Singapur führt hochgiftige Pestizide Chlorpyrifos und Paraquat in die Liste der gefährlichen Stoffe ein

26. May 2025
Singapur
Gefährliche Chemikalien
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Am 28. April 2025 gab die National Environment Agency (NEA) von Singapur über die Welthandelsorganisation (WTO) die neuesten Änderungen des Environmental Protection and Management Act (EPMA) von 1999 bekannt. Die betroffenen Vorschriften umfassen den Environmental Protection and Management Act ((Änderung des zweiten Anhangs) (Nr. 4) Verordnung 2025 und die Environmental Protection and Management (Hazardous Substances) (Änderung Nr. 3) Verordnung 2025. Diese Änderungen stellen die hochgiftigen Pestizide Chlorpyrifos, Paraquat und Paraquatsalze unter strenge Kontrolle, mit dem Ziel, internationale Umweltvertragsverpflichtungen zu erfüllen und das Lebenszyklusmanagement von Hochrisikochemikalien zu stärken.

Kontrollbereich: Alle Konzentrationen und Formulierungen unterliegen dem Lizenzsystem

Chlorpyrifos, Paraquat und Paraquatsalze werden unabhängig von Konzentration oder Formulierung im zweiten Anhang des EPMA und in den Vorschriften für gefährliche Stoffe als kontrollierte Substanzen aufgeführt.

Liste der betroffenen Produkte: 

Chemischer

Name

Identität

CAS

Nr.

HS-Code

HS-Beschreibung

Chlorpyrifos

2921-88-22

29333990

Andere Verbindungen mit einem nicht fusionierten Pyridinring

38089130

Insektizide, die in Unterposition Anmerkung 1 oder 2 von Kapitel 38 in Aerosolbehältern nicht angegeben sind

38089191

Andere Insektizide mit geruchshemmender Funktion, die in Unterposition Anmerkung 1 oder 2 von Kapitel 38 nicht angegeben sind

38089199

Andere Insektizide ohne geruchshemmende Funktion, die in Unterposition Anmerkung 1 oder 2 von Kapitel 38 nicht angegeben sind

38089990

Rodentizide und ähnliche Produkte, die in Unterposition Anmerkung 1 oder 2 von Kapitel 38 nicht angegeben sind

38089311

Herbizide, die in Unterposition Anmerkung 1 oder 2 von Kapitel 38 in Aerosolbehältern nicht angegeben sind

38089319

Herbizide, die in Unterposition Anmerkung 1 oder 2 von Kapitel 38 nicht in Aerosolbehältern angegeben sind

Paraquat; seine

Salze

4685-14-7

1910-42-5

27041-84-5

2074-59-2

29333930

Paraquatsalze

38089311

Herbizide, die in Unterposition Anmerkung 1 oder 2 von Kapitel 38 in Aerosolbehältern nicht angegeben sind

39089319

Herbizide, die in Unterposition Anmerkung 1 oder 2 von Kapitel 38 nicht in Aerosolbehältern angegeben sind

 

Nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften müssen Importeure, Hersteller, Händler und Anwender dieser Chemikalien bei der NEA eine Lizenz für gefährliche Stoffe beantragen, die Import, Export, Verkauf, Herstellung, Transport, Lagerung und Verwendung abdeckt.

Getrieben durch internationale Übereinkommen

Die Änderungen reagieren direkt auf wissenschaftliche Bewertungen zweier großer internationaler Umweltübereinkommen:

  • Rotterdam-Übereinkommen: Das Chemische Überprüfungskomitee (CRC) hat festgestellt, dass Chlorpyrifos, Paraquat und Paraquatsalze die Kontrollstandards des Verfahrens der vorherigen informierten Zustimmung (PIC) erfüllen, und empfiehlt deren Aufnahme in Anhang III auf der 12. Vertragsstaatenkonferenz im Mai 2025.
  • Stockholm-Übereinkommen: Das Überprüfungskomitee für persistente organische Schadstoffe (POPRC) bestätigte die hohe Toxizität von Chlorpyrifos für aquatische Wirbellose und seine potenziellen schädlichen Auswirkungen auf Säugetiere und empfiehlt die Aufnahme in Anhang A (Eliminierungsliste), wobei spezifische Ausnahmen erlaubt sind.

Regulatorische Mechanismen und Gesundheitsziele

Die NEA erklärt, dass das Lizenzsystem drei Ziele verfolgt:

  • Dynamische Überwachung: Echtzeitverfolgung von Import, Export, Umlauf und Verwendung von Chemikalien in Singapur;
  • Risikoprävention: Schnelle Umsetzung von Nutzungsbeschränkungen oder PIC-Verfahren nach Inkrafttreten der Übereinkommen;
  • Einhaltungsintegration: Sicherstellung, dass nationale Vorschriften mit internationalen Verpflichtungen übereinstimmen und eine rechtliche Grundlage für die schrittweise Ausphasung von Hochrisikonutzungen bieten.

Umsetzungszeitplan

  • Öffentliche Konsultation: Rückmeldungen innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe;
  • Verordnungserlass: Geplant zur offiziellen Veröffentlichung im Regierungsanzeiger im Juni 2025;
  • Inkrafttreten: Geplant für Oktober 2025.

Die NEA betont, dass diese Änderung eine neue Phase im chemischen Umweltmanagement Singapurs markiert, mit dem Ziel, die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Produktion mit ökologischer Sicherheit durch das  Lizenzsystem in Einklang zu bringen und den Substitutionsprozess für Hochrisikopestizide schrittweise voranzutreiben.

 

Weitere Informationen

NEA

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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