China passt Altersgrenze für Straßenverkehrspersonal im Umgang mit Gefahrgut und radioaktiven Materialien an

27. February 2026
China
Gefahrgut
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Am 6. Februar 2026 hat das chinesische Verkehrsministerium zwei Entscheidungen zur Änderung der Bestimmungen zur Verwaltung des Straßentransports von Gefahrgut und der Bestimmungen zur Verwaltung des Straßentransports von radioaktiven Artikeln erlassen.

Entscheidung des Verkehrsministeriums zur Änderung der Bestimmungen zur Verwaltung des Straßentransports von Gefahrgut (Verordnung Nr. 6 von 2026 des Verkehrsministeriums der Volksrepublik China)

Die geänderte Verordnung passt die ursprüngliche Bestimmung "Alter nicht über 60 Jahre" entsprechend an:

Für die Beantragung eines Straßentransports von Gefahrgut müssen qualifiziertes Personal und Sicherheitsmanager vorhanden sein: Fahrer von Spezialfahrzeugen müssen den entsprechenden Führerschein besitzen und dürfen nicht älter als 63 Jahre sein.

https://xxgk.mot.gov.cn/jigou/fgs/202602/t20260213_4200285.html

Entscheidung des Verkehrsministeriums zur Änderung der Bestimmungen zur Verwaltung des Straßentransports von radioaktiven Artikeln (Verordnung Nr. 7 von 2026 des Verkehrsministeriums der Volksrepublik China)

Die geänderte Verordnung passt die ursprüngliche Bestimmung "Alter nicht über 60 Jahre" entsprechend an:

Für die Beantragung eines Straßentransports von radioaktiven Materialien muss qualifiziertes Personal vorhanden sein: Fahrer von Spezialfahrzeugen müssen den entsprechenden Führerschein besitzen und dürfen nicht älter als 63 Jahre sein.

https://xxgk.mot.gov.cn/jigou/fgs/202602/t20260213_4200286.html

Die beiden Entscheidungen zielen darauf ab, die Vorteile der verzögerten Rentenpolitik voll auszuschöpfen und aktiv auf die Anliegen der Branchenpraktiker zu reagieren. Beide wurden auf der 3. Exekutivsitzung des Ministeriums am 30. Januar 2026 verabschiedet und treten am 20. März 2026 in Kraft.

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