EU ändert Verordnung über Lebensmittelkontaktkunststoffe, fügt 6 neue zugelassene Stoffe hinzu

25. February 2026
EU
Lebensmittelkontaktmaterialien
Favorit
Teilen
Entdecken Sie exklusive Inhalte und Vorteile? Melden Sie sich noch heute kostenlos an!

Am 3. Februar 2026 hat die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2026/245 erlassen, die die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Lebensmittelkontaktkunststoffe ändert und sechs neue Stoffe für die Verwendung in Lebensmittelverpackungen und verwandten Kunststoffprodukten genehmigt.

Zugelassene Stoffe

Stoffname CAS-Nummer Hauptanwendungsbeschränkungen

Phosphorsäure, Triphenyl-

Ester, Polymer mit

1,4-Cyclohexandimethanol

und Polypropylenglykol,

C10-16 Alkylester
1821217-71-3

Nur als Zusatzstoff bis zu 0,15 % w/w in Polyolefinen zu verwenden, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bei Raumtemperatur und darunter bestimmt sind, einschließlich Heißabfüllung und/oder Erwärmung bis 100 °C für bis zu 2 Stunden.

Nicht zur Herstellung von Gegenständen für den Kontakt mit Säuglingsanfangsnahrung und Muttermilch zu verwenden.

Der Anteil mit einem Molekulargewicht unter 1 000 Da darf 13 % w/w des Stoffes nicht überschreiten.

Die SML gilt für die Summe der Phosphit- und Phosphatarten.

Amine, di-C14-C20-Alkyl, oxidiert, aus hydriertem Pflanzenöl 1801863-42-2

Nur als Zusatzstoff bis zu 0,1 % w/w in Polyolefinen zu verwenden, die nur für den Kontakt mit fettarmen Lebensmitteln bei Raumtemperatur und darunter bestimmt sind, einschließlich Heißabfüllung und/oder Erwärmung bis 100 °C für bis zu 2 Stunden.

Nicht zur Herstellung von Materialien und Gegenständen für den Kontakt mit Säuglingsanfangsnahrung und Muttermilch zu verwenden.

Calcium tert-Butylphosphonat 81607-35-4

Nur als Nukleierungsmittel bis zu 0,15 % w/w in Polyolefinen zu verwenden, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bei Raumtemperatur und darunter bestimmt sind, einschließlich Temperaturen bis 100 °C für maximal 2 Stunden und bis 130 °C für weniger als 15 Minuten.

Nicht in Materialien und Gegenständen für den Kontakt mit Säuglingsanfangsnahrung und Muttermilch zu verwenden.

Wachs, Reiskleie, oxidiert 1883583-80-9 Nur als Zusatzstoff bis zu 0,3 % w/w in Polyethylenterephthalat, Polymilchsäure und starren Poly(vinylchlorid)-Materialien und Gegenständen zu verwenden, die für den Kontakt mit fettarmen Lebensmitteln bei Raumtemperatur und darunter bestimmt sind, einschließlich Heißabfüllung und/oder Erwärmung bis 100 °C für bis zu 2 Stunden.
2,2′-Oxydiethylamin 2752-17-2

Nur als Comonomer bis zu 14 % w/w mit Adipinsäure und Caprolactam oder mit zugelassenen Homologen dieser beiden Stoffe mit längerer Kohlenstoffkette zur Herstellung von Polyamidfolien mit einer Dicke von bis zu 25 μm zu verwenden.

Die Migration von Oligomeren, die den Stoff mit einem Molekulargewicht unter 1 000 Da enthalten, darf 5 mg/kg Lebensmittel nicht überschreiten.

Nicht zur Herstellung von Materialien und Gegenständen für den Kontakt mit Säuglingsanfangsnahrung und Muttermilch zu verwenden.

Wachs, Reiskleie, oxidiert, Calciumsalz 1850357-57-1

Nur als Zusatzstoff bis zu 0,3 % w/w in Polyethylenterephthalat, Polymilchsäure und starren Poly(vinylchlorid)-Materialien und Gegenständen zu verwenden, die für den Kontakt mit fettarmen Lebensmitteln bei Raumtemperatur und darunter bestimmt sind, einschließlich Heißabfüllung und/oder Erwärmung bis 100 °C für bis zu 2 Stunden.

Diese Änderung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft (23. Februar 2026).

 

Weitere Informationen

Amtsblatt

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

ChemRadar Copyright Disclaimers:

1. Alle Texte, Grafiken, Videos und Audios mit "Quelle: ChemRadar" auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt von ChemRadar. Ohne Genehmigung dürfen keine Medien, Websites oder Einzelpersonen Inhalte dieser Website reproduzieren, verlinken, verbreiten, veröffentlichen oder kopieren. Andere Medien oder Websites mit unserer Genehmigung müssen beim Herunterladen oder Verwenden relevanter Inhalte "Quelle: CIRS Group" angeben. Unbefugte Handlungen werden strafrechtlich verfolgt.

2. Texte und Grafiken auf dieser Website ohne "Quelle: ChemRadar" dienen der weiteren Information, implizieren jedoch nicht die Billigung der Ansichten oder die Echtheit der Inhalte. Andere Medien, Websites oder Einzelpersonen, die relevante Inhalte herunterladen oder verwenden, müssen die "Quelle" gemäß dieser Website angeben und die entsprechenden rechtlichen Verantwortlichkeiten tragen. Unbefugte Änderungen an "Quelle: ChemRadar" können strafrechtlich verfolgt werden. Bei Fragen zu relevanten Inhalten auf dieser Website kontaktieren Sie uns bitte.

3. Wenn durch reproduzierte Inhalte auf ChemRadar Urheberrechts- oder andere damit zusammenhängende Probleme auftreten, kontaktieren Sie uns bitte innerhalb von zwei Wochen.

Haftungsausschluss
1.
CIRS bemüht sich, den Inhalt dieser Website genau und aktuell zu halten. Allerdings übernimmt CIRS keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Qualität, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der auf der Website bereitgestellten Informationen.
2.
In keinem Fall übernimmt CIRS eine Verantwortung oder Haftung für irgendwelche Informationen auf dieser Seite oder für Ansprüche, Schäden oder Verluste, die sich daraus ergeben.
3.
CIRS behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit ohne Vorankündigung Teile der Informationen auf dieser Website zu ändern, zu modifizieren, hinzuzufügen oder zu entfernen.
icon-server
Heiße Services
message
in