Am 19. Mai 2026 billigte das japanische Kabinett eine Überarbeitung der Japanischen Verordnung zur Durchführung des Chemikaliengesetzes, die Chlorpyrifos, mittelkettige chlorierte Paraffine (MCCP) und langkettige Perfluorcarbonsäuren (LC-PFCA), deren Salze und verwandte Verbindungen als Klasse-I-spezifizierte chemische Substanzen, die strengste Regulierungsstufe, einstuft. Sobald die Verordnung verkündet wird und in Kraft tritt, werden Herstellung, Import und Verwendung dieser Substanzen grundsätzlich verboten, sodass Hersteller und Importeure von Pestiziden, chlorierten Paraffinprodukten und Fluorchemikalien sich darauf vorbereiten sollten, aus diesen auszusteigen.
Der Klasse-I-Liste hinzugefügte Substanzen
Der Kabinettsbeschluss fügt der Klasse-I-Liste gemäß Artikel 2 Absatz 2 des CSCL vier Substanzgruppen hinzu:
- LC-PFCA und ihre Salze
- LC-PFCA-verwandte Substanzen
- Chlorpyrifos
- MCCP
Der Klasse-I-Status gilt für Chemikalien, die persistent, stark bioakkumulativ sind und langfristige Toxizitätsrisiken für Menschen oder Spitzenprädatoren darstellen, genau das Profil, das diese Substanzen auf die Agenda des Stockholmer Übereinkommens für persistente organische Schadstoffe (POP) gesetzt hat.
Wichtige regulatorische Pflichten
Klasse-I-spezifizierte chemische Substanzen tragen die schwerwiegendsten Pflichten gemäß dem CSCL.
- Herstellung, Import und Verwendung sind grundsätzlich verboten, mit engen, genehmigungspflichtigen Ausnahmen
- Produkte, die diese enthalten, dürfen nicht importiert werden
- Unternehmen, die über vorhandene Bestände verfügen, müssen diese ordnungsgemäß verwalten und entsorgen
- Jährliche Berichterstattung und Aufzeichnungspflichten gelten auch für jede erlaubte Handhabung
Inkrafttreten und Übergangsregelungen
Die überarbeitete Verordnung wurde am 22. Mai 2026 verkündet. Die Kernverbote für Herstellung, Import und Verwendung der vier bezeichneten Substanzen treten am 22. November 2026—sechs Monate nach dem Datum der Verkündung—in Kraft.
Bestimmte Übergangsmaßnahmen und andere damit verbundene Bestimmungen können entweder am Datum der Verkündung oder am selben Sechsmonatsdatum in Kraft treten, je nach dem spezifischen Punkt. Betroffene Unternehmen sollten den 22. November 2026 als feste Frist für die Einhaltung betrachten und es wird dringend empfohlen, die Überprüfung der Lieferkette, die Substitutionsplanung und die ordnungsgemäße Bestandsentsorgung rechtzeitig vorher durchzuführen, anstatt bis zur letzten Minute zu warten.
Maßnahmen für betroffene Unternehmen
Unternehmen in den betroffenen Lieferketten sollten nun
- Feststellen, ob ihre Produkte Chlorpyrifos, MCCP oder LC-PFCA-Verbindungen enthalten
- Substitution planen
- Die ordnungsgemäße Entsorgung von Beständen vor Inkrafttreten organisieren


