Das kanadische Umwelt- und Klimawandelministerium sowie das Gesundheitsministerium haben kürzlich eine gemeinsame Mitteilung veröffentlicht, in der die Endbewertung der Benzotriazol- und Benzothiazol-Stoffe veröffentlicht wurde. Die Mitteilung schlägt vor, sechs Benzothiazol-Stoffe gemäß Teil 2 von Anhang 1 des kanadischen Umweltschutzgesetzes (CEPA), das toxische Stoffe auflistet, aufzunehmen. Zusätzlich wurde ein Entwurf des Risikomanagementansatzes veröffentlicht, der vorgeschlagene Maßnahmen zur Kontrolle bestimmter chemischer Stoffe darlegt.
Bewertungsergebnisse
Laut der Mitteilung erfüllen 2-Mercaptothiazol (MBT) und seine Vorläuferstoffe (einschließlich Salze, Verbindungen mit Disulfid- oder Sulfamoylbindungen sowie Derivate, die an Methylthiocyanat gebunden sind) die Kriterien für "toxische Stoffe" gemäß Abschnitt 64 des kanadischen Umweltschutzgesetzes. Insbesondere können die in Tabelle 1 aufgeführten sechs Benzothiazol-Stoffe Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit darstellen und werden zur Aufnahme in Teil 2 von Anhang 1 vorgeschlagen, um weitere regulatorische Kontrollen zu ermöglichen. Im Gegensatz dazu erfüllen die in Tabelle 2 aufgeführten neun Benzotriazol-Stoffe die Kriterien gemäß Abschnitt 64 nicht, und die Regierung wird derzeit keine Maßnahmen ergreifen.
Tabelle 1 Stoffe in der Benzothiazol-Untergruppe
CAS RN |
DSL-Name |
Gebräuchlicher Name und/oder Akronym |
95-31-8 |
2-Benzothiazolsulfenamid, N-(1,1-dimethylethyl) |
TBBS |
95-33-0 |
2-Benzothiazolsulfenamid, N-Cyclohexyl- |
CBS |
120-78-5 |
Benzothiazol, 2,2’-dithiobis- |
MBTS |
149-30-4 |
2(3H)-Benzothiazolthion |
MBT |
2492-26-4 |
2(3H)-Benzothiazolthion, Natriumsalz |
SMBT |
4979-32-2 |
2-Benzothiazolsulfenamid, N,N-Dicyclohexyl- |
DCBS |
Tabelle 2 Stoffe in der Benzotriazol-Untergruppe
CAS RN |
DSL-Name |
Gebräuchlicher Name und/oder Akronym |
95-14-7 |
1H-Benzotriazol |
Benzotriazol |
3147-75-9 |
Phenol, 2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)- |
UV-329 |
3846-71-7 |
Phenol, 2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4,6-bis(1,1-dimethylethyl)- |
UV-320 |
3896-11-5 |
Phenol, 2-(5-chlor-2H-benzotriazol-2-yl)-6-(1,1-dimethylethyl)-4-methyl- |
UV-326 |
29385-43-1a |
1H-Benzotriazol, 4(oder 5)-methyl- |
Tolyltriazol |
36437-37-3 |
Phenol, 2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(1,1-dimethylethyl)-6-(1-methylpropyl)- |
UV-350 |
70321-86-7 |
Phenol, 2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4,6-bis(1-methyl-1-phenylethyl)- |
UV-234 |
80595-74-0 |
1H-Benzotriazol-1-methanamin, N,N-bis(2-ethylhexyl)-5-methyl- |
NA |
94270-86-7a |
1H-Benzotriazol-1-methanamin, N,N-bis(2-ethylhexyl)-ar-methyl- |
NA |
Ziele und Maßnahmen des Risikomanagements
Die kanadische Regierung plant die Umsetzung einer Reihe von Risikomanagementmaßnahmen, um die Konzentrationen von MBT und seinen Vorläuferstoffen im Wasser unter deren vorhergesagte Konzentration ohne Wirkung (PNEC) von 2,1 µg/L zu senken. Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen:
- Reifen- und Gummiherstellungsindustrie: Entwicklung von Freisetzungsrichtlinien zur Reduzierung der Emissionen von MBT und seinen Vorläuferstoffen. Darüber hinaus sollen Unternehmen zur Anwendung bewährter Managementpraktiken, wie den Umweltmanagement-Betriebsnormen für die chemische, Kunststoff- und Gummiindustrie, ermutigt werden, und weitere regulatorische sowie nicht-regulatorische Instrumente zur Erreichung der Risikomanagementziele in Betracht gezogen werden.
- Metallbearbeitungsflüssigkeitenindustrie: Kontinuierliche Überwachung der Verwendung von MBT und seinen Vorläuferstoffen in dieser Branche, um zu bestimmen, ob zukünftige Risikomanagementmaßnahmen erforderlich sind.
- Bestimmte Bergbau-Teilbranchen: Nach Entwicklung analytischer Methoden sollen diese Teilbranchen überwacht und kontrolliert werden, um die Konzentrationen von MBT im industriellen Abwasser und dessen Gehalt in den Empfangsgewässern zu messen, um festzustellen, ob Risikomanagementmaßnahmen erforderlich sind.
Öffentliche Konsultation und nächste Schritte
Die Regierung lädt Industrie und andere Interessengruppen ein, bis zum 7. Mai 2025 Kommentare und Informationen einzureichen. Nach Ablauf der öffentlichen Kommentierungsfrist wird die kanadische Regierung mit der Entwicklung spezifischer Risikomanagementinstrumente beginnen. Die Ausarbeitung und Umsetzung des Risikomanagementplans erfolgt gemäß den Bestimmungen und Zeitplänen des kanadischen Umweltschutzgesetzes. Es wird erwartet, dass Risikomanagementvorschläge innerhalb von 24 Monaten nach der Empfehlung zur Aufnahme von MBT und seinen Vorläuferstoffen in Anhang 1 des CEPA vorgelegt werden, mit einer abschließenden Fertigstellung innerhalb von 18 Monaten danach.