Die EU verschiebt die Umsetzung der neuen Chemikalienkennzeichnungsregeln auf 2028 und gewährt Unternehmen eine längere Übergangsfrist

04. December 2025
SDS&Etiketten
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Am 3. Dezember 2025 haben das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2025/2439 formell verabschiedet, die die im Jahr 2024 erlassenen Chemikalienkennzeichnungsbestimmungen ändert. Die Wirksamkeitsdaten mehrerer Bestimmungen wurden auf 2028 verschoben.

Hintergrund

Die Überarbeitung basiert auf dem Bericht "Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit" (auch bekannt als Draghi-Bericht), der 2024 veröffentlicht wurde. Der Bericht wies darauf hin, dass die Komplexität und das Volumen der EU-Vorschriften die Geschäftsentwicklung einschränken und unnötige Verwaltungskosten verursachen könnten. Daraufhin veröffentlichte die Europäische Kommission im Juli einen Änderungsentwurf, der vorschlägt, Felder wie "Lieferantenname" und "einzigartiger Formulierungsidentifikator" von Tankstellenetiketten zu entfernen, da diese "keinen gesundheitlichen Nutzen bieten und gleichzeitig kostspielig sind."

Änderungen

Die folgenden Bestimmungen wurden auf den 1. Januar 2028 verschoben:

  • Aktualisierungen der Etiketteninformationen

  • Verpflichtende Formatvorgaben

  • Werbung und Fernabsatz

  • Kennzeichnung von Zapfsäulen

Die überarbeitete Verordnung trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (23. Dezember 2025) in Kraft. Sie ist vollständig verbindlich und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

 

Weitere Informationen

Amtsblatt

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