Kürzlich hat der Südamerikanische Gemeinsame Markt (Mercosur) die Resolution Nr. 34/2025 verabschiedet, die die "Technischen Vorschriften für Silikone, die bei der Herstellung von Materialien, Behältern, Beschichtungen und Geräten verwendet werden, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen" erlässt. Diese Resolution überarbeitet systematisch drei bestehende Vorschriften zu Klebstoffen, Elastomeren und Kunststoffprodukten und schafft erstmals einen eigenen Rechtsrahmen für silikonbasierte Materialien.
Kernanforderungen
1. Positivlisten-System
Nur in der Verordnung aufgeführte Substanzen sind zulässig (unterteilt in fünf Kategorien):
- Teil I: Silikonöle und Emulsionen (Viskosität ≥100 mm²/s)
- Teil II: Silikonharze
- Teil III: Silikonkautschuke (Elastomere) mit spezifischen Bestimmungen: Produkte für Säuglinge und Kleinkinder (z. B. Schnuller) müssen zusätzlich die Nitrosamin-Grenzwerte (≤0,01 mg/kg) einhalten.
- Teil IV: Zusatzstoffe und Füllstoffe (einschließlich Silica, Aluminiumoxid, Ruß usw.)
- Teil V: Monomere
2. Zugelassene Salze
Erlaubt ist ausdrücklich die Verwendung bestimmter Salze (z. B. Aluminium, Barium, Kobalt, Kupfer, Eisen) mit festgelegten spezifischen Migrationsgrenzwerten (SML):
- Kobalt: 0,05 mg/kg
- Nickel: 0,02 mg/kg
- Aluminium/Barium: 1 mg/kg
- Kupfer/Zink: 5 mg/kg
3. Migrationsgrenzwerte
- Flüchtige organische Verbindungen: ≤0,5 % (m/m)
- Extrahierbare Stoffe: ≤0,5 % (m/m) (getestet mit Wasser, 3 % Essigsäure und 10 % Ethanol als Simulanzien)
- Peroxidrückstände: Nicht nachweisbar (durch Titration, mit Leerwertdifferenz ≤2,0 mL)
- Aromatische Amine: Nicht nachweisbar (Grenzwert 0,01 mg/kg)
4. Farbmittel
Müssen den technischen Vorschriften von Mercosur für Farbmittel in Kunststoffen entsprechen.
5. Lebensmittelzusatzstoffe
Lebensmittelzusatzstoffe, die nicht in dieser Verordnung aufgeführt, aber von Mercosur zugelassen sind, dürfen ebenfalls verwendet werden, sofern der kombinierte Migrationswert und die bereits im Lebensmittel vorhandene Menge die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.
