewertet von Kategorie 4 (H332) auf Kategorie 3 (H331), mit ATE-Wert verschärft auf 3 mg/L (Dampf)
- Neue akute orale Toxizität Kategorie 4 (H302), ATE von 500 mg/kg Körpergewicht
c) Beibehaltene bestehende Einstufungen:
- Hautätzend Kategorie 1A (H314)
- Chronische aquatische Toxizität Kategorie 3 (H412)
2. Andere genehmigte harmonisierte Einstufungs- und Kennzeichnungsstoffe (CLH)
|
Stoff |
Wichtigste Einstufungsergebnisse |
|
Bromuconazol |
Akute Toxizität Kategorie 4 (H302), Karzinogenität Kategorie 2 (H351), Spezifische Zielorgan-Toxizität – wiederholte Exposition Kategorie 2 (H373, Leber), Aquatisch akut/chronisch Kategorie 1 |
|
l-Carvon |
Hautsensibilisierung Kategorie 1B (H317), Reproduktionstoxizität Kategorie 2 (H361d), Chronische aquatische Toxizität Kategorie 3 (H412) |
|
Pfefferminzöl |
Hautsensibilisierung Kategorie 1B (H317), Reproduktionstoxizität Kategorie 2 (H361d), Aspirationsgefahr Kategorie 1 (H304); Chronische aquatische Toxizität wird auf der RAC-78 abschließend festgelegt |
|
Fenazaquin |
Akute Toxizität Kategorie 3 (oral H301) / Kategorie 4 (inhalativ H332), Aquatisch akut/chronisch Kategorie 1 (M=100); Derzeit nicht eingestuft für Reproduktionstoxizität (sexuelle Funktion und Fruchtbarkeit) |
|
Resorcin |
Neu: Endokriner Disruptor – Human Health Kategorie 1 (ED HH 1, EUH380) |
Hinweis: Die Einstufung als endokriner Disruptor für die Umwelt für Propyl-4-hydroxybenzoat wurde zur weiteren Bewertung zurückgezogen; drei Morpholinverbindungen wurden über die A-Liste beschleunigt (keine Plenardebatte erforderlich).
3. Beschränkungsvorschläge
|
Stoff |
Genehmigte Stellungnahme |
|
Octocrilen |
Empfohlen zur Beschränkung in kosmetischen Fertigprodukten; der RAC erzielte Konsens über Persistenzbewertung, Emissionsbelastung und Alternativrisiken |
|
Sechswertige Chromverbindungen |
REACH-Beschränkung grundsätzlich als geeignete Maßnahme auf EU-Ebene angesehen (unter der Annahme, dass diese Stoffe aus dem REACH-Anhang XIV (Zulassungsliste) gestrichen werden); der aktuelle Vorschlag wurde jedoch hinsichtlich Wirksamkeit, Praktikabilität und Überwachbarkeit als unzureichend angesehen, mit Verbesserungsvorschlägen |
ChemRadar Einblicke
Sobald die Europäische Kommission die Einstufungsempfehlungen des RAC genehmigt, werden TFA und ihre Salze in die harmonisierte Einstufungsliste gemäß Anhang VI der CLP-Verordnung aufgenommen. Unternehmen sollten beachten:
- Kennzeichnungspflichten: Alle TFA-Produkte müssen die GHS08 (Gesundheitsgefahr), GHS06 (Totenkopf) und GHS05 (Ätzwirkung) Piktogramme tragen, mit dem Signalwort "Gefahr"
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) Aktualisierungen: Neue Gefahrenhinweise (H360Df, EUH450, EUH451 usw.) müssen aufgenommen werden
- Kommunikationspflichten nachgelagert: Alle Stufen der Lieferkette müssen Risikomanagementmaßnahmen neu bewerten
- Mögliche Beschränkungsmaßnahmen: Die PMT/vPvM-Einstufung könnte weitere Beschränkungsbewertungen gemäß der REACH-Verordnung auslösen
Die CIRS Group wird die regulatorischen Entwicklungen bezüglich der TFA-Einstufung weiterverfolgen und Unternehmen die neuesten Compliance-Informationen bereitstellen.
CIRS Dienstleistungen
EU-REACH-Verordnung Registrierung
- EU-REACH-Only-Representative (OR) Dienstleistungen
- EU-REACH-Anfragedienstleistungen
- EU-REACH-Registrierungsdienstleistungen
- EU-REACH-Lead-Registrant (LR) Dienstleistungen
- Compliance-Antwort zur Dossierbewertung des Lead-Registranten
- Konsortiumsverwaltung
- Compliance-Antwort zur Dossierbewertung des gemeinsamen Registranten
- Datenlückenanalyse-Dienstleistungen
- Erstellung von Chemikaliensicherheitsberichten (CSR)
- Erstellung erweiterter Sicherheitsdatenblätter (eSDS)
- Lieferketten-REACH-Compliance-Management-Plattform-Dienstleistungen
- SVHC-Notifizierungsdienstleistungen
- Zulassungsantragsdienstleistungen
- PPORD-Notifizierungsdienstleistungen
- Erstellung von Ausnahmeerklärungen
EU-F-Gase-Verordnung Dienstleistungen
- F-Gas-Quotenantrag
- Unterstützung bei der korrekten Quotennutzung für die Zollabfertigung



