Taiwan, China führt vollständiges Verbot von drei giftigen Chemikalien ein! Übergangsfrist für Unternehmen angekündigt!

24. November 2025
Giftige Chemikalien
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Am 4. November 2025 kündigte die Chemikalienverwaltungsbehörde des taiwanesischen Umweltministeriums einen Entwurf zur Änderung der Kategorien und des Umgangs mit giftigen Chemikalien gemäß dem Gesetz zur Kontrolle giftiger und besorgniserregender Chemikalien an. Ursprünglich im Jahr 2007 erlassen und seitdem 16 Mal überarbeitet, zielt diese Änderung darauf ab, die Verwaltung giftiger Chemikalien in Taiwan zu verstärken.

Wesentliche Änderungen umfassen:

Aufnahme von drei neuen gelisteten giftigen Chemikalien (Änderung des Anhangs 1 zu Punkt 1)

Methoxychlor, Dechlorane Plus (auch bekannt als Decchlorane) und 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4,6-ditertpentylphenol (UV-328) sind neu als giftige Chemikalien gelistet, mit festgelegten Kontrollkonzentrationen und gestuften Handhabungsmengen. Zudem wurde eine Anmerkung zur Nutzungsdauer von Tetrachlorethylen als Reinigungsmittel hinzugefügt.

  • Methoxychlor: Eingestuft als giftige Chemikalie der Kategorien 1, 3 und 4 aufgrund von Bioakkumulation, Persistenz und akuter ökologischer Toxizität. Kontrollkonzentration beträgt 0,1 %, mit einer gestuften Handhabungsmenge von 50 kg.
  • Dechlorane Plus: Eingestuft als giftige Chemikalie der Kategorien 1 und 4 aufgrund von Bioakkumulation und Persistenz. Kontrollkonzentration beträgt 0,1 %, mit einer gestuften Handhabungsmenge von 50 kg.
  • UV-328: Eingestuft als giftige Chemikalie der Kategorien 1 und 4 aufgrund von Bioakkumulation und Persistenz. Die Kontrollkonzentration ist auf Vollkonzentration (100 %) festgelegt, mit einer gestuften Handhabungsmenge von 50 kg. Unter Bezugnahme auf die EU-POP-Verordnung (EU) 2025/843 werden Grenzwerte für UV-328 festgelegt. Stoffe oder Gemische sind von der Kontrolle ausgenommen, wenn die UV-328-Konzentration unbeabsichtigt ist und folgende Bedingungen erfüllt:
  • 10 mg/kg vor dem 4. August 2027.
  • 1 mg/kg vor dem 4. August 2029.

Anpassung der verbotenen Tätigkeiten (Änderung des Anhangs 2 zu Punkt 2)

Herstellungs-, Import-, Verkaufs- und Verwendungsverbote werden für Methoxychlor, Dechlorane Plus und UV-328 eingeführt. Verbote für Quecksilber und Tetrachlorethylen werden überarbeitet.

  • Herstellung, Import, Verkauf und Verwendung von Methoxychlor und Dechlorane Plus sind verboten, außer für Forschungs-, Test- oder Bildungszwecke.
  • Herstellung, Import, Verkauf und Verwendung von Quecksilber und UV-328 sind verboten, sofern nicht anders im Anhang 3 angegeben.
  • Tetrachlorethylen ist seit 1997 als giftige Chemikalie der Kategorien 1 und 2 eingestuft. Unter Bezugnahme auf die US-Endrisikomanagementregel und Berücksichtigung der tatsächlichen Betriebspraktiken in Taiwan wurde ein neues Verbot der Verwendung von Tetrachlorethylen in Reinigungsmitteln eingeführt.

Überarbeitung der zulässigen Verwendungen (Änderung des Anhangs 3 zu Punkt 3)

Zulässige Verwendungen werden für die neu gelisteten Stoffe definiert, und die Verwendungen für Quecksilber und Tetrachlorethylen werden aktualisiert.

  • Methoxychlor und Dechlorane Plus sind nur für Forschung, Tests und Bildung erlaubt.
  • Anpassungen bei der Verwendung von Quecksilber umfassen:
  • Entfernung der zulässigen Verwendungen für Metallurgie, Spiegelbeschichtungen und Herstellung von Knopfzellen-Silberoxid/Zink-Luft-Batterien mit Quecksilbergehalt <2%.
  • Überarbeitung der Herstellungsfristen für bestimmte Leuchtstofflampen für Allgemeinbeleuchtung.
  • Erlaubnis zur Herstellung von Schaltern, Relais, CCFLs/EEFLs für Displays und Messgeräten, wenn keine geeigneten Alternativen existieren.
  • Tetrachlorethylen ist in Reinigungsmitteln verboten, außer für Einrichtungen mit bestehender Registrierung/Genehmigung, die die Verwendung bis zum Verbrauch der aktuellen Bestände in den Reservoirs von Trockenreinigungsmaschinen fortsetzen dürfen.
  • Ausnahmen für UV-328 werden unter Bezugnahme auf das Stockholmer Übereinkommen angepasst, um die zulässigen Verwendungen zu klären.

Betreiber, die derzeit giftige Chemikalien handhaben, müssen die relevanten Angelegenheiten innerhalb der festgelegten Fristen abschließen. (Änderung des Anhangs 4 zu Punkt 4)

Das Ministerium betont, dass die Überarbeitung Anforderungen an Genehmigungen, Kennzeichnung, Transport, Überwachungsgeräte und Fachpersonal beinhaltet. Bestehenden Betreibern wird eine Übergangszeit von 1 bis 1,5 Jahren eingeräumt, um sich anzupassen, und sie werden ermutigt, Ersatzstoffe zu finden, um Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen zu minimieren.

Betreiber, die Methoxychlor, Dechlorane Plus oder UV-328 handhaben, müssen folgende Fristen einhalten:

Anforderung

Frist

Betriebs- und Freisetzungsdaten erfassen, regelmäßig berichten

Die Erfassung beginnt ab dem Datum der Bekanntgabe, mit regelmäßiger Berichterstattung nach Bedarf.

Gefahrenverhütungs- und Reaktionsplan einreichen

1. November 2026

Kennzeichnung von Behältern, Verpackungen, Anlagen abschließen; Sicherheitsdatenblätter vorbereiten

1. November 2026

Transport giftiger Chemikalien

1. Mai 2027

Notfallausrüstung und -werkzeuge vorbereiten

1. November 2026

Plan für Reaktionsausrüstung, Erkennungs- und Alarmsysteme einreichen

1. Februar 2027

Plan für gemeinsame Verteidigungsorganisation einreichen

1. Februar 2027

Installation von Erkennungs- und Alarmsystemen abschließen

1. Mai 2027

Genehmigten Gefahrenverhütungs- und Reaktionsplan umsetzen

Ab 1. Mai 2027

Fachliche technische Leiter ernennen

1. Mai 2027

Haftpflichtversicherung abschließen

Innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntgabe

Fachpersonal für Reaktionen

1. Mai 2027

Erforderliche Genehmigungen, Registrierungen oder Zulassungsdokumente einholen

1. Mai 2027

Andere hier nicht aufgeführte Punkte

Sofortige Einhaltung der relevanten Vorschriften

Das Ministerium weist darauf hin, dass persistente organische Schadstoffe (POPs) aufgrund ihrer Persistenz, ihres Ferntransports und ihrer Bioakkumulation Risiken darstellen. Diese Änderung steht im Einklang mit dem Stockholmer Übereinkommen der UN zur Kontrolle von POPs. Interessierte Parteien sind eingeladen, innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung der offiziellen Bekanntmachung Kommentare oder Vorschläge an das Ministerium zu senden (E-Mail: yilin.yu@moenv.gov.tw).

 

Weitere Informationen

MOE

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