Am 10. November 2025 hat die US-Umweltschutzbehörde (EPA) einen bedeutenden Vorschlag zur Anpassung der Meldevorschriften für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) im Rahmen des Toxic Substances Control Act (TSCA) angekündigt. Wenn dieser finalisiert wird, müssten Hersteller keine komplexen Daten mehr an die EPA für vier Hauptkategorien übermitteln: Szenarien mit niedriger Konzentration, importierte Artikel, Nebenprodukte/Verunreinigungen und Forschung und Entwicklung (F&E) im kleinen Maßstab.
Hintergrund
Im Oktober 2023 führte die Biden-Administration eine verpflichtende PFAS-Meldepflicht gemäß TSCA Abschnitt 8(a)(7) ein, die Unternehmen, die zwischen 2011 und 2022 PFAS hergestellt oder importiert haben, zur Übermittlung von Daten zu chemischer Exposition und Umweltauswirkungen verpflichtet. Diese Regel stieß jedoch aufgrund von Umsetzungsproblemen auf breite Kritik, darunter:
- Geschätzte Einhaltungskosten von fast 1 Milliarde US-Dollar,
- Unklare Rahmenbedingungen für die Datennutzung,
- Betriebliche Hürden durch IT-Systemausfälle und administrative Verzögerungen,
- Unverhältnismäßige Belastungen für kleine Unternehmen und Importeure.
Der neue Vorschlag führt Ausnahmen und Änderungen ein, um unnötige Meldepflichten zu reduzieren und gleichzeitig eine wichtige PFAS-Überwachung aufrechtzuerhalten.
Vorgeschlagene Ausnahmen
- Ausnahme für niedrige Konzentrationen: PFAS in Gemischen oder Artikeln mit einer Konzentration unter 0,1 % sind ausgenommen.
- Ausnahme für importierte Artikel: Importeure von PFAS-haltigen Artikeln sind von der Meldepflicht befreit.
- Ausnahme für Nebenprodukte, Verunreinigungen und nicht isolierte Zwischenprodukte: PFAS, die als Nebenprodukte, Verunreinigungen oder nicht isolierte Zwischenprodukte entstehen, sind ausgenommen.
- F&E-Ausnahme: Kleine PFAS-Anwendungen für Forschungszwecke sind ausgenommen.
Angepasster Meldezeitraum
- Das Zeitfenster für die Datenübermittlung würde 60 Tage nach Inkrafttreten der endgültigen Regelung beginnen und für drei Monate offen bleiben.
Weitere Klarstellungen und technische Überarbeitungen:
- Aktualisierte Meldepflichten für Umwelt- und Gesundheitsauswirkungsdaten.
- Modernisierte Benennungskonventionen für Verbraucher- und Handelsproduktkategorien.
Interessengruppen müssen bis zum 29. Dezember 2025 Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Regel einreichen. Die Ausnahmen sollen der Industrie schätzungsweise 786 bis 843 Millionen US-Dollar an Einhaltungskosten einsparen und die Meldepflichten für kleine Unternehmen erheblich reduzieren.
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