Höhepunkte der ECHA-Dezembersitzung: Fortschritte beim PFAS-Beschränkungsvorschlag, vPvB-Klassifizierung steht bevor

18. December 2025
EU
CLP
PFAS
Favorit
Teilen
Entdecken Sie exklusive Inhalte und Vorteile? Melden Sie sich noch heute kostenlos an!

Am 17. Dezember 2025 erzielten der Ausschuss für Risikoabschätzung (RAC) und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bedeutende Fortschritte bei ihrer Dezembersitzung. Sie führten eingehende Diskussionen zur Bewertung des Beschränkungsvorschlags für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) und gaben erstmals eine Einstufungs- und Kennzeichnungsempfehlung für die neue Gefahrenkategorie der "sehr persistenten und sehr bioakkumulierenden" (vPvB) Stoffe ab.

Fortschritte bei der PFAS-Beschränkungsbewertung

RAC und SEAC haben vorläufige Schlussfolgerungen bezüglich der Herstellungsphase von PFAS gezogen, wobei SEAC auch spezifische Meinungen zur Verwendung von PFAS in der Elektronik- und Halbleiterindustrie formulierte. Die Ausschüsse setzten detaillierte Diskussionen zu übergreifenden Themen innerhalb des Beschränkungsvorschlags fort, darunter:

  • Die Konzentrationsgrenze für PFAS-Beschränkungen;
  • Managementpläne und Recyclingsysteme;
  • Ausnahmeregelungen für Ersatzteile;
  • Durchsetzbarkeit und Überwachbarkeit der Maßnahmen;
  • Ob die vorgeschlagenen Beschränkungen die am besten geeignete Risikomanagementoption auf EU-Ebene darstellen.
    Wie geplant wird RAC seine endgültige Stellungnahme auf der Sitzung im März 2026 formell verabschieden, während SEAC den Entwurf abschließen und eine 60-tägige öffentliche Konsultation starten wird, um weiteres Feedback von Interessengruppen einzuholen.

vPvB-Klassifizierung

Während der Sitzung verabschiedete RAC sieben einheitliche Einstufungs- und Kennzeichnungsempfehlungen, wobei die Einstufung von 4,4'-Methylenbis(dibutyldithiocarbamat) als vPvB als ein zentrales Highlight hervortrat. Dies ist die erste Stellungnahme von RAC für die neue Gefahrenkategorie seit der Überarbeitung der Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsverordnung (CLP) im Jahr 2023.

Einstufungs- und Kennzeichnungsempfehlungen für sieben Stoffe

Kennzeichnungselemente für PMT- und vPvM-Eigenschaften

 

PMT

vPvM

Symbol/Piktogramm

 

 

Signalwort

Gefahr

Gefahr

Gefahrenhinweis

EUH450: Kann langanhaltende und diffuse Kontamination von Wasserressourcen verursachen

EUH451: Kann sehr langanhaltende und diffuse Kontamination von Wasserressourcen verursachen

Sicherheitshinweis Vorbeugung

P201

P202

P273

P201

P202

P273

Sicherheitshinweis Reaktion

P391

P391

Sicherheitshinweis Lagerung

P501

P501

 

Weitere Information

ECHA

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

ChemRadar Copyright Disclaimers:

1. Alle Texte, Grafiken, Videos und Audios mit "Quelle: ChemRadar" auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt von ChemRadar. Ohne Genehmigung dürfen keine Medien, Websites oder Einzelpersonen Inhalte dieser Website reproduzieren, verlinken, verbreiten, veröffentlichen oder kopieren. Andere Medien oder Websites mit unserer Genehmigung müssen beim Herunterladen oder Verwenden relevanter Inhalte "Quelle: CIRS Group" angeben. Unbefugte Handlungen werden strafrechtlich verfolgt.

2. Texte und Grafiken auf dieser Website ohne "Quelle: ChemRadar" dienen der weiteren Information, implizieren jedoch nicht die Billigung der Ansichten oder die Echtheit der Inhalte. Andere Medien, Websites oder Einzelpersonen, die relevante Inhalte herunterladen oder verwenden, müssen die "Quelle" gemäß dieser Website angeben und die entsprechenden rechtlichen Verantwortlichkeiten tragen. Unbefugte Änderungen an "Quelle: ChemRadar" können strafrechtlich verfolgt werden. Bei Fragen zu relevanten Inhalten auf dieser Website kontaktieren Sie uns bitte.

3. Wenn durch reproduzierte Inhalte auf ChemRadar Urheberrechts- oder andere damit zusammenhängende Probleme auftreten, kontaktieren Sie uns bitte innerhalb von zwei Wochen.

Haftungsausschluss
1.
CIRS bemüht sich, den Inhalt dieser Website genau und aktuell zu halten. Allerdings übernimmt CIRS keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Qualität, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der auf der Website bereitgestellten Informationen.
2.
In keinem Fall übernimmt CIRS eine Verantwortung oder Haftung für irgendwelche Informationen auf dieser Seite oder für Ansprüche, Schäden oder Verluste, die sich daraus ergeben.
3.
CIRS behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit ohne Vorankündigung Teile der Informationen auf dieser Website zu ändern, zu modifizieren, hinzuzufügen oder zu entfernen.
icon-server
Heiße Services
message
in