Am 3. Februar 2026 hat die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2026/245 erlassen, die die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Lebensmittelkontaktkunststoffe ändert und sechs neue Stoffe für die Verwendung in Lebensmittelverpackungen und verwandten Kunststoffprodukten genehmigt.
Zugelassene Stoffe
| Stoffname | CAS-Nummer | Hauptanwendungsbeschränkungen |
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Phosphorsäure, Triphenyl- Ester, Polymer mit 1,4-Cyclohexandimethanol und Polypropylenglykol, C10-16 Alkylester |
1821217-71-3 |
Nur als Zusatzstoff bis zu 0,15 % w/w in Polyolefinen zu verwenden, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bei Raumtemperatur und darunter bestimmt sind, einschließlich Heißabfüllung und/oder Erwärmung bis 100 °C für bis zu 2 Stunden. Nicht zur Herstellung von Gegenständen für den Kontakt mit Säuglingsanfangsnahrung und Muttermilch zu verwenden. Der Anteil mit einem Molekulargewicht unter 1 000 Da darf 13 % w/w des Stoffes nicht überschreiten. Die SML gilt für die Summe der Phosphit- und Phosphatarten. |
| Amine, di-C14-C20-Alkyl, oxidiert, aus hydriertem Pflanzenöl | 1801863-42-2 |
Nur als Zusatzstoff bis zu 0,1 % w/w in Polyolefinen zu verwenden, die nur für den Kontakt mit fettarmen Lebensmitteln bei Raumtemperatur und darunter bestimmt sind, einschließlich Heißabfüllung und/oder Erwärmung bis 100 °C für bis zu 2 Stunden. Nicht zur Herstellung von Materialien und Gegenständen für den Kontakt mit Säuglingsanfangsnahrung und Muttermilch zu verwenden. |
| Calcium tert-Butylphosphonat | 81607-35-4 |
Nur als Nukleierungsmittel bis zu 0,15 % w/w in Polyolefinen zu verwenden, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bei Raumtemperatur und darunter bestimmt sind, einschließlich Temperaturen bis 100 °C für maximal 2 Stunden und bis 130 °C für weniger als 15 Minuten. Nicht in Materialien und Gegenständen für den Kontakt mit Säuglingsanfangsnahrung und Muttermilch zu verwenden. |
| Wachs, Reiskleie, oxidiert | 1883583-80-9 | Nur als Zusatzstoff bis zu 0,3 % w/w in Polyethylenterephthalat, Polymilchsäure und starren Poly(vinylchlorid)-Materialien und Gegenständen zu verwenden, die für den Kontakt mit fettarmen Lebensmitteln bei Raumtemperatur und darunter bestimmt sind, einschließlich Heißabfüllung und/oder Erwärmung bis 100 °C für bis zu 2 Stunden. |
| 2,2′-Oxydiethylamin | 2752-17-2 |
Nur als Comonomer bis zu 14 % w/w mit Adipinsäure und Caprolactam oder mit zugelassenen Homologen dieser beiden Stoffe mit längerer Kohlenstoffkette zur Herstellung von Polyamidfolien mit einer Dicke von bis zu 25 μm zu verwenden. Die Migration von Oligomeren, die den Stoff mit einem Molekulargewicht unter 1 000 Da enthalten, darf 5 mg/kg Lebensmittel nicht überschreiten. Nicht zur Herstellung von Materialien und Gegenständen für den Kontakt mit Säuglingsanfangsnahrung und Muttermilch zu verwenden. |
| Wachs, Reiskleie, oxidiert, Calciumsalz | 1850357-57-1 |
Nur als Zusatzstoff bis zu 0,3 % w/w in Polyethylenterephthalat, Polymilchsäure und starren Poly(vinylchlorid)-Materialien und Gegenständen zu verwenden, die für den Kontakt mit fettarmen Lebensmitteln bei Raumtemperatur und darunter bestimmt sind, einschließlich Heißabfüllung und/oder Erwärmung bis 100 °C für bis zu 2 Stunden. |
Diese Änderung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft (23. Februar 2026).



