Indien hebt sechs wichtige Qualitätskontrollanordnungen für Chemikalien auf

05. January 2026
Indien
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Am 15. Dezember 2025 hat das Ministerium für Chemikalien und Düngemittel Indiens offiziell die Aufhebung von sechs Qualitätskontrollanordnungen (QCOs) für bestimmte wichtige Industriechemikalien bekannt gegeben. Diese Aufhebung wurde am 28. November 2025 im Amtsblatt von Indien veröffentlicht und trat sofort in Kraft. Die Entscheidung wurde auf Grundlage der Befugnisse gemäß den Abschnitten 16 und 25(3) des Bureau of Indian Standards Act, 2016, nach angemessenen Konsultationen mit dem Bureau of Indian Standards (BIS) getroffen.

Aufgehobene Qualitätskontrollanordnungen:

Gazette-Bekanntmachungsnummer

Chemikalienname

Ursprüngliche Bekanntmachungsnummer

Ursprüngliches Bekanntmachungsdatum

S.O. 5527(E)

p-Xylol

S.O. 3929(E)

13. September 2021

S.O. 5528(E)

Toluol

S.O. 5436(E)

24. Dezember 2021

S.O. 5529(E)

Methylacrylat und Ethylacrylat

S.O. 5406(E)

22. Dezember 2021

S.O. 5530(E)

Vinylacetat-Monomer

S.O. 5405(E)

22. Dezember 2021

S.O. 5531(E)

Ethylendichlorid

S.O. 3928(E)

13. September 2021

S.O. 5532(E)

Vinylchlorid-Monomer

S.O. 3932(E)

13. September 2021

Folglich unterliegen die oben genannten Stoffe und Produkte nicht mehr den obligatorischen BIS-Zertifizierungsanforderungen, die durch die aufgehobenen QCOs festgelegt wurden. Relevante Hersteller, Importeure und Händler können nun Geschäfte tätigen, ohne die Verpflichtungen der ursprünglichen Anordnungen erfüllen zu müssen. Alle auf Grundlage der früheren Anordnungen ergriffenen Compliance-Maßnahmen bleiben für vergangene Aktivitäten gültig.

Diese Aufhebung spiegelt die fortlaufende Neubewertung der obligatorischen BIS-Zertifizierungsanforderungen für Industriechemikalien durch die indische Regierung wider, mit dem Ziel, die öffentliche Sicherheit mit der Förderung der Handelsförderung, der Verringerung der regulatorischen Belastung und der weiteren Verbesserung der allgemeinen Geschäftserleichterung im chemischen und petrochemischen Sektor Indiens in Einklang zu bringen.

Darüber hinaus sind Hersteller für andere Chemikalien, deren Qualitätskontrollanordnungen formell umgesetzt wurden, weiterhin verpflichtet, eine Lizenz beim Bureau of Indian Standards (BIS) zu beantragen und das Standardzeichen auf ihren Produkten zu verwenden. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Anordnungen nicht für Chemikalien gelten, die ausschließlich für den Export bestimmt sind. Alle relevanten Hersteller müssen diese neuen Vorschriften einhalten, und jede Nichtbeachtung wird mit entsprechenden rechtlichen Sanktionen gemäß dem Bureau of Indian Standards Act, 2016, geahndet.

 

Weitere Informationen

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Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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