Am 28. Oktober 2025 hat die Europäische Kommission die delegierte Verordnung (EU) 2025/1482 formell angenommen, die wesentliche Änderungen der Bestimmungen zu polybromierten Diphenylethern (PBDEs) im Rahmen der EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POPs) (EU 2019/1021) einführt.
Hintergrund
PBDEs, bekannt für ihre Persistenz, Bioakkumulationspotenzial und Toxizität, wurden bereits 2009 im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens zur Eliminierung gelistet. Trotz schrittweiser Ausphasung in der EU-Produktion gelangen PBDEs weiterhin durch recycelte Materialien in neue Produkte (z. B. Möbel, Textilien). Die derzeitige Verordnung erlaubt einen unbeabsichtigten Gesamt-Restgehalt von 500 mg/kg für PBDEs in Gemischen oder Gegenständen. Am 24. Juli 2025 schlug die Europäische Kommission eine Überarbeitung vor, um die Konzentrationsgrenzen für bromierte Flammschutzmittel (PBDEs) deutlich zu verschärfen, und legte diesen dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vor. Die Änderung wurde am 28. Oktober 2025 im Amtsblatt der EU offiziell veröffentlicht.
Wesentliche Änderungen
Nach den neuen Regeln werden die Gesamt-Konzentrationsgrenzen für Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- und Decabromdiphenylether (zusammen PBDEs) in Gemischen oder Gegenständen erheblich verschärft:
1. Allgemeine Produkte (ausgenommen Lebensmittelkontaktmaterialien)
Die kombinierte Grenze für die fünf PBDEs wird von 500 mg/kg auf 10 mg/kg sofort gesenkt.
2. Produkte aus recyceltem Material
Übergangsregelungen gelten:
- Die derzeitige Grenze von 500 mg/kg gilt bis zum 30. Dezember 2025;
- Ab dem 30. Dezember 2025 wird sie auf 350 mg/kg gesenkt;
- Ab dem 30. Dezember 2027 wird sie weiter auf 200 mg/kg verschärft.
3. Spielzeug und Kinderpflegeartikel (z. B. Sitze, Schlaf-, Fütterungs-, Hygiene- und Mobilitätsprodukte)
Unabhängig von der Verwendung recycelter Materialien:
- Müssen bis zum 30. Dezember 2025 350 mg/kg einhalten;
- Bis zum 17. Mai 2027 sind 10 mg/kg erforderlich, was mit den allgemeinen Produkten übereinstimmt und Ausnahmelücken beseitigt.
4. Lebensmittelkontaktmaterialien
Sind von dieser Verordnung ausgenommen, müssen jedoch die lebensmittelrechtlichen Vorschriften (EU) 10/2011 und (EU) 2022/1616 einhalten, in denen PBDEs grundsätzlich verboten sind.
Die überarbeitete Verordnung tritt am 17. November 2025 in Kraft. Unternehmen, die relevante Produkte in die EU exportieren, sollten unverzüglich ihre Lieferketten prüfen und PBDE-Screenings durchführen, um Handelshemmnisse zu vermeiden.
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