Am 14. März 2024 kündigte das Ministerium für Umwelt, Wald und Klimawandel (MOEFCC) die Veröffentlichung der Plastic Waste Management (Amendment) Rules, 2024 im Gazette of India an, die die Plastic Waste Management Rules von 2016 überarbeiten, mit dem Ziel, Kunststoffrohstoffe sowie kompostierbare oder biologisch abbaubare Kunststoffe besser zu regulieren. Durch die Erweiterung des EPR-Geltungsbereichs umfassen die neuen Regeln mehr relevante Akteure, um eine effektive Verwaltung von Plastikmüll sicherzustellen.

Zu den unter die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) fallenden Akteuren gehören Hersteller von Kunststoffverpackungen, Importeure von Kunststoffverpackungen einschließlich Zwischenmaterialien, die zur Herstellung von Kunststoffverpackungen verwendet werden, wie Folien, Preforms und Kunststoffverpackungen importierter Produkte, Markeninhaber einschließlich Online-Plattformen, Marktplätzen, Supermärkten oder Einzelhandelsketten, Kunststoffabfallverarbeiter, Hersteller von Kunststoffrohstoffen sowie Hersteller von Artikeln aus kompostierbarem oder biologisch abbaubarem Kunststoff.
Die Hauptänderungen umfassen:
- Hersteller, die die Anforderungen erfüllen, dürfen kompostierbare oder biologisch abbaubare Kunststoffprodukte herstellen, jedoch müssen diese Produkte spezifische Kennzeichnungs- und Etikettierungsvorgaben erfüllen, die darauf abzielen, die Einhaltung der Vorschriften der Food Safety and Standards Authority of India für Lebensmittelkontaktanwendungen sicherzustellen. Das BIS ist verantwortlich für die Festlegung einzigartiger Farben oder Markierungen für solche Kunststoffverpackungen und Produkte.
- Hersteller von kompostierbaren oder biologisch abbaubaren Plastiktüten oder zum Verkauf zugelassenen Waren müssen vor der Produktlistung eine Zertifizierung bei der Central Pollution Control Board beantragen und erhalten.
- Die lokale Regierung muss notwendige Maßnahmen ergreifen, um das Lagern, Verteilen, den Verkauf und die Nutzung verbotener Einwegkunststoffartikel zu verhindern.
- Die lokale Regierung muss jährlich bis zum 30. Juni die Menge des in ihrem Gebiet anfallenden Plastikmülls bewerten und die Menge für die nächsten fünf Jahre schätzen. Ebenso muss die lokale Regierung bis zum 30. Juni jedes Jahres die Infrastruktur für das Plastikmüllmanagement, einschließlich der Kapazitäten für Sammlung, Sortierung und Entsorgung, bewerten und den jeweiligen State Pollution Control Boards berichten.
Die Änderung trat am 14. März 2024 in Kraft. Es ist erwähnenswert, dass kleine und mittlere Unternehmen zwar von den EPR-Verpflichtungen befreit sein können, sie sich jedoch dennoch auf dem Portal registrieren und die Kategorie der von ihnen hergestellten Kunststoffverpackungen angeben müssen.
Weitere Informationen
Plastic Waste Management (Amendment) Rules, 2024

