China wird ab Dezember 2024 neue Exportkontrollvorschriften für Dual-Use-Güter umsetzen

29. October 2024
China
Import-/Export-Compliance
Dual-Use-Güter
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Der Staatsrat hat kürzlich die Verordnung Nr. 792 erlassen und bekannt gegeben, dass die "Verordnung über die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern der Volksrepublik China" (im Folgenden "Verordnung" genannt), die auf der 41. Exekutivsitzung des Staatsrates geprüft wurde, am 1. Dezember 2024 offiziell in Kraft treten wird. Die "Verordnung" gilt für die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern.

Die "Verordnung" ist hauptsächlich in sechs Kapitel unterteilt, darunter allgemeine Bestimmungen, Kontrollpolitik, Kontrolllisten und Maßnahmen, Überwachung und Verwaltung, rechtliche Verantwortlichkeiten sowie ergänzende Bestimmungen. Die Hauptbestimmungen sind wie folgt:

(1) Verwaltungssystem

Die Stabilität des bestehenden Systems wird beibehalten, einschließlich der Festlegung, dass die zuständige Handelsabteilung des Staatsrates für die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern verantwortlich ist und andere relevante Abteilungen des Staatsrates entsprechend ihren Aufgaben zuständig sind.

(2) Kontrollpolitik und Kontrolllisten

Es wird festgelegt, dass die zuständige Handelsabteilung des Staatsrates in Zusammenarbeit mit relevanten Abteilungen die Exportkontrollpolitik für Dual-Use-Güter formuliert. Details wie das Risikobewertungssystem für Exportziele werden verfeinert. Die Verfahren zur Erstellung und Anpassung der Kontrollliste werden spezifiziert, wobei klargestellt wird, dass Meinungen angemessen eingeholt und notwendige Branchenuntersuchungen und Bewertungen durchgeführt werden sollen.

(3) Kontrollmaßnahmen

Das Registrierungssystem für den Export von Dual-Use-Gütern wird abgeschafft und ein mehrstufiges Lizenzverwaltungssystem eingeführt, das Einzel-, Allgemeinlizenzen und Befreiungen von der Lizenzantragspflicht umfasst, wodurch die Exportüberwachungsmethoden vielfältiger und flexibler werden. Die Frist für die Lizenzprüfung, die Gültigkeitsdauer der Lizenz, die Antragsunterlagen für die Lizenz sowie Regelungen zu Änderungen und Widerruf der Lizenz werden klargestellt.

(4) Überwachung und Verwaltung

Die zuständige Handelsabteilung des Staatsrates überwacht und kontrolliert die Exportaktivitäten von Dual-Use-Gütern und kann Wareneinstufungen organisieren, Aufsichtsgespräche führen, Warnschreiben ausstellen und andere Maßnahmen gegen relevante Organisationen und Einzelpersonen ergreifen.

(5) Rechtliche Verantwortlichkeiten

Es werden Vorschriften für Verwaltungsstrafen bei illegalen Handlungen wie Export ohne Lizenz, Erlangung einer Lizenz durch unlautere Mittel, Erbringung von Dienstleistungen für illegale Exporte und Handel unter Verletzung der Kontrolllistenbestimmungen getroffen.

(6) Ergänzende Bestimmungen

Es werden Regelungen zur rechtlichen Anwendbarkeit des Transits, Umschlags, Durchgangs, der Re-Exporte oder des Exports aus besonderen Zollüberwachungsgebieten und gebundenen Überwachungsorten von Dual-Use-Gütern getroffen. Die Verbindung zu verwandten Gesetzen und Verwaltungsverordnungen wird klargestellt.

ChemRadar Insights

Drei bemerkenswerte Aspekte der "Verordnung":

  1. Bezüglich der Geschäftszulassungen werden die derzeitigen Verwaltungsbestimmungen und Regeln zum Registrierungssystem für Exporteure von Dual-Use-Gütern aufgehoben. Nach Inkrafttreten der "Verordnung" müssen Exporteure keine Registrierung als Exporteure von Dual-Use-Gütern mehr im Voraus beantragen und können direkt Exportlizenzen beantragen.
  2. Bezüglich der Transparenz und Standardisierung der Exportkontrollpolitik werden die Faktoren und Verfahrensvorschriften für die Formulierung der Exportkontrollpolitik für Dual-Use-Güter detailliert dargestellt.
  3. Bezüglich der Erleichterungsmaßnahmen für die Lizenzierung wird das Allgemeinlizenzsystem detailliert beschrieben und die anwendbaren Bedingungen und Verfahren festgelegt. Gleichzeitig wird in Übereinstimmung mit internationalen Normen für Exporte, die bestimmte Umstände erfüllen, wie Auslandsreparaturen und Ausstellungen, ermöglicht, dass Exporteure "Exportdokumente durch Registrierung und Meldung von Informationen erhalten" und den Export durch Selbstdeklaration durchführen können.

 

Weitere Informationen

CN Gov.

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