Die US-Umweltschutzbehörde EPA schlägt vor, die PFAS-Meldepflichten gemäß TSCA zu lockern

20. November 2025
PFAS
TSCA
Favorit
Teilen
Entdecken Sie exklusive Inhalte und Vorteile? Melden Sie sich noch heute kostenlos an!

Am 10. November 2025 hat die US-Umweltschutzbehörde (EPA) einen bedeutenden Vorschlag zur Anpassung der Meldevorschriften für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) im Rahmen des Toxic Substances Control Act (TSCA) angekündigt. Wenn dieser finalisiert wird, müssten Hersteller keine komplexen Daten mehr an die EPA für vier Hauptkategorien übermitteln: Szenarien mit niedriger Konzentration, importierte Artikel, Nebenprodukte/Verunreinigungen und Forschung und Entwicklung (F&E) im kleinen Maßstab.

Hintergrund

Im Oktober 2023 führte die Biden-Administration eine verpflichtende PFAS-Meldepflicht gemäß TSCA Abschnitt 8(a)(7) ein, die Unternehmen, die zwischen 2011 und 2022 PFAS hergestellt oder importiert haben, zur Übermittlung von Daten zu chemischer Exposition und Umweltauswirkungen verpflichtet. Diese Regel stieß jedoch aufgrund von Umsetzungsproblemen auf breite Kritik, darunter:

  • Geschätzte Einhaltungskosten von fast 1 Milliarde US-Dollar,
  • Unklare Rahmenbedingungen für die Datennutzung,
  • Betriebliche Hürden durch IT-Systemausfälle und administrative Verzögerungen,
  • Unverhältnismäßige Belastungen für kleine Unternehmen und Importeure.

Der neue Vorschlag führt Ausnahmen und Änderungen ein, um unnötige Meldepflichten zu reduzieren und gleichzeitig eine wichtige PFAS-Überwachung aufrechtzuerhalten.

Vorgeschlagene Ausnahmen

  1. Ausnahme für niedrige Konzentrationen: PFAS in Gemischen oder Artikeln mit einer Konzentration unter 0,1 % sind ausgenommen.
  2. Ausnahme für importierte Artikel: Importeure von PFAS-haltigen Artikeln sind von der Meldepflicht befreit.
  3. Ausnahme für Nebenprodukte, Verunreinigungen und nicht isolierte Zwischenprodukte: PFAS, die als Nebenprodukte, Verunreinigungen oder nicht isolierte Zwischenprodukte entstehen, sind ausgenommen.
  4. F&E-Ausnahme: Kleine PFAS-Anwendungen für Forschungszwecke sind ausgenommen.

Angepasster Meldezeitraum

  • Das Zeitfenster für die Datenübermittlung würde 60 Tage nach Inkrafttreten der endgültigen Regelung beginnen und für drei Monate offen bleiben.

Weitere Klarstellungen und technische Überarbeitungen:

  • Aktualisierte Meldepflichten für Umwelt- und Gesundheitsauswirkungsdaten.
  • Modernisierte Benennungskonventionen für Verbraucher- und Handelsproduktkategorien.

Interessengruppen müssen bis zum 29. Dezember 2025 Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Regel einreichen. Die Ausnahmen sollen der Industrie schätzungsweise 786 bis 843 Millionen US-Dollar an Einhaltungskosten einsparen und die Meldepflichten für kleine Unternehmen erheblich reduzieren.

 

Weitere Informationen

 

Federal Register

 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

ChemRadar Copyright Disclaimers:

1. Alle Texte, Grafiken, Videos und Audios mit "Quelle: ChemRadar" auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt von ChemRadar. Ohne Genehmigung dürfen keine Medien, Websites oder Einzelpersonen Inhalte dieser Website reproduzieren, verlinken, verbreiten, veröffentlichen oder kopieren. Andere Medien oder Websites mit unserer Genehmigung müssen beim Herunterladen oder Verwenden relevanter Inhalte "Quelle: CIRS Group" angeben. Unbefugte Handlungen werden strafrechtlich verfolgt.

2. Texte und Grafiken auf dieser Website ohne "Quelle: ChemRadar" dienen der weiteren Information, implizieren jedoch nicht die Billigung der Ansichten oder die Echtheit der Inhalte. Andere Medien, Websites oder Einzelpersonen, die relevante Inhalte herunterladen oder verwenden, müssen die "Quelle" gemäß dieser Website angeben und die entsprechenden rechtlichen Verantwortlichkeiten tragen. Unbefugte Änderungen an "Quelle: ChemRadar" können strafrechtlich verfolgt werden. Bei Fragen zu relevanten Inhalten auf dieser Website kontaktieren Sie uns bitte.

3. Wenn durch reproduzierte Inhalte auf ChemRadar Urheberrechts- oder andere damit zusammenhängende Probleme auftreten, kontaktieren Sie uns bitte innerhalb von zwei Wochen.

Haftungsausschluss
1.
CIRS bemüht sich, den Inhalt dieser Website genau und aktuell zu halten. Allerdings übernimmt CIRS keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Qualität, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der auf der Website bereitgestellten Informationen.
2.
In keinem Fall übernimmt CIRS eine Verantwortung oder Haftung für irgendwelche Informationen auf dieser Seite oder für Ansprüche, Schäden oder Verluste, die sich daraus ergeben.
3.
CIRS behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit ohne Vorankündigung Teile der Informationen auf dieser Website zu ändern, zu modifizieren, hinzuzufügen oder zu entfernen.
icon-server
Heiße Services
message
in