Am 2. März 2026 hat die US-amerikanische Drug Enforcement Administration (DEA) eine endgültige Regelung erlassen, die fünf synthetische Benzodiazepin-Substanzen offiziell in Anhang I des Controlled Substances Act einordnet. Die Regelung tritt am 1. April 2026 in Kraft.
Betroffene Substanzen
- Clonazolam
- Diclazepam
- Etizolam
- Flualprazolam
- Flubromazolam
Hintergrund
Diese Substanzen wurden am 26. Juli 2023 vorübergehend in Anhang I eingestuft, mit einem ursprünglichen Ablaufdatum am 26. Juli 2025, das anschließend auf den 26. Juli 2026 verlängert wurde. Diese endgültige Regelung macht ihre Einstufung dauerhaft.
Feststellung der DEA
Die DEA hat festgestellt, dass diese Substanzen die Kriterien für kontrollierte Substanzen der Liste I erfüllen:
- Hohes Missbrauchspotenzial: Pharmakologisch ähnlich zu traditionellen Benzodiazepinen (wie Diazepam/Valium), in der Lage, Abhängigkeit zu erzeugen
- Keine derzeit anerkannte medizinische Verwendung in den Vereinigten Staaten: Obwohl Etizolam in Indien, Italien und Japan zur Behandlung von Angstzuständen und Schlaflosigkeit zugelassen ist, hat das US-Gesundheitsministerium (HHS) festgestellt, dass es in den Vereinigten Staaten keine anerkannte medizinische Verwendung besitzt
- Fehlende anerkannte Sicherheit für die Anwendung unter medizinischer Aufsicht
Regulatorische Auswirkungen
Die Einstufung in Anhang I bedeutet, dass diese Substanzen den strengsten regulatorischen Kontrollen unterliegen, einschließlich:
- Lizenzierung erforderlich für Herstellung, Vertrieb und Rückvertrieb
- Strenge Beschränkungen für Einfuhr und Ausfuhr
- Einhaltung der Vorschriften für Anhang I bezüglich Besitz, Forschung und Bildungsaktivitäten
- Anwendbare administrative, zivile und strafrechtliche Sanktionen für Substanzen der Liste I
Bemerkenswert ist, dass dies die ersten Benzodiazepine sind, die in Anhang I eingestuft werden, während andere gängige Benzodiazepine (wie Alprazolam/Xanax, Diazepam/Valium und Lorazepam/Ativan) weiterhin in der weniger restriktiven Liste IV verbleiben.

