Kürzlich hat die neuseeländische Umweltschutzbehörde (EPA) eine öffentliche Konsultation zur Änderung des Graphic Materials Group Standard 2020 (HSR008053) eröffnet. Der Vorschlag würde die Altersdefinition für regulierte „Kinder“ von derzeit 12 Jahren und jünger auf 7 Jahre und jünger senken, risikoarme Schreibwaren wie Stifte und Bleistifte von der Kontrolle durch das Gesetz über gefährliche Stoffe und neue Organismen (HSNO) ausnehmen und bestimmte Produkte von Kennzeichnungs- und Sicherheitsdatenblattanforderungen (SDS) befreien. Rückmeldungen werden bis zum 29. September 2026 erbeten.
Hintergrund des Vorschlags
Die Änderung wurde gemeinsam vom neuseeländischen Spielzeugvertreiberverband und dem australischen Spielzeugverband vorgeschlagen. Die EPA gibt an, dass der Vorschlag darauf abzielt, die Regulierung auf Hochrisiko-Grafikmaterialien zu konzentrieren, die Einhaltungsbelastungen zu verringern und gleichzeitig die Risiken weiterhin zu bewältigen und sich an internationalen Regulierungspraktiken zu orientieren.
Wichtigste vorgeschlagene Änderungen
Die Kernänderungen umfassen:
- Senkung des regulierten Kindesalters: Unter Bezugnahme auf Forschungsergebnisse stellt die EPA fest, dass die Risiken, denen Kinder durch Grafikmaterialien ausgesetzt sind, ab etwa 8 Jahren deutlich abnehmen. Sie schlägt daher vor, die Altersdefinition zu senken (die Antragsteller schlugen ursprünglich „unter 96 Monaten / etwa 8 Jahren“ vor; die EPA schlägt „7 Jahre und jünger“ vor).
- Entfernung risikoarmer Schreibwaren: Stifte, Bleistifte und andere Schreibwaren mit vernachlässigbarem Risiko würden von der Gruppenregelung ausgenommen und nicht mehr der HSNO-Kontrolle unterliegen; solche Produkte bleiben weiterhin durch Neuseelands Consumer Guarantees Act und Fair Trading Act abgedeckt.
- Ausnahmen von bestimmten Kennzeichnungs- und Sicherheitsdatenblattanforderungen: Für Produkte, die nur deshalb als gefährlich für die menschliche Gesundheit eingestuft werden, weil Neuseeland niedrigere GHS-Konzentrationsgrenzwerte für Gemische übernimmt, und die von anerkannten internationalen Regulierungsbehörden nicht so eingestuft würden, schlägt die EPA vor, sie von den Anforderungen der Kennzeichnungsbekanntmachung und der SDS-Meldepflichten auszunehmen.
- Klarstellung des Anwendungsbereichs und Verweis auf Grenzwerte: Die Norm würde ausdrücklich auch für Produkte gelten, die „keine Gefahreneinstufung auslösen, aber einen oder mehrere gefährliche Bestandteile enthalten“; die Grenzwerte für die Migration von Elementen verweisen weiterhin auf die europäische Norm EN 71-3.
Auswirkungen auf Unternehmen
Falls die Änderungen angenommen werden, würden sie einige HSNO-Einhaltungspflichten (z. B. Kennzeichnung und SDS) für Unternehmen, die risikoarme Schreibwaren und Künstlerbedarf nach Neuseeland exportieren, erleichtern. Produkte jedoch, die „gefährliche Bestandteile enthalten, aber keine Gefahreneinstufung erfüllen“, würden ausdrücklich in die Gruppenregelung aufgenommen, und betroffene Unternehmen müssen weiterhin deren Anforderungen erfüllen. Insgesamt wird sich die Regulierung stärker auf Hochrisiko-Grafikmaterialien konzentrieren, die für kleine Kinder bestimmt sind.
ChemRadar-Erkenntnisse
Chemieunternehmen mit relevantem Geschäft in Neuseeland sollten Folgendes beachten:
- Produktumfang überprüfen: Prüfen Sie anhand der vorgeschlagenen Altersdefinition (7 Jahre und jünger) und der Produktverwendung, ob Ihre Grafikmaterialien weiterhin unter die Gruppenregelung fallen, insbesondere Produkte, die für kleine Kinder bestimmt sind.
- Beachten Sie die Ausnahmen bei Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt: Prüfen Sie, ob Ihre Produkte in die Kategorie fallen, die „nur aufgrund der niedrigeren GHS-Grenzwerte Neuseelands als gefährlich eingestuft wird“, und beurteilen Sie, ob künftige Kennzeichnungs- und SDS-Ausnahmen gelten können, während Sie weiterhin andere Verpflichtungen der Gruppenregelung für Produkte mit gefährlichen Bestandteilen berücksichtigen.
- Nutzen Sie das Rückmeldefenster: Wenn Sie Ansichten zur Altersdefinition, zum Umfang der ausgenommenen Schreibwaren oder zu den Grenzwerten für die Elementmigration haben, können Sie bis zum 29. September 2026 Rückmeldungen an die EPA per E-Mail (GraphicMaterialsAmendment@epa.govt.nz) oder über das Online-Formular einreichen.
