Am 21. November 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission drei Entwurfsvorschläge zur Aktualisierung und Integration von drei Kategorien von persistenten organischen Schadstoffen (POPs)—Chlorpyrifos, mittel-kettige chlorierte Paraffine (MCCPs) und langkettige perfluorcarbonsäuren (C9-21 PFCAs)—in Teil A des Anhangs I der EU-POP-Verordnung (EU) 2019/1021. Ziel ist es, deren Herstellung, Verkehr und Verwendung innerhalb der EU umfassend zu verbieten, wobei nur minimalste Übergangsausnahmen für eine sehr begrenzte Anzahl von Industrien gewährt werden.
1. Chlorpyrifos

2. Mittel-kettige chlorierte Paraffine (MCCPs)





3. Langkettige perfluorcarbonsäuren (C9-21 PFCAs), ihre Salze und verwandte Verbindungen



Die Entwürfe sind derzeit zur öffentlichen Konsultation offen, die am 19. Dezember 2025 endet. Es wird erwartet, dass die drei Verordnungen im ersten Quartal 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und 20 Tage nach der Veröffentlichung offiziell in Kraft treten. Nach Inkrafttreten sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, diese direkt umzusetzen.
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