Niederlande überarbeitet Sicherheitsstandards für Lebensmittelkontaktmaterialien im Warenwet

26. December 2025
FCMs
Niederlande
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Am 18. November 2025 hat der Staatssekretär des niederländischen Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport eine Verordnung zur Änderung der Vorschriften über Verpackungsmaterialien und Gegenstände im Rahmen des Warenwet erlassen. Die Überarbeitung umfasst die Aufnahme neuer Stoffe in Anhang A der Vorschriften sowie die Anpassung bestimmter technischer Anforderungen.

Wesentliche Änderungen

1. Aktualisierung der Kunststoffrecycling-Vorschriften

  • Bisheriger Verweis: Verordnung (EG) Nr. 282/2008 (aufgehoben)
  • Neuer Verweis: Verordnung (EU) 2022/1616 (erlassen am 15. September 2022) bezüglich Sicherheitsanforderungen für recycelte Kunststoffmaterialien in Lebensmittelkontakt.

2. Anpassungen der spezifischen Migrationsgrenzwerte (SML)

Die Änderung überarbeitet die Migrationsgrenzwerte (Einheit: mg/kg) für mehrere Metalle/chemische Stoffe in Tabelle 4.3 von Kapitel 4:

Stoff

Bisheriger Grenzwert

Neuer Grenzwert

Arsen

0,01

0,002

Cadmium

0,01

0,005

Chrom

0,1

0,25

Kobalt

0,05

0,02

Kupfer

5

4

Lithium

0,6

0,048

Mangan

0,6

1,8

Vanadium

0,05

0,01

3. Neu aufgenommene Stoffe und deren Grenzwerte:

Stoff

Grenzwert (mg/kg)

Barium

1,2

Beryllium

0,01

Eisen

40

Quecksilber

0,003

Molybdän

0,12

Thallium

0,0001

Zinn

100 (sofern nicht anders in EU 2023/915 angegeben)

Silber

0,08

4. Änderungen im Zusammenhang mit Beschichtungsstoffen

Adipinsäuredihydrazid (CAS 1071-93-8)

  • Bisherige Verwendung: Beschränkt auf Vernetzungsmittel für Acrylcopolymere, nicht für den direkten Lebensmittelkontakt.
  • Neue Einschränkung: Nicht zulässig in Beschichtungen, die mit sauren Lebensmitteln direkt in Kontakt kommen.

Neu aufgenommener Stoff: Reaktionsprodukt: Homopolymer von Aziridin und 1,6-Hexamethylendiisocyanat, abgeschlossen mit Butylglycidylether und Monomethoxy-Polyethylenglykol (CAS 2416007-57-1)

  • Verwendung: Als Beschichtungsadhäsiv
  • Grenzwert: 0,05 mg/kg (gesamt)

Die Verordnung wurde im Niederländischen Staatsanzeiger am 26. November 2025 veröffentlicht und trat am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

 

Weitere Information

Veröffentlichung

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