Neue EU-Regeln erlauben chemisches Recycling zur Erfüllung der Recyclingziele für PET-Flaschen

13. July 2026
EU
Sustainability
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Am 30. Juni 2026 verabschiedete die Europäische Kommission einen wichtigen Entwurf eines Durchführungsbeschlusses (C(2026)4381), der neue Regeln für die Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung des Recyclingehalts von Kunststoff in Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff (insbesondere PET-Flaschen) festlegt. Dieser Beschluss bezieht erstmals das chemische Recycling in konforme Recyclingwege ein und führt die Massenbilanzbuchhaltung als Kernmethode zur Nachverfolgung von recycelten Materialien ein, während der vorherige Beschluss 2023/2683 aufgehoben wird.

Kernänderung: Einführung der Massenbilanzbuchhaltung

  • Erweiterter Umfang der Recyclingtechnologien: Neben dem mechanischen Recycling werden nun auch "andere Recyclingmethoden" wie das chemische Recycling einbezogen.
  • Massenbilanzbuchhaltung: Wenn Polymere beim Recycling abgebaut werden und die Outputverhältnisse unbekannt sind (wie beim chemischen Recycling), wird die Massenbilanzmethode verwendet, um den Fluss von "berechtigten Materialien" (aus Post-Consumer-Kunststoffabfällen) zu verfolgen.
  • Brennstoffausschlussprinzip: Berechtigte Materialien, die zu Brennstoff verarbeitet oder verloren gehen, werden nicht zum Recyclinganteil gezählt; feste Dual-Use-Outputs werden vollständig ausgeschlossen.

Schlüsseldefinitionen

  • Recycelter Kunststoff: Bezieht sich ausschließlich auf Kunststoff, der aus Post-Consumer-Kunststoffabfällen gewonnen wird.
  • Post-Consumer-Kunststoffabfall: Abfälle, die aus Kunststoffprodukten entstehen, die in Verkehr gebracht wurden, ausgenommen Pre-Consumer-Abfälle aus Produktionsprozessen.
  • PET-Flasche: Einweg-Getränkeflaschen, deren Hauptbestandteil Polyethylenterephthalat ist (einschließlich Verschlüsse, Etiketten und Hülsen).
  • Berechtigte Materialien: Post-Consumer-Kunststoffabfälle und daraus gewonnene Materialien.

Geografischer Geltungsbereich und Zeitplan

  • Recycling innerhalb der EU: Zählt ab dem Inkrafttreten des Beschlusses sofort.
  • OECD-Länder: Ab dem 21. November 2027 kann Recycling angerechnet werden, wenn es als den Anforderungen einer umweltgerechten Entsorgung entsprechend bewertet wird.
  • Nicht-OECD-Länder: Müssen eine Vereinbarung mit der EU abschließen, um sicherzustellen, dass die Recyclingprozesse den EU-Gesundheits- und Umweltschutzstandards entsprechen.

Berechnungs- und Überprüfungsmechanismen

  • Berechnungspunkt: Festgelegt an dem Punkt in der Lieferkette, an dem sich die chemische oder physikalische Zusammensetzung des Materials ändert.
  • Sonderregeln für Steamcracking-Anlagen: Für flüssige berechtigte Materialien, die in Steamcracking-Anlagen gelangen, wird die Siedepunktsverteilungsprüfung (EN 15199-Reihe) verwendet, um den Anteil der verdampfbaren Fraktion zu bestimmen.
  • Keine Überziehung: Massenbilanzkonten dürfen keinen negativen Saldo aufweisen.
  • Unternehmens-/Anlagenübergreifende Beschränkungen: Zugerechnete Mengen dürfen nicht zwischen verschiedenen Unternehmen oder verschiedenen Anlagen übertragen werden (obwohl physische Materialien mit begleitenden Dokumenten bewegt werden können).

Überprüfungs- und Berichterstattungspflichten

  • Erklärungsübergabe: Wirtschaftsakteure müssen für jede Sendung mit recycelten Materialien eine Erklärung (unter Verwendung der Vorlage in Anhang V) ausstellen und diese mindestens 5 Jahre aufbewahren.
  • Drittparteienprüfung: Verarbeitungsanlagen, bei denen weder der Input noch der Output ein Polymer ist, müssen jährlich einer Drittparteienprüfung unterzogen werden (alle drei Jahre für KMU).
  • Berichterstattung der Mitgliedstaaten: Die Mitgliedstaaten müssen der Europäischen Kommission das Gewicht von Kunststoff, das Gewicht von recyceltem Kunststoff und deren Anteil in PET-Flaschen unter Verwendung des Formats in Anhang II melden.

Dieser Beschluss wird von der Kommission spätestens am 1. Januar 2030 überprüft, wobei der kommerzielle Fortschritt der chemischen Recyclingtechnologien bewertet wird.

 

Weitere Informationen

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