AICIS ändert die Bestandsbedingungen für 2-Pyrrolidinon, Einführer müssen ab dem 4. August über Verbraucherverwendungen berichten

10. July 2026
Australien
AIIC&AICIS
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Am 7. Juli 2026 erließ das Australian Industrial Chemicals Introduction Scheme (AICIS) eine Mitteilung zur Änderung der Listungsbedingungen für 2-Pyrrolidinon (CAS 616-45-5) im Australian Inventory of Industrial Chemicals (AIIC) gemäß § 86 des Industrial Chemicals Act 2019. Dies folgt auf die endgültige Bewertungsschlussfolgerung (EVA00193) der AICIS vom 26. Juni 2026, die ergab, dass die Risiken aus der Einführung des Stoffes durch eine Änderung der Inventarbedingungen gemanagt werden müssen.

Gemäß den geänderten Bedingungen muss ein Einführer, sobald ihm bekannt wird, dass die Chemikalie für Endverbraucherzwecke (ausgenommen Verwendung in Druckern und Druckerpatronen) verwendet wird, innerhalb von 20 Arbeitstagen die Einführungsmenge und den Endverwendungszweck dem geschäftsführenden Direktor der AICIS melden (gemäß § 101 des Gesetzes). Die Änderung der Inventarbedingungen tritt am 4. August 2026 in Kraft. Betroffene Einführer sollten umgehend die Endverwendungen ihrer Produkte überprüfen und ihre Meldepflichten erfüllen.

 

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