Am 21. März 2025 haben das Ministerium für Ökologie und Umwelt, das Handelsministerium und die Generalzolldirektion gemeinsam die "Verwaltungsmaßnahmen für die Einfuhr und Ausfuhr ozonschädigender Stoffe" (Verordnung Nr. 38, herausgegeben vom Ministerium für Ökologie und Umwelt, dem Handelsministerium und der Generalzolldirektion) erlassen, im Folgenden als "die Maßnahmen" bezeichnet. Die Maßnahmen wurden am 18. Dezember 2024 auf der 7. Abteilungsversammlung des Ministeriums für Ökologie und Umwelt überarbeitet und genehmigt und treten am 1. Mai 2025 in Kraft. Sie ersetzen die vorherigen "Verwaltungsmaßnahmen für die Einfuhr und Ausfuhr ozonschädigender Stoffe" (Verordnung Nr. 26, herausgegeben vom Ministerium für Umweltschutz, dem Handelsministerium und der Generalzolldirektion).
Die Maßnahmen legen die Verwaltung der Einfuhr und Ausfuhr ozonschädigender Stoffe fest, einschließlich der Verwaltungsmethoden, der zuständigen Behörden, der Gesamtquoten für Einfuhr und Ausfuhr, der Anträge und Genehmigungen für Einfuhr- und Ausfuhrquoten, der Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen, der Anträge und Verwaltung von Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen, der Überwachung und Inspektionen usw. Sie gelten für Aktivitäten mit Stoffen, die in der "Liste der in China kontrollierten ozonschädigenden Stoffe für Einfuhr und Ausfuhr" aufgeführt sind.



