Um sich an internationale Umweltkonventionen anzupassen und die Kontrolle über ozonabbauende Stoffe zu verstärken, hat das Amt für Atmosphärenumwelt des Umweltministeriums von Taiwan, China, am 11. Juni 2025 vorläufig überarbeitete Vorschriften zur Verbrauchsverwaltung von Fluorkohlenwasserstoffen (HCFCs) veröffentlicht. Die Vorschriften wurden in Fluorkohlenwasserstoff-(HCFCs)-Verwaltungsvorschriften umbenannt. Ziel dieser Überarbeitung ist es, ab dem 1. Januar 2026 den HCFC-Verbrauch auf null zu reduzieren.
Das Umweltministerium erklärte, dass der Kern dieser Überarbeitung darin besteht, sich an die neuesten Kontrollanforderungen des Montrealer Protokolls anzupassen. Die wichtigsten Änderungen umfassen:
- Verschärfte Mengenbegrenzung: Überarbeitung des Produktions- und Verbrauchssteuerungsplans für HCFCs sowie der jährlichen Obergrenzen, um das Ziel Nullverbrauch 2026 sicherzustellen.
- Vereinfachter Zuteilungsprozess: Straffung des aktuellen Zuteilungssystems auf einmal jährlich. Die zuständigen Behörden bestimmen bis Ende Oktober jedes Jahres die Zuteilungsquoten der Unternehmen für das folgende Jahr.
- Regulierte Anträge auf Ausnahmen: Klärung der Antrags- und Prüfverfahren für Ausnahmeanwendungen (z. B. spezifische wesentliche Verwendungen), die gemäß dem Montrealer Protokoll nicht auf die Verbrauchsberechnung angerechnet werden. Berechtigte Unternehmen müssen bis Ende Januar oder Juli jedes Jahres Anträge, Nutzungsbeschreibungen und Nachweise der Nicht-Substituierbarkeit sowie Bedarfsnachweise einreichen. Die zuständigen Behörden schließen die Prüfung und Genehmigung bis Ende April bzw. Oktober ab.
- Verbesserte Import- und Berichtspflichten: Unternehmen mit Zuteilungsquoten oder Ausnahmeeinfuhrgenehmigungen müssen für Importe oder Produktion Genehmigungen unter Verwendung der Genehmigungsdokumente beantragen. Zudem müssen sie regelmäßig Daten zu Nutzung, Verkauf und Lagerbestand melden. Verstöße werden sanktioniert.
- Klarstellung der Import-/Exportbeschränkungen für Produkte/Ausrüstung: Es wird bekräftigt, dass Produkte oder Ausrüstungen mit HCFCs ohne Genehmigung nicht importiert werden dürfen. Importe und Exporte sind auf Länder oder Regionen beschränkt, die im Rahmen des Protokolls zugelassen und bekanntgegeben sind.
- Neue Maßnahmen zur Behandlung von Verstößen: HCFCs oder HCFC-haltige Produkte/Ausrüstungen, die ohne Genehmigung eingeführt wurden, müssen bei noch nicht erfolgter Zollabfertigung reexportiert werden. Beschlagnahmte Waren werden durch Methoden wie Rückgewinnung, Raffinierung, Auktion/Verkauf oder Vernichtung entsorgt.
Das Umweltministerium betonte, dass diese Überarbeitung darauf abzielt, die Effektivität der HCFC-Verwaltung durch Optimierung der Verwaltungsprozesse, Schließen von Schlupflöchern für illegale Importe und Klarstellung der Entsorgungsmaßnahmen zu erhöhen. Sie zeigt das Engagement der Region Taiwan, China, zum Schutz der Ozonschicht und der menschlichen Gesundheit im Einklang mit der internationalen Gemeinschaft. Die Öffentlichkeit ist eingeladen, innerhalb von 60 Tagen (bis zum 10. August 2025) Kommentare oder Vorschläge zu den Entwurfsänderungen einzureichen.
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