Am 29. April 2026 änderte Südkorea sein Gesetz zur Kontrolle persistenter organischer Schadstoffe, um Methoxychlor, Dechloran Plus (DP) und UV-328 in die Liste der verbotenen POPs aufzunehmen und deren Herstellung, Import, Verwendung und Verkauf grundsätzlich zu verbieten. Die Änderung bringt Korea in Einklang mit dem Stockholmer Übereinkommen, das alle drei Stoffe auf seiner elften Vertragsstaatenkonferenz (COP-11) zur Eliminierung aufgeführt hatte. Hersteller und Verwender der betroffenen Produkte, Pestizide, flammgeschützter Kunststoffe und UV-stabilisierter Beschichtungen sollten Ersatzstoffe organisieren und Restbestände auslaufen lassen.
Die drei Neuzugänge decken unterschiedliche Anwendungen ab. Methoxychlor ist ein chlororganisches Insektizid, das einst in der Landwirtschaft und in Tierarzneimitteln eingesetzt wurde und ohne spezifische Ausnahmen aufgeführt ist. Dechloran Plus ist ein chlorierter Flammschutzmittel, das in Kabeln, Steckverbindern und anderen Polymerteilen verwendet wird. UV-328 ist ein Benzotriazol-UV-Absorber, der Farben, Beschichtungen, Dichtungsmassen und Harzen zugesetzt wird, um Verfärbung und Abbau zu verhindern. DP und UV-328 werden mit den spezifischen Ausnahmen in die koreanische Liste aufgenommen, die das Übereinkommen erlaubt, wodurch ihre zulässigen Verwendungen während der Übergangszeit eingeschränkt, aber nicht abgeschafft werden.
Nach dem koreanischen POPs-Kontrollgesetz unterliegen aufgeführte persistente organische Schadstoffe einem grundsätzlichen Verbot der Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Verwendung und des Verkaufs, wobei nur die registrierten Ausnahmen verfügbar sind. Da alle drei Stoffe persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind – das Profil, das ihnen einen Platz im Stockholmer Übereinkommen eingebracht hat – schließt die Änderung den koreanischen Markt effektiv für sie, mit Ausnahme eng definierter, zeitlich begrenzter Anwendungen.
Der Schritt folgt einem regionalen Trend: Japan hat die drei Stoffe bereits verboten, Taiwan wird sie ab dem 1. Juli 2026 als giftige chemische Substanzen einstufen, und die EU hat UV-328 im Juli 2025 in ihr POPs-Verbot aufgenommen. Für Unternehmen, die in ganz Asien tätig sind, bedeutet dies praktisch, dass Methoxychlor, DP und UV-328 gleichzeitig aus mehreren Märkten verdrängt werden, sodass die Umstellung auf POPs-freie Alternativen nun die grenzüberschreitende Compliance-Basislinie und nicht nur eine Anpassung an einen einzelnen Markt darstellt.



