Das Gesetz über die Sicherheit gefährlicher Chemikalien wurde am 27. Dezember 2025 verabschiedet und verkündet. Artikel 3 legt fest, dass der Staat ein Katalogverwaltungssystem für gefährliche Chemikalien einrichtet. Der Katalog gefährlicher Chemikalien wird von den zuständigen Abteilungen auf Grundlage der Identifizierungs- und Klassifizierungsstandards für chemische Gefahrenmerkmale bestimmt und veröffentlicht und bei Bedarf angepasst. Artikel 124 bestimmt, dass, wenn die Gefahrenmerkmale einer Chemikalie nicht bestimmt wurden, keine Einheit oder Einzelperson ohne Genehmigung die Herstellung, Lagerung, Verwendung, den Betrieb, den Transport oder andere Tätigkeiten mit der Chemikalie ausüben darf. Die Veröffentlichung des neuen Gesetzes hat mehr Unternehmen dazu veranlasst, der Identifizierung Aufmerksamkeit zu schenken.
Basierend auf den Maßnahmen zur Verwaltung der Identifizierung und Klassifizierung physikalischer Gefahren von Chemikalien und dem 2016 herausgegebenen Katalog der von der Identifizierung und Klassifizierung physikalischer Gefahren ausgenommenen Chemikalien haben wir eine Liste häufig gestellter Fragen zusammengestellt.
F: Was ist die Identifizierung und Klassifizierung physikalischer Gefahren von Chemikalien?
A: Die Identifizierung physikalischer Gefahren von Chemikalien bezieht sich auf das Testen und Bestimmen basierend auf relevanten nationalen oder industriellen Standards, um die gefährlichen Merkmale von Chemikalien wie Entflammbarkeit, Explosivität, Korrosivität, Oxidationseigenschaften, Selbstreaktion und Wasserreaktivität festzustellen.
Die Klassifizierung physikalischer Gefahren von Chemikalien bezieht sich auf die Bewertung der Identifizierungsergebnisse oder relevanter Daten von Chemikalien basierend auf relevanten nationalen oder industriellen Standards, um deren physikalische Gefahrenkategorien zu bestimmen.
F: Welche Chemikalien sollten einer Identifizierung und Klassifizierung physikalischer Gefahren unterzogen werden?
A: 1. Chemikalien, die eine oder mehrere Komponenten enthalten, die im Inventar gefährlicher Chemikalien aufgeführt sind, deren gesamte physikalische Gefahren jedoch noch nicht bestimmt wurden;
2. Chemikalien, die nicht im Inventar gefährlicher Chemikalien aufgeführt sind und deren physikalische Gefahren noch nicht bestimmt wurden;
3. Chemikalien, die für wissenschaftliche Forschung oder Produktentwicklung bestimmt sind, mit einer jährlichen Produktion oder Nutzung von mehr als 1 Tonne, deren physikalische Gefahren jedoch noch nicht bestimmt wurden.
F: Was umfasst die Identifizierung physikalischer Gefahren von Chemikalien?
A: 1. Physikalische Gefahren im Zusammenhang mit Explosivstoffen, brennbaren Gasen, Aerosolen, oxidierenden Gasen, Gasen unter Druck, brennbaren Flüssigkeiten, brennbaren Feststoffen, selbstreaktiven Stoffen, pyrophoren Flüssigkeiten, pyrophoren Feststoffen, selbstentzündlichen Stoffen, Stoffen, die bei Kontakt mit Wasser brennbare Gase freisetzen, oxidierenden Flüssigkeiten, oxidierenden Feststoffen, organischen Peroxiden und metallkorrosiven Stoffen;
2. Physikochemische Eigenschaften wie Dampfdruck, Selbstentzündungstemperatur sowie chemische Stabilität und Reaktivität im Zusammenhang mit der Klassifizierung chemischer Gefahren.
F: Unter welchen Umständen können Chemikalien von der Identifizierung und Klassifizierung physikalischer Gefahren ausgenommen werden?
A: 1. Stoffe, die in der ersten Ausgabe des 2016 veröffentlichten Katalogs der von der Identifizierung und Klassifizierung physikalischer Gefahren ausgenommenen Chemikalien aufgeführt sind. Der Katalog ist zugänglich unter: https://hgt.cirs-group.com/tools/cis/inv/69b3bc9bb9ba55b1afc34f88
Dieser Katalog ist in zwei Tabellen unterteilt: Chemikalien ohne physikalische Gefahren und Chemikalien mit physikalischen Gefahren.
Hinweis: Die Ausnahme von der Identifizierung bedeutet nicht, dass der Stoff keine gefährliche Chemikalie ist. Die Bestimmung gefährlicher Chemikalien muss sich auf den "Katalog gefährlicher Chemikalien" und die Bestimmungsgrundsätze beziehen. Gefährliche Chemikalien sollten gemäß Vorschriften ein Sicherheitsdatenblatt und Sicherheitskennzeichnungen besitzen, eine Registrierung gefährlicher Chemikalien durchlaufen und das Sicherheitsmanagement stärken.
2. Für wissenschaftliche Forschung oder Produktentwicklung, wenn die jährliche Produktion oder Nutzung 1 Tonne nicht überschreitet.



