Die EU schlägt vor, die REACH-Annex XVII zu ändern, um CMR 1A/1B-Substanzen in Kindercare-Artikeln zu beschränken

18. May 2026
EU
REACH
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Am 8. Mai 2026 hat die Europäische Union eine formelle Mitteilung (G/TBT/N/EU/1206) an den Ausschuss der WTO für technische Handelsbarrieren eingereicht und vorschlägt, die Anlage XVII der REACH-Verordnung zu ändern, um die Verwendung von Chemikalien zu verbieten, die als krebserregend, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) klassifiziert sind, in Babyprodukten der Kategorien 1A und 1B. Der Entwurf ist derzeit zur Stellungnahme der WTO-Mitgliedstaaten offen, mit der Frist für öffentliche Stellungnahmen am 7. Juli 2026.

Hauptbestimmungen

1. Produktschwerpunkt

Babyprodukte: Produkte, die für den Gebrauch durch Kinder bestimmt sind, außer Spielzeug, die darauf ausgelegt sind, Sitz, Schlafen, Entspannung, Hygiene (Baden, Wechseln, Körperpflege), Füttern, Saugen, Transport oder Schutz zu erleichtern.

2. Kernbeschränkungen

  • Standardgrenzwert: Die Konzentration von CMR-Substanzen in homogenen Materialien darf nicht mehr als 10 mg/kg (0.001%). überschreiten.
  • Spezifische Grenzwerte: Eher strenge individuelle oder kumulative Grenzwerte sind für bestimmte Substanzen (z. B. Dibutyltin (DBT), Dioctyltin (DOT)) festgelegt.
  • Dynamische Aktualisierung: Substanzen, die zukünftig als CMR 1A/1B klassifiziert werden, werden automatisch 36 Monate nach Inkrafttreten ihrer Klassifizierung in den Beschränkungsbereich einbezogen.

3. Ausnahmen

  • Gebrauchte Produkte: Gebrauchte Babyprodukte, die bereits legal auf den Markt gebracht wurden, unterliegen der Beschränkung nicht.
  • Medizinische Geräte: Produkte und ihre Zubehörteile, die in den Geltungsbereich der Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 fallen.
  • Lebensmittelkontaktmaterialien: Produkte, die durch die Lebensmittelkontaktmaterialienverordnung (EC) 1935/2004 geregelt werden.
  • Nicht zugängliche Teile: Substanzen, die in homogenen Materialien enthalten sind, auf die Kinder unter den in vernünftiger Weise vorhersehbaren Bedingungen der Nutzung nicht zugreifen können.

4. Implementierungszeitplan

Die Verordnung wird 36 Monate nach ihrem In Kraft Treten offiziell in Kraft tretend, um Unternehmen zu ermöglichen, Methoden zu entwickeln, Ersatz-Substanzen zu identifizieren und bestehende Lagerbestände aufzuarbeiten.

 

Weitere Informationen

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