Ukrainian REACH (UA-REACH)

Chemradar
15. June 2026
Ukraine
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I. Überblick

Gemäß der durch die Resolution Nr. 847/2024 des Ministerkabinetts der Ukraine vom 23. Juli 2024 genehmigten Technischen Verordnung über die Sicherheit chemischer Produkte ist die ukrainische REACH (auch bekannt als UA-REACH) sechs Monate nach ihrer offiziellen Genehmigung, d. h. am 23. Januar 2025, in Kraft getreten. Alle chemischen Stoffe, die in der Ukraine in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr hergestellt oder verwendet werden, müssen, sofern nicht ausgenommen, einer Vorregistrierung und Registrierung unterzogen werden.

Die zuständige Behörde ist das Ministerium für Umweltschutz und natürliche Ressourcen der Ukraine (MEPR).

II. Anwendungsbereich

Die Verordnung umfasst umfassend alle chemischen Stoffe, einschließlich solcher für industrielle Zwecke sowie Chemikalien in Alltagsgegenständen wie Reinigungsmitteln, Farben, Kleidung, Möbeln und Elektrogeräten. Grundsätzlich müssen alle chemischen Stoffe, die in der Ukraine hergestellt oder in die Ukraine importiert werden, in Mengen ≥ 1 Tonne pro Jahr (vor-)registriert werden, sofern sie nicht in der ausdrücklichen Ausnahmeliste aufgeführt sind.

Ausnahmen

  • Radioaktive Substanzen;
  • Nicht isolierte Zwischenprodukte;
  • Chemikalien unter zollamtlicher Überwachung;
  • Arzneimittel und Tierarzneimittel;
  • Kosmetika;
  • Medizinprodukte;
  • Lebensmittel, Futtermittel, Lebensmittelzusatzstoffe und Futtermittelzusatzstoffe;
  • Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel;
  • Tabakerzeugnisse;
  • Stoffe, die in den Anhängen IV und V der Verordnung aufgeführt sind.

III. (Vor-) Registrierungseinheiten

  • Hersteller in der Ukraine;
  • Importeure in der Ukraine;
  • Alleinvertreter (OR) in der Ukraine.

OR (Alleinvertreter): Ein exklusiver Vertreter eines ausländischen Herstellers, der eine natürliche oder juristische Person ist, die im Land ansässig ist und über finanzielle, administrative und technische Fähigkeiten verfügt. Mit Zustimmung des ausländischen Herstellers von Chemikalien oder Gemischen handelt der OR als dessen exklusiver Vertreter und übernimmt die in diesem Gesetz für Importeure vorgeschriebenen Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen. Hersteller außerhalb der Ukraine können einen Alleinvertreter (OR) in der Ukraine ernennen, um relevante Verpflichtungen zu erfüllen.

IV. Vorregistrierung

Die Vorregistrierung ist ein von der ukrainischen REACH entwickeltes "Übergangsticket" für Stoffe, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung eingeführt oder hergestellt wurden, mit einer Jahresmenge ≥ 1 Tonne. Solange der Stoff bereits vor dem 23. Juli 2024 eingeführt oder hergestellt wurde, kann zunächst eine Vorregistrierung erfolgen, um einen Platz zu sichern, gefolgt von der vollständigen Registrierung nach Tonnageklassen, wodurch ein Szenario „keine Daten, kein Markt“ vermieden wird.

  1. Vorregistrierungszeitraum: 26. Januar 2025 bis 26. Januar 2026
  2. Für die Vorregistrierung erforderliche Informationen:
    • Identitätsinformationen des inländischen Herstellers, Importeurs oder OR: Firmenname, Adresse, Kontaktperson, Kontaktdaten usw.;
    • Chemische Identifikationsinformationen: Name, CAS-Nummer, EG-Nummer, Summenformel, Strukturformel, chemische Zusammensetzung (einschließlich Nano-Aspekte);
    • Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen des Stoffs;
    • Verwendungszwecke;
    • Tonnage usw.

Detaillierte Stoffinformationsformulare können auf Anfrage von CIRS bezogen werden.

      3. Einreichungsmethode: Vorregistrierungsstellen reichen bei der Behörde per E-Mail ein. Hinweis: Dokumente müssen in ukrainischer Sprache eingereicht werden.

Vorregistrierung = kostengünstiger Platzhalter. Unternehmen müssen lediglich einen Stoffinformationsfragebogen vorlegen, um eine Vorregistrierung zu beantragen, und sichern sich damit einen Compliance-Übergangszeitraum von 2–5 Jahren. Wird dieses Zeitfenster verpasst, müssen umgehend alle Daten, Daten- und Verwaltungsgebühren eingereicht werden.

V. Vollständige Registrierung

Außer für ausgenommene Stoffe müssen alle chemischen Stoffe, die in der Ukraine mit einer Jahresmenge ≥ 1 Tonne hergestellt oder eingeführt werden, ein vollständiges Technisches Dossier und einen Chemikaliensicherheitsbericht (CSR, obligatorisch für ≥ 10 t/a) erstellen, eine Registrierungsnummer erhalten und diese als Nachweis der Einhaltung für Zollabfertigung, Verkauf und nachgeschaltete Verwender verwenden.

1. Fristen für die vollständige Registrierung:

  • 26. Januar 2026: Bestehende Stoffe, die CMR (Kategorien 1A und 1B) ≥ 1 t/a sind; bestehende Stoffe, die als gefährlich für die aquatische Umwelt eingestuft sind (H400 oder H410) ≥ 100 t/a; neue Stoffe.
  • 1. Oktober 2026: Bestehende Stoffe ≥ 1.000 t/a.
  • 1. Juni 2028: Bestehende Stoffe ≥ 100 t/a.
  • 1. März 2030: Bestehende Stoffe 1–100 t/a.

„Bestehende Stoffe" beziehen sich auf chemische Stoffe, die bereits vor Inkrafttreten dieser technischen Verordnung auf dem ukrainischen Markt in Verkehr gebracht wurden, oder auf Stoffe, die im Nationalen Chemikalienregister enthalten sind.

„Neue Stoffe" beziehen sich auf chemische Stoffe, die vor Inkrafttreten dieser technischen Verordnung nicht auf dem ukrainischen Markt in Verkehr gebracht wurden, oder auf Stoffe, die nicht im Nationalen Chemikalienregister enthalten sind.

Das Nationale Chemikalienregister wird noch erstellt; es wird erwartet, dass es (vor-)registrierte Stoffe enthält.

Tonnenband

Anhang VII

Anhang VIII

Anhang IX

Anhang X

1–10

     

10–100

   

100–1000

 

1000+

2. Datenanforderungen (Standardregistrierung)

  • Chemikaliensicherheitsbericht (CSR, für ≥ 10 t/a)
  • Die Datenkategorien sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Datenanforderungskategorien

Anhang VII

Anhang VIII

Anhang IX

Anhang X

Physikochemisch

1. Zustand der Substanz bei Normaltemperatur und -druck
2. Schmelzpunkt / Gefrierpunkt
3. Siedepunkt
4. Dichte
5. Dampfdruck
6. Oberflächenspannung
7. Wasserlöslichkeit
8. Verteilungskoeffizient Octanol/Wasser
9. Flammpunkt
10. Entzündbarkeit
11. Explosivität
12. Selbstentzündungstemperatur
13. Oxidierende Eigenschaften
14. Partikelgrößenverteilung

 

1. Stabilität in organischen Lösungsmitteln
2. Dissoziationskonstante
3. Viskosität

 

Gesundheit / Toxikologie

1. Akute orale Toxizität
2. In-vitro-Bakterien-Genmutationstest
3. Hautreizung / -verätzung
4. Hautsensibilisierung

1. In-vitro-Zytogenetikstudie an Säugerzellen (Mikrokerntest)
2. In-vitro-Genmutationstest an Säugerzellen
3. Akute Inhalation / akute dermale Toxizität
4. 28-Tage-Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung
5. Screening / Reproduktions- und Entwicklungstoxizität
6. Bewertung des toxikokinetischen Verhaltens

1. Subchronische Toxizitätsstudie
2. Studie zur pränatalen Entwicklungstoxizität

1. Zwei-Generationen-Reproduktionstoxizitätsstudie
2. Kanzerogenitätsstudie
3. Langzeit-Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung

Umwelt / Ökotoxikologie

1. Kurzzeittoxizitätsstudie an Daphnien
2. Algenwachstumshemmtest
3. Biologische Abbaubarkeit

1. Kurzzeittoxizitätsstudie an Fischen
2. Hemmtest der Belebtschlammatmung
3. Hydrolyse als Funktion des pH-Werts
4. Screening-Studie zur Adsorption/Desorption

1. Langzeittoxizitätsstudie an Daphnien
2. Langzeittoxizitätsstudie an Fischen
3. Simulationstest für den vollständigen Abbau in Wasser
4. Abbau, Boden-/Sedimenttests
5. Bioakkumulation
6. Weitere Studie zur Adsorption/Desorption
7. Kurzzeittoxizität für terrestrische Wirbellose
8. Auswirkungen auf Bodenmikroorganismen
9. Kurzzeittoxizität für Pflanzen

1. Langzeittoxizitätsstudie an Pflanzen
2. Langzeittoxizitätsstudie an Sedimentorganismen
3. Langzeit- oder Reproduktionstoxizität für Vögel
4. Langzeittoxizitätsstudie an terrestrischen Wirbellosen
5. Weitere Studie zum Verhalten und Verbleib in der Umwelt

3. Vereinfachte Registrierung

Die vereinfachte Registrierung wurde speziell für Unternehmen entwickelt, die bereits eine Stoffregistrierung im EU-REACH-System abgeschlossen haben. Die Ukraine erlaubt Unternehmen, die eine Stoffregistrierung in der EU abgeschlossen haben, direkt auf ihre EU-Registrierungsdossiers zu verweisen und nur drei Dokumente einzureichen: (1) Technisches Dossier; (2) EU-Chemikaliensicherheitsbericht (CSR); (3) Bestätigungsschreiben zur Registrierung, das aus dem REACH-IT-System exportiert wurde.

Die vereinfachte Registrierung kann Doppeltests vermeiden und die Registrierungskosten senken. Es muss jedoch ein Alleinvertreter (OR) in der Ukraine benannt werden, und das Unternehmen muss nachfolgende Aktualisierungspflichten übernehmen. Nanoformen erfordern weiterhin ergänzende Daten zu nanospezifischen Anforderungen.

4. Einreichungsmethode: Eine Registrierungsplattform ähnlich dem EU-REACH-IT-System ist noch nicht vollständig entwickelt. Registrierungspflichtige reichen die Unterlagen weiterhin per E-Mail bei der Behörde ein.

Die vollständige Registrierung nach ukrainischem UA-REACH ist das letzte Tor des „Keine Daten, kein Markt". Alle chemischen Stoffe ≥ 1 t/a müssen vor den vier Fristen in den Jahren 2026, 2028 und 2030 das Technische Dossier + den Chemikaliensicherheitsbericht (erforderlich für ≥ 10 t/a) abschließen und eine eindeutige Registrierungsnummer erhalten, bevor sie weiterhin hergestellt oder eingeführt werden dürfen.

Unternehmen müssen einen Dreistufenansatz umsetzen: Zuerst auf Ausnahmen prüfen, dann das Registrierungstonnenband basierend auf der Menge bestimmen und schließlich Kosten durch Datenaustausch oder Bezugnahme auf bestehende EU-Dossiers senken. Jede Verzögerung kann automatische Zollabfangungen auslösen, was zum doppelten Risiko von „Verkaufsaussetzung + Geldstrafen" führt.

 

VI. Zulassung und Beschränkung

  • Zulassung: Für 59 in Anhang XIV der Verordnung aufgeführte gefährliche Stoffe ist eine Zulassung erforderlich. Der letzte Termin für die Beantragung der Zulassung ist der 1. April 2027. Die Compliance-Frist ist der 1. Juni 2027.
  • Beschränkung: Die Liste der Stoffe in Anhang XVII der Verordnung wird weiterhin kontinuierlich aktualisiert. Diese Stoffe gelten als unkontrollierbare Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt und unterliegen daher der Kontrolle.

VII. Verpflichtungen

Rolle

Verpflichtung

Wichtiger Meilenstein

Hersteller / Importeur

Chemikalien registrieren (≥ 1 Tonne/Jahr)

(Vor-)Registrierung vor der jeweiligen Frist abschließen

Nachgeschalteter Anwender

Verwendung bestätigen

Vor der Verwendung bestätigen, ob die Verwendung abgedeckt ist

Alle Rollen in der Lieferkette

SDS und Registrierungsnummer übermitteln

Mit den Waren bereitstellen

 

VIII. Schritte für die beauftragte (Vor-)Registrierung

Unser aktueller Partner ist: Ekotox

Nachdem das Unternehmen die vollständige Vollmacht (POA) und den (Vor-)Registrierungsfragebogen ausgefüllt hat, sendet es diese an Liu Wenlu in der technischen Abteilung. Liu Wenlu führt eine vorläufige Prüfung des Fragebogens und der POA durch. Wenn die Informationen als vollständig erachtet werden, sendet Liu Wenlu eine E-Mail an den Partner, mit Kopie an den Techniker. Der Partner führt dann eine weitere Prüfung und Einreichung durch.

Zeitplan für die Vorregistrierung:

  1. Nach der Übermittlung vollständiger Informationen an den Partner benötigt der Partner 1–2 Wochen, um sie bei der Behörde einzureichen;
  2. Es gibt keinen Standardprozess für die Prüfungszeit der Behörde. Sie kann zwischen 2 Tagen und 2 Wochen liegen.

IX. Zusammenfassung

Ukrainian REACH (UA-REACH) ist "im Rahmen ähnlich" zur EU-REACH — es setzt ebenfalls "keine Daten, kein Markt" um. Die Unterschiede im Detail sind jedoch erheblich, und Unternehmen, die blind die EU-Erfahrung kopieren, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit in Fallstricke geraten. Der Kernunterschied lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Die EU verfolgt einen "schrittweisen" Ansatz, während die Ukraine einen "Einheitsgröße-für-alle"-Ansatz verfolgt.

  1. Zeitdruck
    • EU: Abgeschlossen über zehn Jahre von 2008 bis 2018.
    • Ukraine: Soll über fünf Jahre von 2025 bis 2030 abgeschlossen werden, mit der Notwendigkeit, gleichzeitig IT-Systeme aufzubauen; der Mangel an GLP-Laboren ist offensichtlich.
  2. Wichtige Aktionspunkte für Unternehmen
    • Führen Sie sofort ein dreifaches Screening durch: Ausnahmeliste → Tonnage → Gefahrenkategorie.
    • Richten Sie ein "UA-REACH-Dediziertes Hauptbuch" ein, das die Zeitpläne für "Vorregistrierung-2026" und "Vollregistrierung-2026/2028/2030" unterscheidet.
    • Bestätigen Sie den Status der Registrierungseinheit mit ukrainischen Importeuren.
    • Überprüfen Sie, ob in die Ukraine eingeführte Stoffe eine vollständige Registrierung nach EU-REACH abgeschlossen haben. Wenn ja, bereiten Sie das Registrierungsdossier und den CSR gemäß REACH vor, um für die vereinfachte Registrierung bereit zu sein.

Ukrainian REACH ist eine "kompakte Version der EU-REACH". Unternehmen müssen bis Januar 2026 eine Vorregistrierung durchführen, um sich einen Platz zu sichern, und dann gemäß den vier Fristen in den Jahren 2026, 2028 und 2030 mit der Datenerhebung fortfahren, Datenlückenanalysen durchführen, Labore suchen, Tests durchführen, Dossiers erstellen und andere Aufgaben erledigen. Jede Verzögerung führt direkt zu einem Verkaufsstopp.

Inhalt
1. Übersicht
2. Anwendungsbereich
3. (Vor-) Registrierungsentitäten
4. Vorregistrierung
5. Vollständige Registrierung
6. Genehmigung und Beschränkung
7. Pflichten
8. Schritte für die beauftragte (Vor-)Registrierung
9. Zusammenfassung
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com
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