Am 3. Juni 2026 veröffentlichte das Australian Industrial Chemicals Introduction Scheme (AICIS) auf seiner offiziellen Website ein neues selbstgeführtes Online-Entscheidungstool — das “Forschungs- und Entwicklungs (F&E)-Kategorisierungs-Entscheidungstool.” Das Tool soll Chemikalienimporteuren, -herstellern und ihren Lieferanten dabei helfen, schnell zu bestimmen, ob ihre geplante Chemikalieneinführung für die F&E-Ausnahmekategorie oder die F&E-Meldektategorie in Frage kommt. AICIS erklärte in seiner Ankündigung: “Unser neues selbstgeführtes Entscheidungstool für Forschung und Entwicklung (F&E) hilft dabei herauszufinden, ob eine Einführung für die F&E-Ausnahme- oder Meldekategorie in Frage kommt.” Das Tool ist direkt erreichbar unter:
https://www.industrialchemicals.gov.au/form/research-and-development-work-ou

Für wen ist es gedacht
Das Entscheidungstool ist ein Online-Fragebogen, der entwickelt wurde für:
- Chemikalienimporteure
- Chemikalienhersteller
- Chemikalienlieferanten
Es dient dazu zu bestimmen, ob ihre geplante Chemikalieneinführung die Kriterien für entweder die F&E-Ausnahme- oder F&E-Meldektategorie erfüllt.
Wann das Tool nicht anwendbar ist
AICIS stellt ausdrücklich klar, dass dieses Tool nicht für gelistete Einführungen gilt. Wenn Ihre F&E-Einführung eine Chemikalie betrifft, die bereits im Australian Inventory of Industrial Chemicals (Inventory) aufgeführt ist, sollten Sie den AICIS-Kategorisierungsleitfaden verwenden, um zu prüfen, ob sie die Kriterien für die gelistete Kategorie erfüllt.
Wie das Tool hilft
AICIS gibt an, dass das Tool den Nutzern auf folgende Weise hilft:
- Sofortiges Feedback — nach Abschluss des Fragebogens erhalten Sie sofort eine klare Antwort, wenn Ihre Einführung die F&E-Kriterien nicht erfüllt;
- Kategoriebestimmung — wenn Ihre Einführung tatsächlich für F&E-Zwecke bestimmt ist, teilt Ihnen das Tool mit, ob sie für die Ausnahmekategorie (sehr geringes Risiko) oder die Meldekategorie (geringes Risiko) in Frage kommt;
- Leitfaden für nächste Schritte — wenn Ihre Einführung die Anforderungen für die F&E-Ausnahme- oder Meldekategorie nicht erfüllt, zeigt Ihnen das Tool, was als Nächstes zu tun ist.
Tool-Inhalt: Erläuterung der Entscheidungsfragen
Das Tool wird in Form eines Entscheidungsbaums dargestellt, in dem die Nutzer nacheinander eine Reihe von “Ja/Nein”-Fragen beantworten müssen. Im Folgenden ist der vollständige Entscheidungsablauf:
Mögliche Entscheidungsergebnisse
Basierend auf den Antworten des Nutzers liefert das Tool eines von drei Ergebnissen:
Ergebnis 1: Ausnahmekategorie
Bedeutung: Ihre F&E-Chemikalieneinführung erfüllt die Kriterien der Ausnahmekategorie und wird als Einführung mit sehr geringem Risiko eingestuft.
Compliance-Anforderungen:
- Wenn Sie bereits bei AICIS registriert sind, können Sie die Chemikalie einführen, ohne AICIS vorher zu benachrichtigen
- Sie müssen Aufzeichnungen über die Einführungsart führen: Ausnahme — Forschung und Entwicklung
- Reichen Sie am Ende des Registrierungsjahres (ab August) eine jährliche Erklärung ein
- Nach der Einführung sind KEINE Erklärungen erforderlich
- Ergebnis 2: Meldekategorie
Bedeutung: Ihre F&E-Chemikalieneinführung erfüllt die Kriterien der Meldekategorie (aber nicht die der Ausnahmekategorie) und wird als Einführung mit geringem Risiko eingestuft.
Compliance-Anforderungen:
- Sie müssen bei AICIS registriert sein
- Reichen Sie vor der Einführung der Chemikalie einen einmaligen Vorabmeldebericht — Forschung und Entwicklung ein
- Führen Sie Aufzeichnungen über die Einführung
- Reichen Sie am Ende des Registrierungsjahres (ab August) eine jährliche Erklärung ein
Ergebnis 3: Nicht für die F&E-Kategorie geeignet
Bedeutung: Basierend auf Ihren Antworten erfüllt Ihre Einführung weder die Kriterien der F&E-Ausnahme- noch der Meldekategorie.
Nächste Schritte: Das Tool führt Sie zurück zu Schritt 2 oder Schritt 4 des Kategorisierungsleitfadens, um die Kategorie Ihrer Einführung auf alternativen Wegen weiter zu ermitteln.
So verwenden Sie das Tool
Schritt 1: Zugriff auf das Tool
Öffnen Sie die Seite des Entscheidungstools auf der AICIS-Website oder greifen Sie über den Hinweislink auf der AICIS-Startseite darauf zu.
Schritt 2: Materialien vorbereiten
Vor der Nutzung des Tools wird empfohlen, die folgenden Materialien bereitzuhalten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) oder Produktinformationsblatt für die Chemikalie (um die physikalische Form der Chemikalie zu bestimmen)
- Studienbericht zur Partikelgrößenverteilung für die Chemikalie (wenn die Chemikalie in fester oder pulverförmiger Form vorliegt, um festzustellen, ob es sich um ein Nanomaterial handelt)
- AICIS-Registrierungsinformationen Ihres Unternehmens
- Informationen zum geschätzten Einführungsvolumen (berechnet pro Registrierungsjahr: 1. September bis 31. August)
Schritt 3: Voraussetzungen erfüllen
Stellen Sie sicher, dass Sie zuerst die folgenden Schritte des AICIS-Kategorisierungsprozesses abgeschlossen haben:
- Schritt 0: Feststellen, ob die Chemikalie zur gelisteten Kategorie (Listed Category) gehört
- Schritt 1: Feststellen, ob es sich um eine Chemikalie handelt, die nicht ausgenommen oder gemeldet werden kann (falls ja, ist ein Antrag auf Bewertungszertifikat erforderlich)
Schritt 4: Fragen nacheinander beantworten
Befolgen Sie die Reihenfolge der Fragen im Tool und wählen Sie basierend auf den vorbereiteten Materialien für jede Frage “Ja,” “Nein” oder “Ich weiß nicht.” Unter jeder Frage finden Sie Erläuterungen, die zum Verständnis der Bedeutung beitragen. AICIS betont: “Dieses Tool ist einfach zu bedienen — erledigen Sie es in Ihrem eigenen Tempo!”
Schritt 5: Ergebnisse prüfen und Compliance-Verpflichtungen erfüllen
Nachdem Sie alle Fragen beantwortet haben, liefert das Tool automatisch das Bestimmungsergebnis (Ausnahmekategorie / Meldekategorie / nicht geeignet) und gibt klar die anschließenden Compliance-Verpflichtungen an.
Wichtiger Hinweis
AICIS enthält auf der Tool-Seite einen Haftungsausschluss: Dieses Entscheidungstool dient nur zu Informationszwecken. Das alleinige Ausfüllen dieses Entscheidungstools erfüllt Ihre Aufbewahrungspflichten nicht. Unternehmen müssen weiterhin die Aufbewahrungspflichten gemäß dem Industrial Chemicals Act 2019 und den Industrial Chemicals General Rules einhalten und vollständige Compliance-Aufzeichnungen führen.
