Am 20. November 2025 gab das Department of Chemicals and Petrochemicals (DCPC) im Ministerium für Chemikalien und Düngemittel Indiens mehrere Mitteilungen heraus, in denen der Rückzug von sechs zuvor erlassenen Qualitätskontrollanordnungen angekündigt wurde. Diese Entscheidung wurde vom DCPC im öffentlichen Interesse und in Absprache mit dem Bureau of Indian Standards gemäß Abschnitt 16 des Bureau of Indian Standards Act von 2016 getroffen. Der Rückzug trat sofort nach der Bekanntgabe in Kraft. Bereits abgeschlossene oder vor dem Rückzug eingeleitete Compliance-Maßnahmen bleiben unberührt.
Wichtige zurückgezogene Mitteilungen
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Nr. |
Chemikalienname |
Ursprüngliche Mitteilungsnummer |
Ursprüngliches Mitteilungsdatum |
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1 |
Vinylsulphon |
S.O. 4927(E) |
14. November 2024 |
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2 |
K-Säure |
S.O. 4926(E) |
14. November 2024 |
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3 |
H-Säure |
S.O. 4925(E) |
14. November 2024 |
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4 |
Natriumtripolyphosphat |
S.O. 1903(E) |
16. Juni 2020 |
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5 |
Beta-Picolin |
S.O. 1892(E) |
16. Juni 2020 |
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6 |
Pyridin |
S.O. 1890(E) |
16. Juni 2020 |
Auswirkungen für die Industrie
- Diese Stoffe unterliegen nicht mehr den obligatorischen BIS-Zertifizierungsanforderungen gemäß den zurückgezogenen QCOs.
- Hersteller, Importeure und Händler, die mit diesen Chemikalien und Polymeren handeln, können nun ohne die durch die zurückgezogenen QCOs auferlegten Compliance-Anforderungen tätig sein.
- Bereits unter früheren Anordnungen ergriffene Compliance-Maßnahmen bleiben für vergangenes Verhalten gültig.
Darüber hinaus müssen Hersteller für andere Chemikalien, die noch von aktiven QCOs abgedeckt sind, eine Lizenz vom Bureau of Indian Standards (BIS) erwerben und das Standardzeichen auf ihren Produkten verwenden, sobald die Anordnungen offiziell umgesetzt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass diese QCOs nicht für Chemikalien gelten, die ausschließlich für den Export hergestellt werden. Alle relevanten Hersteller müssen diese aktiven Vorschriften einhalten, und Verstöße werden gemäß dem BIS-Gesetz von 2016 mit rechtlichen Sanktionen belegt.
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