EU verschärft Ein- und Ausfuhrkontrollen für gefährliche Chemikalien

11. June 2026
EU
Export/Import
Gefährliche Chemikalien
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Am 9. Juni 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Entwurf einer delegierten Verordnung zur Änderung der Chemikalienlisten in den Anhängen I und V der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 (Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien). Diese Überarbeitung fügt der Kontrollliste Dutzende von Industriechemikalien und pestiziden Wirkstoffen hinzu, was mehrere Maßnahmen umfasst, darunter Ausfuhrverbote, Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) und Kontrollen von gefährlichen Pestizidformulierungen. Die neuen Vorschriften werden offiziell am 1. Oktober 2026 anwendbar. Als Reaktion auf diese Überarbeitung der Kontrollliste bietet die CIRS Group die folgende Analyse.

Hintergrund der Überarbeitung

Diese Überarbeitung basiert hauptsächlich auf den neuesten Entwicklungen in internationalen Umweltübereinkommen und Aktualisierungen mehrerer Chemikalienregulierungsverordnungen innerhalb der EU. Auf der 12. Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens im April–Mai 2025 wurden Carbosulfan und Fenthion in bestimmten Konzentrationen in Anhang III aufgenommen, was das PIC-Verfahren der EU auslöste. Gleichzeitig beschloss die 11. Sitzung des Stockholmer Übereinkommens im Jahr 2023, Dechloran Plus, Methoxychlor und UV-328 als persistente organische Schadstoffe (POPs) zu listen, und diese Stoffe wurden ebenfalls gleichzeitig in das EU-Kontrollsystem aufgenommen.

Wichtige Überarbeitungsmaßnahmen

1. Änderungen von Anhang I

Änderungen von Teil 1 (Ausfuhrverbotsliste, Teil 1)

  • Neue Einträge: Mehr als 20 chemische Stoffe, darunter UV-Absorber, Chromverbindungen, Phthalate, Trichlorethylen, MOCA, Dechloran Plus, verschiedene Pestizide usw.
  • Aktualisierte bestehende Einträge: Carbendazim (erweiterte Unterkategorien), Carbosulfan (aktualisiert, um dessen Verschiebung in Teil 3 widerzuspiegeln)

Änderungen von Teil 2 (PIC-Verfahrensliste, Teil 2)

  • Neue Einträge: UV-Absorber, Dechloran Plus, Carbendazim, verschiedene Pestizide (Dodin, Fenpyrazamin usw.), PHMB, RP-HP, DOTE/MOTE-Reaktionsgemisch, Tritosulfuron usw.
  • Gelöschte Einträge: Carbosulfan (verschoben in Teil 3)

Änderungen von Teil 3 (Gefährliche Pestizidformulierungen, Teil 3)

  • Neue Einträge:
    • Carbosulfan (CAS: 55285-14-8, HS-Code: 2932.99/3808.91)
    • Fenthion (Ultra-Volumen-Formulierungen ≥640 g a.i./L, CAS: 55-38-9, HS-Code: 2930.90/3808.91)

2. Änderungen von Anhang V (Ausfuhrverbotsliste)

Stoff

Ausnahmebedingungen

UV-328

Nicht anwendbar auf: ① Erzeugnisse, die die in Nummer 2 des Eintrags zu UV-328 in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 festgelegten Ausnahmebedingungen erfüllen; ② Konzentrationen, die die in Nummer 1 des Anhangs I jener Verordnung festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten (für die Zwecke von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b)

Dechloran Plus

Nicht anwendbar auf: ① Erzeugnisse, die die in Nummer 2 des Eintrags zu Dechloran Plus in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 festgelegten Ausnahmebedingungen erfüllen; ② Konzentrationen, die die in Nummer 1 des Anhangs I jener Verordnung festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten

Methoxychlor

Nicht anwendbar auf Konzentrationen, die die in Nummer 1 des Eintrags zu Methoxychlor in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten

ChemRadar Einblicke

Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und wird offiziell am 1. Oktober 2026 anwendbar. Unternehmen in den Bereichen Pestizide, Chemikalienimport/-export und Biozide müssen ihre Produktlisten so schnell wie möglich überprüfen, ihre Lieferketten anpassen und die Einhaltung der neuen Kontrollanforderungen sicherstellen. In der PIC-Liste aufgeführte Stoffe müssen das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung durchlaufen; in der Ausfuhrverbotsliste aufgeführte Stoffe müssen die Anwendbarkeit von Ausnahmebedingungen bestätigen.

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