Indien hebt 14 chemische Qualitätskontrollanordnungen auf und befreit verwandte Produkte von der obligatorischen BIS-Zertifizierung

28. November 2025
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Am 12. November 2025 hat das Department of Chemicals and Petrochemicals im Ministerium für Chemikalien und Düngemittel Indiens mehrere Mitteilungen herausgegeben, in denen offiziell vierzehn zuvor für bestimmte Chemikalien, Petrochemikalien und Polymere durchgesetzte Qualitätskontrollanordnungen (QCOs) des Bureau of Indian Standards aufgehoben wurden. Diese Aufhebung, die gemäß Abschnitt 16 des Bureau of Indian Standards Act von 2016 erfolgt, tritt ab dem Veröffentlichungsdatum sofort in Kraft. Bereits abgeschlossene oder eingeleitete Compliance-Maßnahmen vor der Aufhebung bleiben unberührt.

Wesentliche aufgehobene Mitteilungen

Nr.

Substanz / Produkt

Ursprüngliche Mitteilungs-Nr. & Datum

Bemerkungen (Aufgehoben ab 12. Nov. 2025)

1

Terephthalsäure (TPA)

S.O. 5437(E), 24. Dez. 2021

 

 

 

 

 

 

Aufgehoben

2

Ethylenglykol (EG)

S.O. 5435(E), 24. Dez. 2021

3

100 % Polyester gesponnen, graue & weiße Garne

S.O. 3195(E), 17. Juli 2023

4

Polyester-Industriegarne (IDY)

S.O. 1652(E), 5. Apr. 2022

5

Polyester-Stapel-Fasern (PSF)

S.O. 1651(E), 5. Apr. 2022

6

Polyester-Dauermonofilament voll gezogenes Garn (FDY)

S.O. 3193(E), 17. Juli 2023

7

Polyester teilorientiertes Garn (POY)

S.O. 3194(E), 17. Juli 2023

8

Polyethylen-Material für Formgebung & Extrusion

S.O. 1647(E), 5. Apr. 2022

9

Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS)

S.O. 3927(E), 13. Sep. 2021

10

Polypropylen (PP)-Materialien für Formgebung & Extrusion

S.O. 921(E), 26. Feb. 2024

11

Polyvinylchlorid (PVC) Homopolymere

S.O. 920(E), 26. Feb. 2024

12

Ethylvinylacetat (EVA) Copolymere

S.O. 1643(E), 5. Apr. 2022

13

Polyurethane (PU)

S.O. 3931(E), 13. Sep. 2021

14

Polycarbonat (PC)

S.O. 3930(E), 13. Sep. 2021

 Auswirkungen für die Industrie

  • Diese Substanzen unterliegen nicht mehr den obligatorischen BIS-Zertifizierungsanforderungen gemäß den aufgehobenen QCOs.
  • Hersteller, Importeure und Händler, die mit diesen Chemikalien und Polymeren handeln, können nun ohne die durch die aufgehobenen QCOs auferlegten Compliance-Anforderungen tätig sein.
  • Bereits unter früheren Anordnungen ergriffene Compliance-Maßnahmen bleiben für vergangenes Verhalten gültig.

Das Department of Chemicals and Petrochemicals erklärte, dass diese Aufhebungsentscheidung nach Rücksprache mit dem Bureau of Indian Standards getroffen wurde und auf Erwägungen des öffentlichen Interesses basiert.

Darüber hinaus müssen Hersteller für andere Chemikalien, die noch unter aktiven QCOs fallen, eine Lizenz vom Bureau of Indian Standards (BIS) erwerben und das Standardzeichen auf ihren Produkten verwenden, sobald die Anordnungen offiziell in Kraft treten. Es ist wichtig zu beachten, dass diese QCOs nicht für Chemikalien gelten, die ausschließlich für den Export hergestellt werden. Alle relevanten Hersteller müssen diese aktiven Vorschriften einhalten, und Verstöße werden gemäß dem BIS-Gesetz von 2016 mit rechtlichen Sanktionen belegt.

 

Weitere Informationen

BIS

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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