Japan schlägt vier neue SDS-Meldegegenstände einschließlich CAS-Nummern vor, Kommentare bis zum 23. September fällig

31. August 2026
Japan
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Am 24. August 2026 eröffnete das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW) eine öffentliche Kommentierungsfrist zu einem Entwurf einer Ministerialverordnung, die die Verordnung über Arbeitssicherheits- und Gesundheitsvorschriften teilweise ändert; die Frist für Kommentare endet am 23. September 2026. Die Änderung konzentriert sich auf die Meldeangaben für Sicherheitsdatenblätter (SDS) und Kennzeichnungen, fügt vier neue anzugebende Punkte hinzu und betrifft direkt die Verpflichtungen zur Erstellung und Bereitstellung von SDS für Chemikalien, die auf dem japanischen Markt in Verkehr gebracht werden.

Inhalt der Änderung

Artikel 34-2-4 der derzeitigen Verordnung über Arbeitssicherheit und Gesundheit legt die Meldeangaben für SDS und Kennzeichnungen fest; der Entwurf der Änderung schlägt vor, die folgenden vier Punkte zu diesem Artikel hinzuzufügen:

  1. Identifikationsnummern für Inhaltsstoffe: Nummern, die einen Inhaltsstoff identifizieren können und allgemein als dem Inhaltsstoff eigene Nummern verwendet werden, wie etwa die CAS-Registriernummer (ausgenommen Substanzen, denen keine solche Nummer zugewiesen wurde);
  2. Geeignete Atemschutzausrüstung: Arten von Atemschutzausrüstung, die für den Inhaltsstoff geeignet sind, einschließlich der Arten von Filtereinsätzen, wenn Gasmasken oder ähnliches verwendet werden;
  3. Ungeeignete Handschuhmaterialien: Substanzen, die als Materialien für undurchlässige Schutzhandschuhe, die für den Inhaltsstoff geeignet sind, ungeeignet sind;
  4. Chemische Einstufung der Inhaltsstoffe: Angabe für jeden enthaltenen Inhaltsstoff der regulatorischen Einstufungen nach den geltenden Gesetzen und Verordnungen usw., einschließlich Substanzen, die den Sonderregeln unterliegen, Substanzen, die einer Risikobewertung unterliegen, chemischen Substanzen, die Hauterkrankungen oder ähnliches verursachen können, krebserzeugenden Substanzen und Substanzen, für die Konzentrationsreferenzwerte festgelegt wurden, unter anderem.

Hintergrund der Änderung

Der Entwurf basiert auf der Zwischenzusammenfassung für das Geschäftsjahr 2024 (Teil zur Meldung von Gefahrinformationen), die am 30. August 2024 vom Expertentreffen zum Chemikalienmanagement in der Abteilung Sicherheit und Gesundheit des Arbeitsnormenbüros des MHLW erstellt wurde. Die Zwischenzusammenfassung stellte fest, dass die Erfüllungsquote für die Verpflichtung zur Bereitstellung von SDS und ähnlichen Dokumenten bei etwa 90 % liegt, wobei fast 10 % der Arbeitsstätten ihre Verpflichtung weiterhin nicht erfüllen, und dass die Meldeangaben verbessert werden müssen; in der Zwischenzeit wurden die Strafen für Falschmeldungen durch das am 14. Mai 2025 verkündeteGesetz zur teilweisen Änderung des Arbeitssicherheits- und Gesundheitsgesetzes und des Gesetzes über Arbeitsumgebungsmessungen verschärft. Der japanische Lackherstellerverband (JPMA) ruft betroffene Unternehmen dazu auf, den Änderungsentwurf sorgfältig zu prüfen und aktiv Kommentare einzureichen.

ChemRadar-Einblicke

Angesichts der oben genannten Entwicklungen weist CIRS Unternehmen, die mit dem japanischen Markt zu tun haben, auf die folgenden drei Punkte hin:

  1. Die Anforderungen an die SDS-Erstellung werden steigen: sobald die Änderung in Kraft tritt, müssen SDS und Kennzeichnungen die vier neuen Meldeangaben enthalten; Unternehmen sollten ihre bestehenden SDS im Voraus anhand der neuen Punkte prüfen und Zeit für Überarbeitungen und interne Prozessanpassungen einplanen;
  2. Nutzen Sie das Kommentarfenster: Unternehmen mit Kommentaren oder Fragen zum Entwurf können diese bis zum 23. September 2026 über das öffentliche Kommentarportal e-Gov einreichen (https://public-comment.e-gov.go.jp/pcm/detail?CLASSNAME=PCMMSTDETAIL&id=495260154&Mode=0);
  3. Sicherstellen, dass SDS wahrheitsgemäß und korrekt sind: da die Strafen für Falschmeldungen nun verschärft wurden, sollten Unternehmen bei der Erstellung und Aktualisierung von SDS sicherstellen, dass alle Angaben wahrheitsgemäß, korrekt und fundiert sind.

CIRS-Dienstleistungen

CIRS kann Unternehmen, die in Japan Chemikalienkonformität betreiben, die folgenden Dienstleistungen anbieten:

  • Suchdienst für neue chemische Substanzen in Japan
  • Meldedienst für neue chemische Substanzen in Japan
  • Entwicklung des Gesamtregistrierungskonzepts (Datenbewertung/Lückenanalyse/Ausnahmeananalyse)
  • Überwachungsdienst für Labortests
  • Kommunikation und Konsultation mit zuständigen Behörden und Experten
  • Schulungsdienst für regulatorische Angelegenheiten
  • Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDS) und Kennzeichnungen

 

Weitere Informationen

Quelle

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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