Am 1. September 2025 hat die australische Regierung die Kategorisierungsrichtlinien für Industriechemikalien vom September 2025 veröffentlicht, die eine aktualisierte Liste von Chemikalien mit hohen Gefahren für die Kategorisierung enthält. Der Online-Leitfaden zur Kategorisierung von Chemikalieneinfuhr und -herstellung wurde ebenfalls aktualisiert. Diese jährlichen Aktualisierungen treten jeweils am 1. September offiziell in Kraft und sind auf den AICIS-Registrierungszyklus abgestimmt.
Liste der Chemikalien mit hohen Gefahren für die Kategorisierung
Im Vergleich zur Version vom September 2024 wurden 118 neue Chemikalien in die Liste der Chemikalien mit hohen Gefahren für die Kategorisierung aufgenommen. Die Liste enthält auch deren CAS-Nummern, AIIC-Einträge, AICIS-Bewertungen und deren Bewertungsergebnisse im Hazard Classification Information System von Safe Work Australia, im Bericht des US National Toxicology Program über Karzinogene, in der UNEP-Liste der endokrinen Disruptoren sowie im japanischen Chemikalienkontrollgesetz. Diese Informationen dienen dazu, Einführer bei der Bewertung der Risiken ihrer Einführungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu unterstützen.
Leitfaden zur Kategorisierung von Chemikalieneinfuhr und -herstellung
Alle Einführer (Einzelpersonen oder Unternehmen, die Industriechemikalien in Australien einführen oder herstellen) können ihre Chemikalieneinführungen gemäß dem Online-Leitfaden zur Kategorisierung von Chemikalieneinfuhr und -herstellung (Version 3.4) klassifizieren. Der Leitfaden ordnet Chemikalieneinfuhren oder -herstellungen einer der folgenden Kategorien zu: gelistet, ausgenommen, gemeldet oder bewertet.
Schritt 0: Bestimmen, ob die Einführung unter die gelistete Kategorie fällt – Prüfen, ob die eingeführte Chemikalie bereits auf der Liste steht.
Schritt 1: Ausgeschlossene oder gemeldete Kategorien ausschließen – Einige Einführungen sind nicht für die Kategorien ausgenommen oder gemeldet geeignet.
Schritt 2: Einführungen als ausgenommen klassifizieren – Gilt für Chemikalien mit einem "sehr niedrigen" Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
Schritt 3: Einführungen als gemeldet klassifizieren – Gilt für Chemikalien mit einem "niedrigen" Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
Schritt 4: Bewertung der Risiken für die menschliche Gesundheit
Schritt 5: Bewertung der Umweltrisiken
Schritt 6: Abschluss der Einführungskategorie – Nach Abschluss der Klassifizierung müssen Einführer die entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen.
