Am 24. Februar 2026 gab das Handelsministerium die Bekanntmachung Nr. 11 von 2026 heraus, in der bekanntgegeben wurde, dass 20 japanische Unternehmen gemäß dem Exportkontrollgesetz der Volksrepublik China, der Verordnung der Volksrepublik China über die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern und anderen einschlägigen Gesetzen und Vorschriften zur Exportkontrollliste hinzugefügt wurden.
Zum Schutz der nationalen Sicherheit und Interessen sowie zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen wie der Nichtverbreitung hat das Handelsministerium beschlossen, 20 japanische Unternehmen, die an der Stärkung der militärischen Fähigkeiten Japans beteiligt sind, wie Mitsubishi Shipbuilding Co., Ltd., in die Exportkontrollliste aufzunehmen (siehe Anhang) und folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Exporteuren ist es untersagt, Dual-Use-Güter an die oben genannten 20 Unternehmen zu exportieren. Ausländische Organisationen und Einzelpersonen sind verboten, Dual-Use-Güter mit Ursprung in der Volksrepublik China an diese 20 Unternehmen zu übertragen oder zu liefern. Bereits laufende entsprechende Aktivitäten müssen sofort eingestellt werden.
- Sind Exporte unter besonderen Umständen wirklich notwendig, müssen Exporteure einen Antrag beim Handelsministerium stellen.
Anhang: Exportkontrollliste
1. Mitsubishi Heavy Industries Shipbuilding Co.
2. Mitsubishi Heavy Industries Aero Engines, Ltd.
3. Mitsubishi Heavy Industries Marine Machinery & Equipment Co., Ltd.
4. Mitsubishi Heavy Industries Engine & Turbocharger, Ltd.
5. Mitsubishi Heavy Industries Maritime Systems, Ltd.
6. Kawasaki Heavy Industries Aerospace Systems Company
7. KAWAJU Gifu Engineering Co., Ltd.
8. Fujitsu Defense & National Security, Ltd.
9. IHI Power Systems Co., Ltd.
10. IHI Master Metal Co., Ltd.
11. IHI Jet Service Co., Ltd.
12. IHI Aerospace Co., Ltd.
13. IHI Aero Manufacturing Co., Ltd.
14. IHI Aerospace Engineering Co., Ltd.
15. NEC Network and Sensor Systems, Ltd.
16. NEC Aerospace Systems, Ltd.
17. Japan Marine United Corporation
18. JMU Defense Systems Co., Ltd.
19. National Defense Academy of Japan
20. Japan Aerospace Exploration Agency
Die Bekanntmachung trat am 24. Februar 2026 in Kraft. Für nicht aufgeführte japanische Unternehmen gilt: Wenn sie japanische militärische Nutzer, militärische Endverwendungen oder andere Endnutzer oder Endverwendungen betreffen, die zur Stärkung der militärischen Fähigkeiten Japans beitragen könnten, ist der Export von Dual-Use-Gütern an diese gemäß den Bestimmungen der Bekanntmachung zur Verstärkung der Kontrolle über den Export von Dual-Use-Gütern nach Japan verboten.



