Am 2. Mai 2025 hat das dänische Umweltministerium neue Vorschriften erlassen, die den Import und Verkauf von Verbraucherprodukten mit PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Kleidung, Schuhen und bestimmten Imprägniermitteln verbieten. Während die Vorschriften am 1. Juli 2025 in Kraft traten, werden die Kernbeschränkungen ab dem 1. Juli 2026 durchgesetzt, wobei Unternehmen bis zum 1. Januar 2027 vorhandene Bestände verkaufen dürfen.
Wichtigste Punkte des Verbots
1. Definition von PFAS
PFAS bezeichnet Verbindungen, die mindestens ein Perfluormethyl (CF3) oder Perfluormethylen (CF2) Kohlenstoffatom enthalten, ausgenommen solche mit Wasserstoff-, Chlor-, Brom- oder Iodatomen.
2. Anwendungsbereich der Beschränkungen
- Bekleidung und Schuhe: Alle privat genutzten Produkte mit einem Bestandteil, der mehr als 50 mg/kg Fluor (gemessen als F) enthält.
- Imprägniermittel: Imprägniermittel für Textilien oder Schuhe zur privaten Nutzung mit einem Fluorgehalt von ≥50 mg/kg.
3. Ausnahmen
- Gebrauchte oder generalüberholte Bekleidung/Schuhe (recycelt oder repariert zur Wiederverwendung).
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Artikel, die der EU-Verordnung (EU) 2016/425, Kategorie III(a) (Schutz vor chemischen/biologischen Gefahren) oder III(c) (Schutz vor hohen Temperaturen/Flammen) entsprechen.
- PSA, bei der PFAS für Sicherheitsfunktionen unerlässlich ist (z. B. entscheidend für den Schutz).
- Imprägniermittel speziell für die Aufarbeitung von PSA der Kategorien 3–4.
- Medizinische Geräte.
- Transitwaren (nicht in Dänemark vermarktet).
4. Strafen
Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet, und vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, das Gesundheit oder Umwelt schädigt, kann mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Unternehmen können bis zum 31. März 2026 aus technischen oder Sicherheitsgründen fallbezogene Ausnahmen beantragen, aber die Entscheidungen sind endgültig und nicht anfechtbar, mit öffentlich bekanntgegebenen Begründungen.
Weitere Informationen
