ECHA wird am 1. Juli die Namen der C&L-Melder offenlegen!

16. June 2026
EU
REACH
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Gemäß Artikel 42 der überarbeiteten CLP-Verordnung werden ab dem 1. Juli 2026 die Namen der Notifikanten, die Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldungen bei der ECHA eingereicht haben, im C&L-Inventar veröffentlicht. Bei Gruppenmeldungen wird der Name des einreichenden Vertreters angezeigt. Für Einstufungsinformationen, die aus REACH-Registrierungen stammen, wird der Name des Registranten veröffentlicht.
 
Unternehmen können eine Vertraulichkeit des Namens des Notifikanten beantragen, wenn sie nachweisen können, dass dessen Offenlegung ihre eigenen kommerziellen Interessen oder die anderer relevanter Parteien schädigen würde. Die Begründung für die Vertraulichkeit muss in die IUCLID-Dossier-Einreichung aufgenommen werden.
 
Derzeit sind es weniger als 20 Tage, bis die ECHA diese Informationen veröffentlicht! Unternehmen, die eine Vertraulichkeit beantragen müssen, sollten sofort mit dem Antragsverfahren beginnen. Vertraulichkeitsanträge müssen vor dem 30. Juni 2026 eingereicht werden.
 

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  • EU-REACH-Alleinvertreter (OR)-Dienst
  • EU-REACH-Anfragedienst
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  • Konsortiumsverwaltung
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  • Erstellung von Chemikaliensicherheitsberichten (CSR)
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