Die neuseeländische Umweltschutzbehörde hat die "Hazardous Substances (Importers and Manufacturers) Amendment Notice 2024" veröffentlicht. Diese Bekanntmachung ändert acht Klauseln, führt zwei neue ein und ergänzt zwei Anhänge, die Definitionen, Überschriftenanpassungen, Meldepflichten, Informationsanforderungen, Jahresberichte, Datenerfassungsziele, Einreichungsmethoden, Genauigkeitserhaltung und Dokumentation für die Einfuhr von Sprengstoffen abdecken.
Eine neue Meldepflicht verlangt, dass Importeure und Hersteller jährlich die Mengen der importierten und produzierten Chemikalien offenlegen, um die Überwachung gefährlicher Chemikalien zu verbessern. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Details umfassen:
► Wirksam ab 1. Januar 2025:
Mehrere Einfuhrzertifikate: Die EPA wird mehreren zugelassenen Herstellern und Importeuren von Sprengstoffen Transport-Einfuhrzertifikate ausstellen, um Importe zu erleichtern und die Verwaltungsbelastung zu reduzieren.
► Meldezeitraum: 1. Januar bis 31. Mai 2026 (Abschnitt 6A):
Erster Jahresbericht: Importeure und Hersteller müssen ihren ersten Jahresbericht bis zum 31. Mai 2026 einreichen, der die Einfuhr und Produktion der ausgewiesenen Stoffe für 2025 detailliert. Nachfolgende Jahresberichte, die die Aktivitäten des Vorjahres dokumentieren, müssen ab 2026 jeweils zwischen dem 1. Januar und 31. Mai eingereicht werden.
► Anforderungen an den Jahresbericht (Abschnitt 6B):
Importeure und Hersteller müssen für registrierte Stoffe, die in Tabelle 1 aufgeführt sind, die neuseeländische Geschäftsnummer (NZBN) angeben.
► Anforderungen an den Jahresbericht für jeden ausgewiesenen Stoff:
- Stoffname;
- Kategorie aus Tabelle 1;
- HSNO-Zulassungsnummer oder Gruppenstandard;
- Jährliche importierte und hergestellte Mengen durch Importeure und Hersteller.
Sprengstoffhersteller:
Hersteller müssen dieselben Informationen wie Importeure bereitstellen.
► Vom 1. Januar bis 31. Mai 2026:
Tabelle 1: Identifizierte Stoffe (Artikel 6A und 6B schreiben jährliche Meldepflichten für ausgewiesene Stoffe vor.)
Kategorien der identifizierten Stoffe | Meldeeinheit pro Stoff |
Agrarchemikalie | Wirkstoff (in Kilogramm) |
Holzschutzmittel | Wirkstoff (in Kilogramm) |
Antisapstain-Chemikalie | Wirkstoff (in Kilogramm) |
Antifouling-Farbe | Wirkstoff (in Kilogramm) |
Parasitizide, die als Tierarzneimittel bei Großtieren verwendet werden | Wirkstoff (in Kilogramm) |
Tabelle 2: Ausgeschlossene Stoffe
Dünger |
Methylbromid |
Ethanedinitrit (EDN) |
Die Bekanntmachung spezifiziert Ausnahmen in zwei Szenarien: Personen, die gefährliche Stoffe für den persönlichen Gebrauch importieren oder herstellen, und Unternehmen mit Sondergenehmigungen gemäß Abschnitt 32 der Hazardous Substances (Importers and Manufacturers). Diese Bestimmungen zielen darauf ab, die Verwaltungseffizienz und -präzision zu verbessern und gleichzeitig die Belastung für Kleinbetriebe zu reduzieren.
Diese Überarbeitungen verbessern die Überwachung des Chemikalieneinsatzes in Neuseeland und bringen die Verwaltungspraxis in Einklang mit globalen Standards, ähnlich den etablierten Systemen in Australien und der Europäischen Union.