Am 4. Mai 2026 hat der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) der Europäischen Union eine vorläufige Stellungnahme (SCCS/1689/26) zu der Sicherheit von Acetophenon (CAS-Nummer 98-86-2) veröffentlicht, die zur Kommentierung offensteht. Der Termin zur Einreichung von Kommentaren ist der 6. Juli 2026.

Vorläufige Stellungnahme zu Acetophenon
Unter Berücksichtigung der bereitgestellten Daten und der möglichen Einordnung als ‘Repr.1B’ gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) hält der SCCS Acetophenon bei einer maximalen Konzentration von 100 ppm (0.01%) in kosmetischen Produkten sicher, wobei auch Expositionsquellen außerhalb der Kosmetik (Nahrung, Rauchen) berücksichtigt werden.
Natürliche komplexe Substanzen (NCS) wurden nicht bewertet, daher bezieht sich die Schlussfolgerung zur Sicherheit nur auf Acetophenon als Teil von NCS und nicht auf NCS als solche.
Begründung der Bewertung
Im März 2025 hat der europäische Risikobewertungsausschuss (RAC) der ECHA eine Stellungnahme veröffentlicht, die die Einordnung von Acetophenon als ‘Reprotoxischer Kategorie 1B (H360FD)’ empfiehlt. Gemäß Artikel 15(2) der Kosmetikverordnung sind CMR 1A/1B-Substanzen in kosmetischen Produkten verboten. In diesem Zusammenhang müssen von den Dienststellen der Kommission Regelungsmaßnahmen ergriffen werden, um die Substanz(en) in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als CMR 1A oder 1B in Teil 3 zu klassifizieren.
Jedoch bietet die EU-Kosmetikverordnung einen Ausnahmeweg für CMR 1B-Substanzen: wenn alle vier folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind, kann beantragt werden, die weitere Verwendung in kosmetischen Produkten fortzusetzen:
- Einhaltung der relevanten Lebensmittel安全的anforderungen;
- Keine geeigneten Alternativstoffe verfügbar;
- Das Produkt ist für einen spezifischen Zweck bestimmt mit bekannten Expositionspegeln;
- Der SCCS hält die Verwendung in kosmetischen Produkten für sicher, wobei besonderes Augenmerk auf den kosmetischen Expositionspegeln und der kumulativen Exposition aus anderen Quellen, insbesondere für sensible Bevölkerungsgruppen, gelegt wird.
Im September 2025 hat die Europäische Kommission den SCCS gebeten, eine Sicherheitsbewertung für Acetophenon aufgrund der potenziellen Einordnung durchzuführen.
Deutung von Acetophenon
Acetophenon (CAS-Nummer 98-86-2, EC-Nummer 202-708-7) ist ein aromatisches Komponent, das in der Kosmetik hauptsächlich als Duftstoff verwendet wird und für seinen süßen und blumigen Duft geschätzt wird. Es kommt natürlicherweise in verschiedenen pflanzlichen Extrakten (auch als ‘NCS’ für Natürliche komplexe Substanzen bezeichnet), wie ätherischen Ölen, Konkretes, Absolutes, Harzen und Resinoide vor. Darüber hinaus ist Acetophenon auch als Lebensmittel添加剂 in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 872/2012 aufgeführt. Insbesondere kam der gemeinsame FAO/WHO 10-Expertenausschuss für Lebensmittel添加剂 (JECFA) zu dem Schluss, dass die Substanz bei derzeit niedrigen Aufnahmepegeln als Geschmacksverstärker keine Sicherheitsbedenken darstellt.
Die globale Regierungsdatenbank für kosmetische Inhaltsstoffe-Global CosIng, unabhängig vom CIRS Group entwickelt, zeigt an, dass Acetophenon (CAS Nr. 98-86-2) in den folgenden Schlüssellisten weltweit enthalten ist.

Relevanz für Unternehmen
Unternehmen, die Acetophenon oder NCS-Inhaltsstoffe, die Acetophenon enthalten, verwenden, sollten Folgendes beachten:
- Prüfen der Produktformulierungen und Berechnung der NCS-geleiteten Mengen: Führen Sie eine systematische Überprüfung durch, um zu bestimmen, ob Acetophenon in der Formulierung vorhanden ist, ob als einzelnes Duftstoff-Inhaltsstoff hinzugefügt oder durch NCS-Rohstoffe wie ätherische Öle eingeführt wurde;
- Vorsorgliche Bewertung gegenüber dem Grenzwert: Verweisen Sie auf die empfohlene Konzentration von 100 ppm in der vorläufigen Stellungnahme der SCCS, und führen Sie eine vorläufige Bewertung durch, ob die tatsächliche Acetophenon-Konzentration in aktuellen Formulierungen den Grenzwert erreichen könnte, und bereiten Sie sich auf die Konformität im Voraus vor;
- Überwachung der weiteren Entwicklungen: Da die Stellungnahme der SCCS derzeit öffentlich diskutiert wird, werden Unternehmen ermutigt, die Veröffentlichung der finalen Stellungnahme und die nachfolgenden regulatorischen Maßnahmen der Europäischen Kommission zu verfolgen. CIRS Group wird weiterhin die SCCS-Bewertungsstellungnahme und Änderungen der EU-Kosmetikverordnungen überwachen und zeitnahe Updates bereitstellen.
Für weitere Informationen zu Global CosIng oder wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns unter cosmetic@cirs-group.com.
Unsere Dienstleistungen
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SCCS- Vorläufige Stellungnahme-Acetophenon



