Am 18. November 2025 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ihre 12. Empfehlung zur Authorisierung und schlug erstmals vor, vier besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs), darunter Melamin, in die REACH-Authorisierungsliste aufzunehmen. Wenn die Europäische Kommission dies annimmt, müssen Unternehmen Anträge stellen und Prüfungen bestehen, um diese Stoffe auch künftig verwenden zu dürfen.

Die ECHA erklärte, dass die ausgewählten Stoffe aus der "Kandidatenliste der SVHCs" stammen und aufgrund ihres höheren Risikopotenzials priorisiert wurden. Insbesondere die Aufnahme von Melamin hat umfangreiche Diskussionen in der Industrie ausgelöst. Während es in vielen Anwendungen als Produktionszwischenprodukt dient (von den Authorisierungspflichten ausgenommen), könnte die Authorisierung für andere Verwendungen die Compliance-Anforderungen für Unternehmen erhöhen.
Im Rahmen des REACH-Verfahrens wird die Europäische Kommission die Authorisierungsliste finalisieren und Bedingungen für die Verwendung jedes Stoffes festlegen. Wird ein Stoff in die Liste aufgenommen, müssen Unternehmen vor Ablauf der festgelegten Frist eine Authorisierung erhalten, um ihn innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) legal verkaufen oder verwenden zu dürfen.
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