V. Vollständige Registrierung
Außer für ausgenommene Stoffe müssen alle chemischen Stoffe, die in der Ukraine mit einer Jahresmenge ≥ 1 Tonne hergestellt oder eingeführt werden, ein vollständiges Technisches Dossier und einen Chemikaliensicherheitsbericht (CSR, obligatorisch für ≥ 10 t/a) erstellen, eine Registrierungsnummer erhalten und diese als Nachweis der Einhaltung für Zollabfertigung, Verkauf und nachgeschaltete Verwender verwenden.
1. Fristen für die vollständige Registrierung:
- 26. Januar 2026: Bestehende Stoffe, die CMR (Kategorien 1A und 1B) ≥ 1 t/a sind; bestehende Stoffe, die als gefährlich für die aquatische Umwelt eingestuft sind (H400 oder H410) ≥ 100 t/a; neue Stoffe.
- 1. Oktober 2026: Bestehende Stoffe ≥ 1.000 t/a.
- 1. Juni 2028: Bestehende Stoffe ≥ 100 t/a.
- 1. März 2030: Bestehende Stoffe 1–100 t/a.
„Bestehende Stoffe" beziehen sich auf chemische Stoffe, die bereits vor Inkrafttreten dieser technischen Verordnung auf dem ukrainischen Markt in Verkehr gebracht wurden, oder auf Stoffe, die im Nationalen Chemikalienregister enthalten sind.
„Neue Stoffe" beziehen sich auf chemische Stoffe, die vor Inkrafttreten dieser technischen Verordnung nicht auf dem ukrainischen Markt in Verkehr gebracht wurden, oder auf Stoffe, die nicht im Nationalen Chemikalienregister enthalten sind.
Das Nationale Chemikalienregister wird noch erstellt; es wird erwartet, dass es (vor-)registrierte Stoffe enthält.
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Tonnenband
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Anhang VII
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Anhang VIII
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Anhang IX
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Anhang X
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1–10
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10–100
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100–1000
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1000+
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2. Datenanforderungen (Standardregistrierung)
- Chemikaliensicherheitsbericht (CSR, für ≥ 10 t/a)
- Die Datenkategorien sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
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Datenanforderungskategorien
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Anhang VII
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Anhang VIII
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Anhang IX
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Anhang X
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Physikochemisch
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1. Zustand der Substanz bei Normaltemperatur und -druck 2. Schmelzpunkt / Gefrierpunkt 3. Siedepunkt 4. Dichte 5. Dampfdruck 6. Oberflächenspannung 7. Wasserlöslichkeit 8. Verteilungskoeffizient Octanol/Wasser 9. Flammpunkt 10. Entzündbarkeit 11. Explosivität 12. Selbstentzündungstemperatur 13. Oxidierende Eigenschaften 14. Partikelgrößenverteilung
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1. Stabilität in organischen Lösungsmitteln 2. Dissoziationskonstante 3. Viskosität
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Gesundheit / Toxikologie
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1. Akute orale Toxizität 2. In-vitro-Bakterien-Genmutationstest 3. Hautreizung / -verätzung 4. Hautsensibilisierung
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1. In-vitro-Zytogenetikstudie an Säugerzellen (Mikrokerntest) 2. In-vitro-Genmutationstest an Säugerzellen 3. Akute Inhalation / akute dermale Toxizität 4. 28-Tage-Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung 5. Screening / Reproduktions- und Entwicklungstoxizität 6. Bewertung des toxikokinetischen Verhaltens
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1. Subchronische Toxizitätsstudie 2. Studie zur pränatalen Entwicklungstoxizität
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1. Zwei-Generationen-Reproduktionstoxizitätsstudie 2. Kanzerogenitätsstudie 3. Langzeit-Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung
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Umwelt / Ökotoxikologie
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1. Kurzzeittoxizitätsstudie an Daphnien 2. Algenwachstumshemmtest 3. Biologische Abbaubarkeit
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1. Kurzzeittoxizitätsstudie an Fischen 2. Hemmtest der Belebtschlammatmung 3. Hydrolyse als Funktion des pH-Werts 4. Screening-Studie zur Adsorption/Desorption
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1. Langzeittoxizitätsstudie an Daphnien 2. Langzeittoxizitätsstudie an Fischen 3. Simulationstest für den vollständigen Abbau in Wasser 4. Abbau, Boden-/Sedimenttests 5. Bioakkumulation 6. Weitere Studie zur Adsorption/Desorption 7. Kurzzeittoxizität für terrestrische Wirbellose 8. Auswirkungen auf Bodenmikroorganismen 9. Kurzzeittoxizität für Pflanzen
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1. Langzeittoxizitätsstudie an Pflanzen 2. Langzeittoxizitätsstudie an Sedimentorganismen 3. Langzeit- oder Reproduktionstoxizität für Vögel 4. Langzeittoxizitätsstudie an terrestrischen Wirbellosen 5. Weitere Studie zum Verhalten und Verbleib in der Umwelt
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3. Vereinfachte Registrierung
Die vereinfachte Registrierung wurde speziell für Unternehmen entwickelt, die bereits eine Stoffregistrierung im EU-REACH-System abgeschlossen haben. Die Ukraine erlaubt Unternehmen, die eine Stoffregistrierung in der EU abgeschlossen haben, direkt auf ihre EU-Registrierungsdossiers zu verweisen und nur drei Dokumente einzureichen: (1) Technisches Dossier; (2) EU-Chemikaliensicherheitsbericht (CSR); (3) Bestätigungsschreiben zur Registrierung, das aus dem REACH-IT-System exportiert wurde.
Die vereinfachte Registrierung kann Doppeltests vermeiden und die Registrierungskosten senken. Es muss jedoch ein Alleinvertreter (OR) in der Ukraine benannt werden, und das Unternehmen muss nachfolgende Aktualisierungspflichten übernehmen. Nanoformen erfordern weiterhin ergänzende Daten zu nanospezifischen Anforderungen.
4. Einreichungsmethode: Eine Registrierungsplattform ähnlich dem EU-REACH-IT-System ist noch nicht vollständig entwickelt. Registrierungspflichtige reichen die Unterlagen weiterhin per E-Mail bei der Behörde ein.
Die vollständige Registrierung nach ukrainischem UA-REACH ist das letzte Tor des „Keine Daten, kein Markt". Alle chemischen Stoffe ≥ 1 t/a müssen vor den vier Fristen in den Jahren 2026, 2028 und 2030 das Technische Dossier + den Chemikaliensicherheitsbericht (erforderlich für ≥ 10 t/a) abschließen und eine eindeutige Registrierungsnummer erhalten, bevor sie weiterhin hergestellt oder eingeführt werden dürfen.
Unternehmen müssen einen Dreistufenansatz umsetzen: Zuerst auf Ausnahmen prüfen, dann das Registrierungstonnenband basierend auf der Menge bestimmen und schließlich Kosten durch Datenaustausch oder Bezugnahme auf bestehende EU-Dossiers senken. Jede Verzögerung kann automatische Zollabfangungen auslösen, was zum doppelten Risiko von „Verkaufsaussetzung + Geldstrafen" führt.