Australien startet neues Gefahrstoff-Informationssystem für den WEL-Übergang am 1. Dezember 2026

19. August 2026
Australien
GHS
Risikobewertung
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Am 4. August 2026 gab Safe Work Australia (SWA) bekannt, dass die neue Version des Hazardous Chemical Information System (HCIS) nun verfügbar ist. Das neue System zeigt Einstufungsinformationen nach dem Global Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) zusammen mit den Arbeitsplatz-Expositionsgrenzwerten (WEL) auf einer einzigen Seite an und unterstützt Unternehmen beim Übergang zu den WELs, die am 1. Dezember 2026 in Kraft treten — ab diesem Datum werden die WELs die derzeitigen Arbeitsplatz-Expositionsstandards für luftgetragene Schadstoffe (WES) formal ersetzen, und die Exposition von Arbeitskräften gegenüber luftgetragenen Schadstoffen muss gemäß den neuen Grenzwerten gemanagt werden.

Das neue HCIS und der WEL-Übergang

Im Rahmen der Aktualisierung wurden auch die GHS-Einstufungsdaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und des Australian Industrial Chemicals Introduction Scheme (AICIS) überarbeitet; während der Übergangsphase bleiben die aktuellen WES-Informationen über die SWA-Website und die vorherige Version des HCIS zugänglich. Es ist zu beachten, dass das HCIS ein Leitfaden-Instrument und keine umfassende Datenbank für gefährliche Chemikalien ist: Das Fehlen eines Stoffes im System bedeutet nicht, dass er ungefährlich ist, und die rechtliche Verantwortung für die Einstufung von Produkten verbleibt bei den Herstellern und Importeuren. Die WELs sind eine neue Liste, die aus der ersten systematischen Überprüfung der WES seit 2003 hervorgegangen ist und ab dem 1. Dezember 2026 einheitlich in Kraft tritt; die Umbenennung selbst ändert nichts an den Pflichten gemäß den modellhaften WHS-Regelungen — die aktuellen WES gelten bis einschließlich 30. November 2026, und die WELs gelten ab dem 1. Dezember.

Wesentliche Änderungen in der WEL-Liste

Im Vergleich zur WES-Liste passt die WEL-Liste eine Reihe von Grenzwerteinträgen und Hinweisnotationen an. Änderungen auf Eintragsebene umfassen Erhöhungen oder Senkungen von Grenzwerten, Änderungen der Kennzeichnung des Expositionspfads, Zusammenlegung oder Aufteilung von Schadstoffgruppen, Umbenennung von Einträgen sowie das Hinzufügen oder Entfernen von Einträgen; SWA hat eine Vergleichstabelle der Änderungen zwischen den beiden Listen für Unternehmen zur Überprüfung vorbereitet (https://www.safeworkaustralia.gov.au/safety-topic/managing-health-and-safety/workplace-exposure-limits-airborne-contaminants/changes-between-wes-and-wel). Änderungen an den Hinweisnotationen umfassen:

  1. Die Sensibilisierungsnotation (SEN) wird in dermale Sensibilisierung (DSEN) und respiratorische Sensibilisierung (RSEN) aufgeteilt, die jeweils das Risiko allergischer Reaktionen durch Hautkontakt bzw. durch Einatmen anzeigen;
  2. Eine neue ototoxische Notation (OTO) wird eingeführt, die darauf hinweist, dass die Exposition gegenüber solchen Stoffen das Risiko von Hörverlust erhöhen kann, wobei bei gleichzeitiger Lärmbelastung ein höheres Risiko besteht;
  3. Die Kanzerogenitätsnotation (CARC) wird entfernt, Informationen zur Kanzerogenität sind im SDS des Stoffes oder im HCIS verfügbar.

33 genotoxische Kanzerogene ohne Schwellenwert separat aufgeführt

Die WES-Überprüfung identifizierte 33 luftgetragene Schadstoffe als genotoxische Kanzerogene ohne Schwellenwert (NTGCs) — Substanzen, die genetische Schäden verursachen und Krebs auslösen können und für die kein schützender Expositionsspiegel festgelegt werden kann. Diese 33 Stoffe wurden aus der WEL-Liste entfernt und separat aufgeführt; ab dem 1. Dezember 2026 werden ihnen keine Expositionsgrenzwerte mehr zugewiesen: Wenn ein NTGC am Arbeitsplatz vorhanden ist, muss die verantwortliche Person (PCBU) ihn vom Arbeitsplatz entfernen oder, falls möglich, durch eine sicherere Alternative ersetzen; falls Eliminierung oder Substitution nicht möglich ist, muss das Risiko so weit wie vernünftigerweise praktikabel reduziert werden. Während der Übergangsphase müssen die aktuellen WES für diese Stoffe weiterhin eingehalten werden, und wenn ein Stoff in Anhang 10 oder Anhang 14 der modellhaften WHS-Regelungen enthalten ist, gelten die entsprechenden Pflichten weiterhin. Zu den 33 Stoffen gehören unter anderem Acrylamid, Acrylnitril, 1,3-Butadien, sechswertige Chromverbindungen (einschließlich Zinkchromate), Steinkohlenteer-Pechflüchtige (als benzinlösliche Substanz), 1,2-Dichlorethan, Dimethylsulfat, Ethylenoxid, Hydrazin, Vinylchlorid und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffgemische, die Benzo[a]pyren enthalten — die meisten davon sind übliche Rohstoffe, Zwischenprodukte oder Monomere in der chemischen Industrie.

Pflichten gemäß den WELs und Übergangsvorbereitungen

Ab dem 1. Dezember müssen PCBUs sicherstellen, dass die luftgetragene Konzentration eines bestimmten Stoffes oder Gemisches, der eine Person am Arbeitsplatz ausgesetzt ist, den WEL nicht überschreitet; wenn unklar ist, ob ein WEL überschritten wird, muss eine Luftüberwachung durchgeführt werden, um die luftgetragene Konzentration zu bestimmen. Risikokontrollen sollten der Hierarchie der Kontrollmaßnahmen folgen, und der Schutz durch Atemschutzausrüstung (RPE) darf erst dann als Grundlage für die Feststellung der Einhaltung eines WEL herangezogen werden, wenn alle vernünftigerweise praktikablen Kontrollmaßnahmen höherer Stufe umgesetzt wurden.

SWA empfiehlt PCBUs, vor dem Ende der Übergangsphase am 30. November eine Überprüfung nach dem Ansatz „identifizieren, bewerten, kontrollieren“ abzuschließen: Überprüfen Sie die am Arbeitsplatz verwendeten oder erzeugten luftgetragenen Schadstoffe und deren neue Grenzwerte anhand der WEL-Liste, bewerten Sie, ob eine Exposition die Grenzwerte überschreitet, und setzen Sie bei Bedarf Kontrollmaßnahmen um und überprüfen Sie diese.

Grenzwerte für 9 Chemikalien warten auf Entscheidung der Minister

Die vorgeschlagenen Grenzwerte für neun Chemikalien — Benzol, Chlor, Kupfer (Rauch, Staub und Nebel), Formaldehyd, Cyanwasserstoff, Schwefelwasserstoff, Stickstoffdioxid, kristallines Quarz (einatembar) und Titandioxid — stehen noch aus: Nach einer öffentlichen Konsultation hat SWA eine Entscheidungs-Regulierungsfolgenabschätzung erstellt und den WHS-Ministern zur Prüfung vorgelegt. Bis die Minister eine Entscheidung treffen, gelten die aktuellen WES für diese neun Chemikalien weiterhin.

ChemRadar Insights

Da das letzte Übergangsfenster vor dem Inkrafttreten der WELs nun läuft, wird betroffenen Unternehmen empfohlen:

  1. Unternehmen, die mit einem der 33 NTGCs arbeiten, sollten so früh wie möglich Optionen für Eliminierung oder Substitution prüfen — ab dem 1. Dezember haben diese Stoffe keine Expositionsgrenzwerte mehr, anhand derer eine Einhaltung nachgewiesen werden kann;
  2. Hersteller und Importeure sollten die Einstufung, Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter der nach Australien gelieferten Produkte anhand der aktualisierten GHS-Einstufungsdaten überprüfen, während Unternehmen, die Chemikalien verwenden, entsprechend technische Kontrollmaßnahmen wie Belüftung und Einhausung sowie Luftüberwachungsarrangements verstärken sollten;
  3. Verfolgen Sie weiterhin die Entscheidungen der Minister zu den vorgeschlagenen Grenzwerten für die neun ausstehenden Chemikalien sowie die Leitfäden, die SWA anschließend veröffentlicht.

 

Weitere Informationen

Gov. 

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