Am 7. Juli 2026 veröffentlichte das Australian Industrial Chemicals Introduction Scheme (AICIS) eine Mitteilung zur Änderung der Auflistungsbedingungen für 4-Phenylbenzophenon (CAS 2128-93-0) im Australian Inventory of Industrial Chemicals (AIIC) gemäß Abschnitt 86 des Industrial Chemicals Act 2019. Dies folgt auf die abschließende Bewertung (EVA00201), die AICIS am 26. Juni 2026 veröffentlichte und zu dem Schluss kam, dass die Risiken der bestehenden industriellen Verwendungen des Stoffes zwar allgemein beherrschbar sind, er jedoch Hautsensibilisierungs- und Reproduktions-/Entwicklungstoxizitätsrisiken birgt, was eine Anpassung der Meldeanforderungen für das Inventar erforderlich macht.
Gemäß den geänderten Bedingungen muss ein Einführer innerhalb von 20 Arbeitstagen die Einfuhrmenge und die Endverwendung dem Exekutivdirektor von AICIS melden (gemäß Abschnitt 101 des Gesetzes), wenn einer der folgenden Umstände zutrifft:
- Die Chemikalie wird für Endverbraucherzwecke verwendet (ausgenommen die Verwendung in Erzeugnissen)
- Die Endverwendung hat sich geändert oder könnte sich ändern (z. B. eine Abkehr von Verwendungen wie Farbmitteln für Tinten und Toner, Farben und Beschichtungen, der Herstellung von Chemikalien und Kunststoffpolymeren oder Klebstoffen und Dichtungsmitteln)
- Die jährliche Einfuhrmenge übersteigt 1 Tonne
- Die Herstellung der Chemikalie beginnt in Australien
Darüber hinaus muss der Einführer, wenn ihm neue Informationen bekannt werden, die darauf hindeuten, dass die Chemikalie eine schädliche Wirkung auf die Umwelt hat, dies ebenfalls innerhalb von 20 Arbeitstagen melden. Die Änderung der Inventarbedingungen tritt am 4. August 2026 in Kraft. Betroffene Einführer sollten umgehend ihre Situation prüfen und ihre Meldepflichten erfüllen.
