Erweiterung der UK-REACH-Kandidatenliste: 15 SVHCs offiziell hinzugefügt

17. June 2026
Vereinigtes Königreich
SVHCs
UK REACH
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Am 15. Juni 2026 gab die britische Gesundheits- und Sicherheitsbehörde (HSE) offiziell die Aufnahme von 15 Stoffen/Stoffgruppen in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) der britischen REACH-Verordnung bekannt. Dies ist die erste wesentliche Aktualisierung der Kandidatenliste seit dem Ende der Brexit-Übergangsphase im Jahr 2021. Die CIRS Group bietet die folgende Interpretation dieser Aktualisierung.

Hintergrund

Die HSE startete am 9. März 2026 eine sechswöchige öffentliche Konsultation, um Beiträge von Interessengruppen zu den Eigenschaften und Gefahrenmerkmalen der 15 Stoffe/Stoffgruppen einzuholen. Die Konsultation endete am 20. April. Alle 15 Stoffe/Stoffgruppen waren zwischen 2021 und 2025 von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als SVHC identifiziert und in die EU-Kandidatenliste aufgenommen worden, und alle unterliegen verbindlichen harmonisierten Einstufungen gemäß der britischen GB-CLP-Verordnung, hauptsächlich in den Kategorien Karzinogenität, Mutagenität oder Reproduktionstoxizität (CMR).

Details der neu hinzugefügten Stoffe/Stoffgruppen

Nr.

Stoff/Stoffgruppenname

Grund für die Aufnahme

1

2,2',6,6'-Tetrabromo-4,4'-isopropylidenediphenol (TBBPA)

Karzinogenität

2

2,2-Bis(bromomethyl)propane-1,3-diol (BMP); 2,2-dimethylpropan-1-ol tribromo derivative/3-bromo-2,2-bis(bromomethyl)-1-propanol (TBNPA); 2,3-dibromo-1-propanol (2,3-DBPA)

Karzinogenität

3

2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyde and its individual stereoisomers (Lysmeral)

Reproduktionstoxizität

4

2-(Dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-one (Omnirad)

Reproduktionstoxizität

5

6,6'-Di-tert-butyl-2,2'-methylenedi-p-cresol (DBMC)

Reproduktionstoxizität

6

6-[(C10-C13)-alkyl-(branched, unsaturated)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexanoic acid (Tetra-PSCA)

Reproduktionstoxizität

7

Barium diboron tetraoxide

Reproduktionstoxizität

8

Bis(2-(2-methoxyethoxy)ethyl) ether (tetraglyme)

Reproduktionstoxizität

9

Bis(α,α-dimethylbenzyl) peroxide

Reproduktionstoxizität

10

Dioctyltin dilaurate, dioctyltin bis(cocoacyloxy) derivatives, and other dioctyltin bis(fatty acyloxy) derivatives (DOTL)

Reproduktionstoxizität

11

Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphine oxide

Reproduktionstoxizität

12

N-(Hydroxymethyl)acrylamide

Karzinogenität, Mutagenität

13

Orthoboric acid, sodium salts

Reproduktionstoxizität

14

Reactive Brown 51

Reproduktionstoxizität

15

Tris(2-methoxyethoxy)vinylsilane

Reproduktionstoxizität

Compliance-Pflichten für Unternehmen

Sobald Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen werden, müssen Lieferanten unverzüglich die folgenden gesetzlichen Pflichten erfüllen:

1. Informationspflicht für Stoffe in Erzeugnissen

Wenn ein geliefertes Erzeugnis (gemäß Definition) einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent (w/w) enthält, müssen dem Empfänger des Erzeugnisses ausreichende Informationen zur Gewährleistung einer sicheren Verwendung bereitgestellt werden. Die Informationen müssen mindestens den Namen des Stoffes enthalten. Diese Pflicht gilt bei Lieferung an Empfänger, die das Erzeugnis im Rahmen ihrer Arbeit verwenden oder handhaben.

Wenn ein Verbraucher (Mitglied der allgemeinen Öffentlichkeit) eine Anfrage stellt, sind gleichwertige Informationen bereitzustellen.

Diese Informationen müssen innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der Anfrage bereitgestellt werden.

2. Meldung von Stoffen in Erzeugnissen

Wenn Erzeugnisse, die Stoffe der Kandidatenliste enthalten, hergestellt, importiert oder geliefert werden, kann eine Meldung an die HSE erforderlich sein.

3. Informationspflicht für Stoffe in Gemischen

Wenn ein geliefertes Gemisch gemäß der GB-CLP-Verordnung nicht als gefährlich eingestuft ist, aber einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von 0,1 % (w/w) oder höher (bei nicht gasförmigen Gemischen) enthält, muss auf Anfrage ein Sicherheitsdatenblatt bereitgestellt werden.

4. Informationspflicht für Stoffe

Wenn ein gelieferter Stoff in der britischen REACH-Kandidatenliste aufgeführt ist, muss dem Kunden ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) für diesen Stoff bereitgestellt werden.

ChemRadar Einblicke

Diese Aktualisierung betrifft direkt mehrere Branchen, darunter elektrische und elektronische Geräte, Materialien mit Lebensmittelkontakt, Kosmetika und Textilien. Betroffene Unternehmen sollten sofort die folgenden Maßnahmen ergreifen:

  1. Lieferkettenprüfung: Überprüfen Sie, ob die oben genannten 15 Stoffe in Ihrem Produktportfolio enthalten sind
  2. Konzentrationsbewertung: Testen Sie, ob der Gehalt relevanter Stoffe in Erzeugnissen den Schwellenwert von 0,1 % überschreitet
  3. Meldungsvorbereitung: Reichen Sie rechtzeitig SVHC-Meldungen bei der HSE für meldepflichtige Stoffe ein
  4. Informationsaktualisierung: Überarbeiten Sie Sicherheitsdatenblätter (SDB) und Kommunikationsdokumente in der Lieferkette

ChemRadar bietet Stoffabfragen für die britische REACH-Kandidatenliste:

https://www.chemradar.com/en/tools/cis/inv/6711d0461ed77c744386c565

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Weitere Informationen

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