Am 19. September 2025 haben das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW), das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) sowie das Umweltministerium (MOE) gemeinsam den Zeitplan für die Herstellungs- und Einfuhrmeldeverfahren im Zusammenhang mit neuen chemischen Stoffen für das Haushaltsjahr 2026 veröffentlicht.
Gemäß dem Gesetz zur Kontrolle chemischer Stoffe (CSCL) muss ein Unternehmen, wenn es eine Benachrichtigung über die Feststellung erhält, dass ein Stoff ein neuer chemischer Stoff ist, der für seine Herstellung oder Einfuhr meldepflichtig ist, eine Meldung oder einen Antrag (im Folgenden als Meldung neuer Stoffe bezeichnet) gemäß dem Gesetz einreichen und eine Überprüfung der Eigenschaften des Stoffes durchlaufen. Der Annahmezeitplan für Meldungen neuer Stoffe im Jahr 2026 ist wie folgt.
Zeitplan für die Annahme von Meldungen neuer Stoffe
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Annahmezeitraum |
Frist für die Einreichung der Unterlagen zur Vorprüfung |
Meldedatum (Frist für die Einreichung der Meldeformulare usw.) |
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1. Zeitraum |
6. Oktober 2025 |
19. Dezember 2025 |
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2. Zeitraum |
18. Dezember 2025 |
5. März 2026 |
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3. Zeitraum |
8. Januar 2026 |
3. April 2026 |
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4. Zeitraum |
10. Februar 2026 |
11. Mai 2026 |
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5. Zeitraum |
16. März 2026 |
16. Juni 2026 |
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6. Zeitraum |
15. April 2026 |
9. Juli 2026 |
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7. Zeitraum |
9. Juni 2026 |
31. August 2026 |
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8. Zeitraum |
8. Juli 2026 |
2. Oktober 2026 |
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9. Zeitraum |
30. Juli 2026 |
26. Oktober 2026 |
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10. Zeitraum |
9. September 2026 |
1. Dezember 2026 |
Erläuternde Hinweise
- Zur Einreichung der Unterlagen zur Vorprüfung
Die Prüfung der Stoffeigenschaften usw. erfolgt in zwei Stufen: Vorprüfung und Ausschussprüfung. Unternehmen leiten den Vorprüfungsprozess ein, indem sie zunächst die Unterlagen zur Vorprüfung einreichen. Wenn eine Meldung eines neuen Stoffes geplant ist, registrieren Sie sich bitte und reichen Sie die Voranmeldungsunterlagen über das CSCL-Kontaktsystem auf der NITE-Website ein. Reichen Sie die Unterlagen zur Vorprüfung bis zur jeweiligen Frist beim NITE Chemical Management Center ein.
- Zum Meldedatum
Das Meldedatum bezeichnet die endgültige Frist für die Einreichung des Herstellungs- oder Einfuhrmeldeformulars für neue chemische Stoffe oder des Antragsformulars nach Abschluss der Vorprüfung und vor Beginn der Ausschussprüfung.
Darüber hinaus können Unternehmen, für die bereits eine Feststellung zur Meldung eines neuen Stoffes abgeschlossen und das Ergebnis für einen bestimmten neuen chemischen Stoff mitgeteilt wurde, von den Vorprüfungs- und Ausschussprüfungsverfahren befreit sein. Sie müssen nur ihr Meldeformular zusammen mit einer Kopie der Feststellungsbenachrichtigung für diesen Stoff bis zur Meldeschlussfrist eines beliebigen Annahmezeitraums einreichen.
- Referenzmaterialien
Detaillierte Informationen zur Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen zur Vorprüfung sowie zu den Verfahren für Meldungen neuer Stoffe finden Sie im folgenden Dokument:
Vorbereitung und Einreichung von Unterlagen für Meldungen neuer chemischer Stoffe gemäß dem Gesetz zur Kontrolle chemischer Stoffe usw.
Bekanntgabezeitpunkt für den Zeitplan des nächsten Haushaltsjahres
Der Zeitplan für die Herstellungs- und Einfuhrmeldungen neuer chemischer Stoffe für das Haushaltsjahr 2027 wird voraussichtlich um September 2026 bekanntgegeben.


